Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von von
(1) solchen Luftfahrzeugen verursacht werdenLuftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen,
(2) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen), Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, verursacht werden.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 6.13.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.,
A1-6.11.2 6.13.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen we- gen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger versiche- rungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch An- spruch genommen wird.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden- Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegenVersiche- rungspflicht unterliegen - Kitesurfbrettern- und Drachen verursacht werden.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger versiche- rungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werdenwer- den, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht Ver- sicherungspflicht unterliegen.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung (Avb Phv)
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 6.14.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.,
A1-6.11.2 6.14.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche ge- setzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen we- gen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger versiche- rungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch An- spruch genommen wird.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen sol- chen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen – z.B. als Passagier – versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, die soweit der Versicherungsnehmer nicht der Versicherungspflicht unterliegenals deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch Ge- brauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden• Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegenun- terliegen • Kitesurfbrettern- und Drachen verursacht werden.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger versiche-rungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter Xxxxxx oder Führer in Anspruch An- spruch genommen wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privat Haftpflichtversicherung
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch – z.B. als Passagier – versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen