Common use of Gaszähler Clause in Contracts

Gaszähler. Die Auswahl des geeigneten Gaszählers hat nach Tabelle 2 zu erfolgen. Die Druckstufe ist entsprechend den Betriebsbedingungen auszuwählen und mit dem Netzbetreiber und dem Betreiber der Gas-Messanlage abzustimmen. Standarddruckstufe ist DP 16 bar (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Zur Inbetriebnahme sind dem Netzbetreiber Kopien der erforderlichen Prüfzeugnisse über die durchgeführten Druck- und Festigkeitsprüfungen nach DIN EN 10204 - 3.1 zu übergeben (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Tabelle 2 - Richtwerte zur Gaszählerauswahl für neue Gas-Messanlagen Balgengaszähler (BGZ) ≤ G 100 ≤ 1:160 Drehkolbengaszähler (DKZ) G 16 bis G 40 ≤ 1:50 Drehkolbengaszähler (DKZ) G 65 bis G 1000 ≤ 1:100 Turbinenradgaszähler (TRZ) ≤ G 65 ≤ 1:20 Turbinenradgaszähler (TRZ) G 65 bis G 1000 ≤ 1:20 Wirbelgaszähler (WBZ) ≤ G 65 ≤ 1:20 Ultraschallgaszähler (USZ) ≤ G 100 ≤ 1:20 Bei der Messgeräteauswahl ist die notwendige Versorgungssicherheit zu beachten. In Einzelfällen kann dies zu Abweichungen von Tabelle 2 führen.

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Samples: Messrahmenvertrag, Messrahmenvertrag

Gaszähler. Die Auswahl des geeigneten Gaszählers hat nach Tabelle 2 zu erfolgen. Die Druckstufe ist entsprechend den Betriebsbedingungen auszuwählen und mit dem Netzbetreiber und dem Betreiber der Gas-Messanlage abzustimmen. Standarddruckstufe ist DP 16 bar (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Zur Inbetriebnahme Inbetrieb- nahme sind dem Netzbetreiber Kopien der erforderlichen Prüfzeugnisse über die durchgeführten Druck- und Festigkeitsprüfungen nach DIN EN 10204 - 3.1 zu übergeben (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar). Tabelle 2 - Richtwerte zur Gaszählerauswahl für neue Gas-Messanlagen Messgerät Baugrößen Mindestmessbereich Balgengaszähler (BGZ) ≤ G 100 ≤ 16 ≥ 1:160 Drehkolbengaszähler (DKZ) G 16 bis G 40 1:50 Drehkolbengaszähler (DKZ) G 65 bis G 1000 1:100 Turbinenradgaszähler (TRZ) G 65 ≤ 1:20 Turbinenradgaszähler (TRZ) G 65 bis G 1000 ≤ 1:20 Wirbelgaszähler (WBZ) ≤ G 65 ≤ 100 ≥ 1:20 Ultraschallgaszähler (USZ) G 100 1:20 Bei der Messgeräteauswahl ist die notwendige Versorgungssicherheit zu beachtenbe- achten. In Einzelfällen kann dies zu Abweichungen von Tabelle 2 führen. Für die Auswahl der Messgeräte sind die jeweiligen betrieblichen Anforderun- gen (Qmin,,Qmax…) sowie die Betriebsart (z.B. intermittierender Betrieb, etc.) zu berücksichtigen und mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Falls erforderlich (z.B. Leistungsmessung,…) muss am Gaszähler ein geeigne- ter Impulsausgang zur Verfügung stehen. Bei Stromausfall ist für elektronische Zähler vom Messstellenbetreiber eine ge- sicherte Stromversorgung zu gewährleisten.

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Samples: www.gwg-gundelfingen.de

Gaszähler. Die Gestaltung der Gasmesseinrichtung hat nach Tabelle 1 zu erfolgen. Tabelle 1 – Richtwerte zu den Auslegekriterien < 10.000 Einfachmessung ≥ 10.000 Vergleichsmesseinrichtung Bei Vergleichsmesseinrichtungen sind alle Gaszähler mit gleichwertigem Mengenumwerten auszurüsten. Die Gastemperatur am Gaszähler sollte im Bereich von +5° bis +40°C liegen. Bei Dauerreihenschaltung sind zwei verschiedene Messgerätearten nach Tabelle 2 einzusetzen. Bei Einsatz der Gaszähler in Dauerreihenschaltung ist der für die Abrechnung vorgesehene Gaszähler eindeutig festzulegen. Durch eine Dauerreihenschaltung sollen die Messergebnisse ständig verglichen werden. Die Auswahl des geeigneten Gaszählers hat nach Tabelle 2 zu erfolgen. Die Druckstufe ist entsprechend den Betriebsbedingungen auszuwählen und Abstimmung der erforderlichen Druckstufen hat mit dem Netzbetreiber SWD und dem Betreiber der Gas-Messanlage abzustimmenzu erfolgen. Standarddruckstufe ist DP 16 bar (Ausnahme BGZ: BGZ DP 0,1 bar). Zur Inbetriebnahme Inbetriebnah- me sind dem Netzbetreiber Kopien der erforderlichen diesbezüglichen Prüfzeugnisse über die durchgeführten Druck- und Festigkeitsprüfungen nach DIN EN 10204 - 3.1 zu übergeben (Ausnahme BGZ: DP 0,1 bar)übergeben. Tabelle 2 - Richtwerte zur Gaszählerauswahl für neue Gas-Messanlagen Neuanlagen Balgengaszähler (BGZ) ≤ G 100 1:160 Drehkolbengaszähler (DKZ) G 16 bis G 40 1:50 Drehkolbengaszähler (DKZ) G 65 bis G 1000 1:100 Turbinenradgaszähler (TRZ) G 65 ≤ 1:20 Turbinenradgaszähler (TRZ) G 65 bis G 1000 ≤ 1:20 Wirbelgaszähler (WBZ) G 65 1:20 Ultraschallgaszähler (USZ) G 100 1:20 Bei der Messgeräteauswahl ist die notwendige Versorgungssicherheit zu beachten. In Einzelfällen Ein- zelfällen kann dies zu Abweichungen von Tabelle 2 führen.

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Samples: Netzanschlussvertrag Biogas