Gebrauch von Luftfahrzeugen. 6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch aus- schließlich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungs- pflicht unterliegen, sowie von Flugmodellen, unbemannten Ballonen oder Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
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Gebrauch von Luftfahrzeugen. 6.11.1. 3.11.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch aus- schließlich ausschließ- lich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungs- pflicht unterliegenVersicherungspflicht un- terliegen, sowie von Flugmodellen, unbemannten Ballonen oder DrachenDra- chen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.
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Gebrauch von Luftfahrzeugen. 6.11.1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- mers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch aus- schließlich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungs- pflicht unterliegen. Versichert sind außerdem, sowie von Flugmodellen, unbemannten Ballonen oder Drachen, deren sofern ihr Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, Flugmodelle, unbemannte Ballone oder Drachen.
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