Fälligkeit, Zahlung Musterklauseln

Fälligkeit, Zahlung. Rechnungen und Teilzahlungsanforderungen sind 6 Werktage nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht auf der Rechnung oder der Teilzahlungsanforderung ein späteres Fälligkeitsdatum angegeben ist oder sich ein solches aus einer Einzelvereinbarung ergibt. Die Bezahlung der Rechnung bzw. der Teilzahlungsbeträge durch den Kunden kann mittels Banküberweisung oder durch Bankeinzugsverfahren durch den Stromlieferanten erfolgen. Wird durch Banküberweisung bezahlt, haben Verbraucher im Sinne des KSchG die Überweisung spätestens am Fälligkeitstag durchzuführen, andere Kunden haben die Überweisung so rechtzeitig durchzuführen, dass der fällige Betrag am Fälligkeitstag dem Bankkonto des Stromlieferanten gutgeschrieben wird. Für nicht automatisiert zuordenbare Zahlungen (insbesondere bei Verwendung von nicht EDV- lesbaren Zahlscheinen und unvollständig übermittelten Formularen bei Telebanking) sowie bei Baranweisungen ist der Stromlieferant berechtigt, für den Mehraufwand einen Pauschalbetrag laut Preisblatt in Rechnung zu stellen. Kosten für die Überweisungen des Kunden (z.B. Bankspesen des Kunden) gehen zu dessen Lasten. Zahlungen des Kunden werden ungeachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkeiten angerechnet.
Fälligkeit, Zahlung. Der Kaufpreis für Kaufware ist sofort nach Aushändigung an den Kunden fällig. Es ist uns gestattet die Einräumung des Besitzes von einer Teilzahlung oder vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig zu machen. Soweit der Käufer Artikel bestellt, die eigens für ihn gefertigt oder nach Maß geschnitten werden oder eigens für ihn bestellt werden müssen, ist der Kaufpreis im Voraus zu entrichten. Ungerechtfertigte Skontoabzüge sind unzulässig und werden nachgefordert.
Fälligkeit, Zahlung. 8.1 Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse. 8.2 Bei Zahlung per Kreditkarte wird das Kreditkartenkonto des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung mit dem Kaufpreis belastet.
Fälligkeit, Zahlung. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich jährlich im Januar per 31. Dezember des Vorjahres. Nach Erhalt der Rechnung ist der Kunde innerhalb von dreissig (30) Tagen zur Zahlung verpflichtet. Im Falle einer unterjährigen Beendigung des Verwahrungsvertrags ist das Entgelt innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Vertragende zur Zahlung fällig. Rheingold akzeptiert Barzahlung und Banküberweisung. Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte sind nicht möglich. Bei Bezahlung mittels Banküberweisung akzeptiert Rheingold nur Bankkonten, die auf den Kunden persönlich lauten. Rheingold akzeptiert Bargeldtransaktionen in den Währungen CHF und EUR. Bei Bargeldtransaktionen hat der Kunde jedenfalls seine Identität durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und/oder andere Dokumente nachzuweisen. Rheingold behält sich zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten vor, vom Kunden bei jeder Transaktion und/oder Anbahnung sowie Weiterführung einer Geschäftsbeziehung derartige Dokumente sowie weitere Informationen anzufordern. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, auf Verlangen eine schriftliche Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung abzugeben. Andernfalls führt Xxxxxxxxx die Transaktion nicht durch und/oder nimmt von der Geschäftsbeziehung sofort Abstand.
Fälligkeit, Zahlung. 8.1 Die Rechnungen der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH werden, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH berechtigt, alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Skontovereinbarungen, Rabatte, Preisnachlässe etc. gelten in diesem Fall als verfallen. Der Kunde hat gem. § 288 BGB während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung der bei der Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH angefallenen Verzugsschäden bleibt davon unberührt. Für jede Mahnung kann die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH pauschal eine Mahngebühr bis zu 15,00 € berechnen. 8.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die durch die Stadtwerke Heidelberg Energie GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 8.3 Unbeschadet etwaiger Rückerstattungsansprüche berechtigen Einwände gegen Rechnungen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur a, soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht und b, wenn der Zahlungsaufschub oder die Zahlungsverweigerung bis zur Fälligkeit der Rechnung geltend gemacht wird.
Fälligkeit, Zahlung. 8.1. Wann ist die Rechnung fällig? Wie ist die Zahlung gere- gelt? Rechnungen und Teilzahlungsanforderungen sind binnen 14 Tagen nach Zugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig, sofern nicht auf der Rechnung oder der Teilzahlungsanforderung ein späteres Fällig- keitsdatum angegeben ist oder sich ein solches aus einer Einzelver- einbarung ergibt. Die Bezahlung der Rechnung bzw. der Teilzah- lungsbeträge durch den Kunden kann mittels Banküberweisung oder durch Bankeinzugsverfahren durch den StromEnergielieferanten er- folgen. Wird durch Banküberweisung bezahlt, haben Verbraucher die Überweisung spätestens am Fälligkeitstag durchzuführen, an- dere Kunden haben die Überweisung so rechtzeitig durchzuführen, dass der fällige Betrag am Fälligkeitstag dem Bankkonto des Strom- Energielieferanten gutgeschrieben wird. Für nicht automatisiert zu- ordenbare Zahlungen (insbesondere bei Verwendung von nicht EDV-lesbaren Zahlscheinen und unvollständig übermittelten Formu- laren bei Telebanking) sowie bei Baranweisungen ist der Strom- Energielieferant berechtigt, für den Mehraufwand einen Pauschalbe- trag laut Preisblatt für Nebenleistungen in Rechnung zu stellen. Kos- ten für die Überweisungen des Kunden (z.B. Bankspesen des Kun- den) gehen zu dessen Lasten. Zahlungen des Kunden werden un- geachtet ihrer Widmung immer auf die zuerst fälligen Verbindlichkei- ten angerechnet.
Fälligkeit, Zahlung. Die kalendertaggenauen Fälligkeitstermine der Abschlagsforderungen sind auf den Abrechnungen und Vertragsbestätigungen ausgewiesen. Der erste Abschlag wird mit der Turnusrechnung erhoben. Rechnungen werden zu dem von der FairEnergie angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Die zur Zahlung fälligen Beträge sind ohne Abzüge auf ein Konto der FairEnergie einzuzahlen oder zu überweisen. Alternativ erteilt der Kunde der FairEnergie ein Lastschriftmandat.
Fälligkeit, Zahlung. Die Abrechnung der Verwahrgebühren erfolgt zweimal jähr- lich zum 30. Juni und 31. Dezember im Nachhinein. Nach Er- halt der Rechnung ist der Depotinhaber innerhalb von vier- zehn (14) Tagen zur Zahlung verpflichtet. Im Falle einer un- terjährigen Beendigung des Verwahrungsvertrags ist das Ent- gelt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende zur Zahlung fällig. Akzeptiert werden Barzahlung und Banküber- weisung. Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte sind nicht möglich. Bei Bezahlung mittels Banküberweisung muss Kontoinhaber und Rechnungsempfänger ident sein. Barzah- lungen können nur bis zu einem Wert von CHF 10'000.- in den Währungen CHF & EUR erfolgen, wobei bei EUR ein Wechsel- zuschlag verrechnet wird. Für den Fall, dass nach der dritten Mahnung noch kein Zahlungsausgleich erfolgt, ist der Ver- wahrer berechtigt, die ausstehenden Lagergebühren be- tragsmässig durch die Entnahme von Edelmetall aus dem Kundendepot selbst auszugleichen. Die Berechnung erfolgt anhand des aktuellen Kurswertes. Über etwaige Differenzen erhält der Depotinhaber entweder eine Gutschrift oder eine Belastung. Any shipment costs, incl. insurances, taxes, charges, fees, customs duties and other disbursements shall be charged to the custody account holder and must be paid by the cus- tody account holder prior to delivery or issue of the assets. Corresponding customs duties are payable on delivery of assets from the open customs-bonded warehouse to the sovereign territory of Liechtenstein or Switzerland and, in the case of assets liable to tax, additional VAT charges. The basis for their calculation is the current market value of the respective item on the date of removal from the open customs-bonded warehouse. If the goods liable to tax are subsequently exported from Switzerland, the ex- port or import conditions of the respective country must also be taken into consideration. On re-export from the sovereign territory of Liechtenstein or Switzerland, the custody account holder must him/her- self ascertain what provisions currently apply and is him/herself liable for all official taxes, charges and fees stipulated by the Federal Tax Administration and/or an- other Swiss and/or foreign authority as a result of the de- livery.
Fälligkeit, Zahlung. Die kalendertaggenauen Fälligkeitstermine der Abschlagsforderungen sind auf den Abrechnungen und Vertragsbestätigungen ausgewiesen. Rechnungen werden zu dem von der SWM angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Die zur Zahlung fälligen Beträge sind ohne Abzüge auf ein Konto der SWM einzuzahlen oder zu überweisen. Alternativ erteilt der Kunde der SWM ein Lastschriftmandat.
Fälligkeit, Zahlung. 7.1 Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, Rechnung oder Vorkasse. 7.2 Bei Zahlung per Kreditkarte wird das Kreditkartenkonto des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung mit dem Kaufpreis belastet. 7.3 Bei Zahlung per Rechnung bestimmt sich die Fälligkeit der geschuldeten Zahlungen, sofern keine besonderen Zahlungsziele vereinbart werden, nach dem in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum. Ist in der Rechnung kein Fälligkeitsdatum angegeben, sind Zahlungen mit Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen sind ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto des Fraunhofer IRB zu leisten. 7.4 Das Fraunhofer IRB behält sich vor, in Einzelfällen Vorauskasse zu verlangen, insbesondere bei Lieferungen in Länder außerhalb Deutschlands. Der Kunde erhält in diesen Fällen eine Mitteilung. 7.5 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.