Common use of Gebrauch von Luftfahrzeugen Clause in Contracts

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A4-6.12.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von (1) solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, (2) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen), Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, verursacht werden. A4-6.12.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Xxxxxx oder Führer in Anspruch genommen wird.

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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A4-6.12.1 6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von (1) aus- schließlich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht Versicherungs- pflicht unterliegen, (2) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen), sowie von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und (Sportlenk-)Drachenoder Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, verursacht werden. A4-6.12.2 6.11.2. Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger versi- cherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Xxxxxx Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A4A5-6.12.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von (1) solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, (2) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen), Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, verursacht werden. A4A5-6.12.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Xxxxxx Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.

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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung, Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A4-6.12.1 3.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von (1) ausschließ- lich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, (2) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen)un- terliegen, sowie von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und (Sportlenk-)Drachenoder Dra- chen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, verursacht werden. A4-6.12.2 3.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger versicherungs- pflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Xxxxxx oder Führer in Anspruch genommen wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A4A1-6.12.1 6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von (1) von solchen LuftfahrzeugenLuftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen,. Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von (2a) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen)Flugmodellen, unbemannten Ballonen und (Sportlenk-)DrachenDrachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, b) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, verursacht werdenHelikopter, Quadrocopter), deren Fluggewicht 250 g nicht übersteigt. A4A1-6.12.2 6.15.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werdenwer- den, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Xxxxxx Halter oder Führer Füh- rer in Anspruch genommen wird.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Gebrauch von Luftfahrzeugen. A4-6.12.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch Gebrauch a) ausschließlich von (1) von solchen LuftfahrzeugenLuftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen,. (2b) versicherungspflichtigen Flugmodellen (z.B. privat genutzte Drohnen)von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, Drachen verursacht werden - auch soweit diese der Versicherungspflicht unterliegen. Diese Luftfahrzeuge dürfen - weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden - noch darf deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigtübersteigen. c) Kitesportgeräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys und dergleichen verursacht werden, auch soweit diese der Versicherungspflicht unterliegen. A4-6.12.2 d) Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Xxxxxx Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung