Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von - Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, - Buggys. A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von - Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, - Buggys.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
A1-6.11.3 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den erlaubten privaten Gebrauch der nachfolgend genannten Luftfahrzeugen verursacht werden:
(1) unbemannte Ballone, Drachen und Flugmodelle, – die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 Kilogramm nicht übersteigt, – die durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 250 Gramm nicht übersteigt z. B. Mini-Flugmodelle, Mini-Hubschrauber, Mini-Multicopter, Mini-Quadrocopter.
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Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von - Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter), deren Fluggewicht 5 kg 250 Gramm nicht übersteigt; - Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, - Buggys-Buggys.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 6.12.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht (Gefährdungshaftung/vermutetes Verschulden/Verschuldenshaftung) des Versicherungsnehmers wegen als Luftfahrzeughalter und Luftfahrzeugführer sowie die gesetzliche Haftpflicht aller Personen, die mit Wissen und Willen des Versicherungsnehmers an der Führung und Bedienung der Luftfahrzeuges beteiligt sind, einschließlich der Personen, die berechtigt sind, die Fernsteuerungsanlage des Luftfahrzeuges zu bedienen.
A1-6.12.2 Versichert sind Schäden, die durch den erlaubten und privaten Besitz, Eigentum oder Gebrauch ausschließlich von solchen nicht versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen verursacht werden, z. B. Fesseldrachen und Lenkdrachen).
A1-6.12.3 Der Versicherungsschutz umfasst versicherungspflichtige, unbemannte Luftfahrzeuge, (zum Beispiel Drohnen, Multicopter, Quadrocopter, Hexacopter u. a. Flugmodelle), die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert ist darüber hinaus das Haltendurch Verbrennungsmotoren, der Besitz und Gebrauch von - Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren Treibsätze oder Treibsätze Brennstoffringe angetrieben werden und deren Fluggewicht Startmasse 5 kg nicht übersteigt; - ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, - Buggys.
A1-6.11.2 6.12.4 Versichert ist darüber hinaus sind erlaubte Flüge. Der Versicherungsnehmer muss die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schädengeltenden Vorschriften wie zum Beispiel etwaige Befähigungsnachweise, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werdenBerechtigungen, soweit Aufstiegserlaubnis, Sperrzonen, usw. beachten. Wenn andere berechtigte Personen das Luftfahrzeug bedienen, hat der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wirddiese Personen auf die Einhaltung hinzuweisen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1-6.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von - Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter), deren Fluggewicht 5 kg 250 Gramm nicht übersteigt; - Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, - Buggys.
A1-6.11.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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Gebrauch von Luftfahrzeugen. A1B1-6.11.1 6.15.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert ist darüber hinaus das Halten, der Besitz und Gebrauch von - von
(1) Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - ,
(2) ferngesteuerten Flugmodellen mit Motor (z. B. Modellflugzeuge, Helikopter, Drohnen, Quadrocopter), deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt; - über- steigt,
(3) Kitesport-Geräten, z. B. Kite-Drachen, -Boards, - Buggys.-Buggys u. ä.
A1B1-6.11.2 6.14.2 Versichert ist darüber hinaus die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
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