Immobilien. 1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber
a) einer oder mehrerer Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnungen oder Eigentumswohnungen; Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
b) eines Einfamilienhauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) oder eines vom Versicherungsnehmer mitbewohnten Zweifamilienhauses. Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versicherte Personen als z. B. Büro-, Praxis-, oder Lagerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, z. B. einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. X. Xxxxxxxxx, Finca, Datsche, Stuga),
d) eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten, nicht zugelassenen Wohnwagens (Dauercamping),
e) eines Schrebergartens/Kleingartens einschließlich Laube,
f) eines unbebauten Grundstückes bis zu einer Gesamtfläche von 5.000 m², einschließlich dazugehörigen Garagen/Stellplätze und Gärten, Swimmingpools oder Teiche, privat genutzte Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, ▪ dass die unter Ziffer III. 1.1 a) – f) genannten Objekte innerhalb der EU oder EFTA* gelegen sind und ▪ dass die unter Ziffer III. 1.1 a) – f) genannten Objekte vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen ausschließlich zu Wohnzwecken bzw. eigenen privaten Zwecken verwendet werden.
1.2 Versichert ist bei den 1.1 genannten Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht
a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die dem VN in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) - auch wenn diese Pflichten durch Mietvertrag übernommen wurden. Mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Immobilien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern gefälligkeitshalber die Betreuung (inkl. der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde.
b) aus der...
Immobilien. Zu den Risiken in Zusammenhang mit einer direkten oder indirekten Anlage in Immobilien zählen: die zyklische Natur von Immobilienwerten, demografische Entwicklungen sowie Schwankungen bei Mieteinkünften und Zinssteigerungen. Im Regelfall wird ein Anstieg der Zinssätze auch zu einer Erhöhung der Finanzierungskosten führen, was wiederum unmittelbar oder mittelbar den Wert der Immobilien und daher auch des Fonds verringern kann.
Immobilien. 1.1 Versichert ist –abweichend von Ziffer A IV. 2.– die ge- setzliche Haftpflicht als Inhaber
a) von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) inner- halb Europas (nicht von kompletten Mehrfamilien- häusern). Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer we- gen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftli- chen Eigentum.
b) eines selbst bewohnten Einfamilienhauses in Deutschland (gleich welcher Typ, z. B. freiste- hend, Reihenhaus, Doppelhaushälfte). Mitversichert ist bei den Objekten von a) und b) auch eine gewerbliche Teilnutzung durch versi- cherte Personen als z. B. Büro-, Praxis- oder La- gerraum. Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, z. B. ei- ner Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der besondere Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
c) eines Wochenend- oder Ferienhauses (auch z. B. Jagdhütte, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dau- er fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohn- wagens (Dauercamping), eines Kleingartens ein- schließlich Laube, innerhalb Europas.
d) von bis zu fünf separaten Garagen/Carports/Stell- plätzen in Deutschland. Versichert sind zu a) bis c) auch dazugehörige Garagen/Carports/Stellplätze und Gärten, Swim- mingpools oder Teiche, privat genutzte Nebenge- bäude auf dem versicherten Grundstück, wie z. B. Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften.
e) Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inha- ber von unbebauten Grundstücken in Deutsch- land sowie eines Grundstückes in Europa, bis zu einer Gesamtfläche von maximal 1.000 m². Versicherungsschutz besteht bei einer privaten, land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung, sowie wenn sich kleinere Gebäude oder sonstige Bau- ten bis 15 m² Grundfläche auf den Grundstücken befinden, wie z. B. Geräteschuppen, Schutzhütten oder Hochsitze. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke
1.2 Versichert ist bei den oben in 1.1 genannten Immobili- en und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht
a) aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflich- ten die hierzu obliegen (z. B. bauliche Instand- haltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) – auch wenn die- se Pflichten durch Mietvertrag übernommen wur- den. Mitversichert ist darüber hinaus...
Immobilien. Mietsachschäden Schlüsselverlust Schäden durch deliktsunfähige mitversicherte Personen Betriebspraktikum Fachpraktischer Unterricht Gefälligkeitshandlungen Ehrenamtliche Tätigkeit / Freiwilligenarbeit Tätigkeit als Tagesmutter / Tagesvater / Babysitter Tätigkeit als Betreuer / Vormund (nicht beruflich) Tiere Fahrzeuge Sport Waffenklausel Ausland Vermögensschäden Elektronischer Datenaustausch / Internetnutzung Vorsorgeversicherung Allmählichkeitsschäden Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstige Diskriminierung Fremde gemietete / geliehene bewegliche Sachen Gewässerschaden-Restrisiko
Immobilien als Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer und Nutznießer von bebauten und unbebauten Grundstücken - nicht jedoch von Luftlandeplätzen -, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden. Versichert sind Ansprüche infolge Verstoßes gegen die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streupflicht etc.), gleichgültig, ob diese Pflichten vertraglich übernommen wurden oder nicht. Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten auch die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr von Bau-, Reparatur- und Abbrucharbeiten für eigene Bauvorhaben der versicherten Anlagen, sofern die Planung, Bauleitung und Bauausführung durch Dritte erfolgt. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Veränderungen der Grundwasserverhältnisse. Für das Risiko als Bauherr finden die Ausschlussbestimmungen der 7.7 und 7.14 AHB keine Anwendung. Soweit es sich um Schäden durch Unterfangungen/Unterfahrungen, Senkungen eines Grundstücks, Erschütterungen infolge von Rammarbeiten oder Erdrutschungen handelt, wird sich der Versicherer nicht auf den Ausschluss nach 7.10 b. AHB berufen. Die Ausschlussbestimmungen gemäß 1.2 AHB (Erfüllungsansprüche) und 7.8 AHB (Schäden an hergestellten oder gelieferten Arbeiten oder Sachen) bleiben bestehen. Soweit der vorstehende Einschluss auch Schäden durch Umwelteinwirkung erfasst, besteht kein Versicherungsschutz über die Umwelthaftpflichtversicherung; des Versicherungsnehmers als früherer Besitzer aus § 836, Absatz 2, BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand; der Insolvenzverwalter in dieser Eigenschaft;
Immobilien. Pflichtverletzung bei der Nutzung von Immobilien (Eigentum/Miete) Art der versicherten Immobilien Nutzung von Immobilien • Ein selbst bewohntes Zweifamilienhaus in Deutschland Bauvorhaben Hierunter zählen Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-und Grabe- Vermietung von • Eine Wohnung im selbst bewohnten Zweifamilienhaus Immobilien • Bis zu acht Betten an Feriengäste Unbewegliche Sachen Versichert sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten (Gebäude) Räumen in Gebäuden. Hierzu zählen auch Schäden an fest verbundenen Gegenständen wie Badewanne, Waschbecken oder Einbauschränken. Nicht versichert sind Schäden, die durch Abnutzung oder übermäßige Beanspruchung entstehen. Bewegliche Sachen in Ho- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen sind mitversichert. tels und Ferienwohnungen bis zu 20.000 EUR Familie und Freizeit Beispiele/Erläuterungen Schlüsselverlust Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, die zu privaten Zwecken oder im Rahmen einer beruflichen Betriebspraktikum Bezieht sich auf die Zeit während der Ausbildung (Schule/Studium) und ist ein Bestandteil des Unterrichts (Schulveranstaltung), um einen ersten Einblick in die Berufs-und Arbeitswelt zu erhalten. In der Schule im Zeitraum der Klassen 8 bis 10 je nach Schulform. Häufig während der Schulzeit, aber auch in den Ferien, am Nachmittag oder am Wochenende je nach Vereinbarung. Findet in der Regel in anerkannten Ausbildungsbetrie- ben statt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Fachpraktischer Unterricht Neben dem allgemein bildenden und dem fachlichen Unterricht, z.B. an Fachoberschulen, findet auch der Ausbildungsabschnitt fachpraktischer Unterricht statt. Dieser erfolgt in der Regel in qualifizierten Betrieben und im Wechsel mit dem Schulunterricht. Die Beschädigung von Lehrmaterial ist mitversichert. Der Versiche- rungsschutz erstreckt sich auch auf die Beschädigung von Lehrmaterial. Gefälligkeitsschäden Versichert sind Schäden, für die aufgrund einer Gefälligkeitshandlung keine gesetzliche Haftungsgrundlage vorliegt, somit keine Schadenersatzleistung erfolgen muss. Der Versi- cherer beruft sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit, wenn der VN es wünscht.
Immobilien. 1.1 Versichert ist abweichend von Ziffer A I. b) 2. BBR Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber
a) von einzelnen Wohnungen (auch Ferienwohnungen) innerhalb Europas. Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert gesetzliche Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigen- tums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemein- schaftlichen Eigentum (Eigenschaden).
Immobilien. Sachen, die ganz oder teilweise einem Betrieb, Ge- werbe, Beruf, Dienst oder Amt von Ihnen oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind.
Immobilien. Zielfonds, die unmittelbar oder mittelbar in Immobilien investie- ren, stellen für die Investmentgesellschaft die Anlageklasse mit dem höchsten Mindestinvestitionsvolumen dar. Den Schwer- punkt sollen dabei Gewerbeimmobilien, beispielsweise Büro- und Verwaltungsgebäude oder Einzelhandelsimmobilien, sowie Wohnimmobilien bilden. Im Fokus stehen in dieser Anlageklasse institutionelle Zielfonds, die mit einer aktiven Wertsteigerungsstrategie investieren (sog. Value-add-Prinzip), aber auch Mieteinnahmen sind Bestandteil der Investitionsstrategie in der Anlageklasse Immobilien. Der regionale Schwerpunkt der Immobilien soll auf Europa liegen.
Immobilien. 2.1 In Erweiterung zu A III. 1.1:
2.2 In Erweiterung zu