Common use of Gebrauch fremder zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Non-Ownership-Deckung) Clause in Contracts

Gebrauch fremder zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Non-Ownership-Deckung). Mitversichert sind bei Geschäftsreisen, Dienstreisen und Dienstfahrten gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen in folgendem Umfang: Voraussetzung ist, dass a) die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gerichtet sind und b) das Fahrzeug nicht im Eigentum der vorgenannten Personen oder auf sie zugelassen oder von ihnen geleast ist. Versicherungsschutz besteht nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a) Es besteht keine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. b) Die Versicherungssumme der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. c) Die vorgenannten Personen sind über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nicht geschützt. d) Der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer nimmt Regress. Dies gilt nicht für Regressansprüche infolge Leistungsfreiheit wegen Pflichtverletzung. e) Schäden an den Fahrzeugen, deren Gebrauch die angeführten Haftpflichtansprüche ausgelöst hat, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für diese Deckung (Non-Ownership-Deckung) bilden die gesetzlichen Mindestversicherungssummen je Schadenfall die Höchstentschädigung: a) Für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme (maximal jedoch 7.500.000 EUR) b) Für Sachschäden 1.220.000 EUR c) Für Vermögensschäden 50.000 EUR Diese werden auf die Jahreshöchstleistung gemäß Teil B Ziff. 3 angerechnet.

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Samples: Versicherungsvertrag

Gebrauch fremder zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Non-Ownership-Deckung). Mitversichert sind bei Geschäftsreisen, Dienstreisen und Dienstfahrten gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen in folgendem Umfang: Voraussetzung ist, dass a) die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gerichtet sind und b) das Fahrzeug nicht im Eigentum der vorgenannten Personen oder auf sie zugelassen oder von ihnen geleast ist. Versicherungsschutz besteht nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a) Es besteht keine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. b) Die Versicherungssumme der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. c) Die vorgenannten Personen sind über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nicht geschützt. d) Der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer nimmt Regress. Dies gilt nicht für Regressansprüche infolge Leistungsfreiheit wegen Pflichtverletzung. e) Schäden an den Fahrzeugen, deren Gebrauch die angeführten Haftpflichtansprüche ausgelöst hat, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für diese Deckung (Non-Ownership-Deckung) bilden die gesetzlichen Mindestversicherungssummen je Schadenfall die Höchstentschädigung: a) : Für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme (maximal jedoch 7.500.000 EUR) b) Für Sachschäden 1.220.000 EUR c) EUR Für Vermögensschäden 50.000 EUR Diese werden auf die Jahreshöchstleistung gemäß Teil B Ziff. 3 2 angerechnet.

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Samples: Content Creator Insurance Framework

Gebrauch fremder zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Non-Ownership-Deckung). Mitversichert sind bei Geschäftsreisen, Dienstreisen und Dienstfahrten gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen in folgendem Umfang: Voraussetzung ist, dass a) die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gerichtet sind und b) das Fahrzeug nicht im Eigentum der vorgenannten Personen oder auf sie zugelassen oder von ihnen geleast ist. Versicherungsschutz besteht nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a) Es besteht keine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. b) Die Versicherungssumme der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. c) Die vorgenannten Personen sind über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nicht geschützt. d) Der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer nimmt Regress. Dies gilt nicht für Regressansprüche infolge Leistungsfreiheit wegen Pflichtverletzung. e) Schäden an den Fahrzeugen, deren Gebrauch die angeführten Haftpflichtansprüche ausgelöst hat, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für diese Deckung (Non-Ownership-Deckung) bilden die gesetzlichen Mindestversicherungssummen je Schadenfall die Höchstentschädigung: a) : Für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme (maximal jedoch 7.500.000 EUR) b€ 7.500.000) Für Sachschäden 1.220.000 EUR c) Für Vermögensschäden 50.000 EUR Diese werden auf die Jahreshöchstleistung gemäß Teil B Ziff. 3 2 angerechnet.

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Samples: Besondere Bedingungen Für Dozenten Rahmenkonzept

Gebrauch fremder zulassungspflichtiger Kraftfahrzeuge (Non-Ownership-Deckung). Mitversichert sind bei Geschäftsreisen, Dienstreisen und Dienstfahrten gesetzliche Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen in folgendem Umfang: Voraussetzung ist, dass: a) die Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen gerichtet sind und b) das Fahrzeug nicht im Eigentum der vorgenannten Personen oder auf sie zugelassen oder von ihnen geleast ist. Versicherungsschutz besteht nur, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: a) Es besteht keine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. b) Die Versicherungssumme der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus. c) Die vorgenannten Personen sind über die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nicht geschützt. d) Der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer nimmt Regress. Dies gilt nicht für Regressansprüche infolge Leistungsfreiheit wegen Pflichtverletzung. e) Schäden an den Fahrzeugen, deren Gebrauch die angeführten Haftpflichtansprüche ausgelöst hat, bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für diese Deckung (Non-Ownership-Deckung) bilden die gesetzlichen Mindestversicherungssummen je Schadenfall die Höchstentschädigung: a) : Für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme (maximal jedoch 7.500.000 EUR) b) Für Sachschäden 1.220.000 EUR c) EUR Für Vermögensschäden 50.000 EUR Diese werden auf die Jahreshöchstleistung gemäß Teil B Ziff. 3 2 angerechnet.

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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen Für Gastronomie Und Hotelbetriebe