Common use of Geduldete Überziehungen Clause in Contracts

Geduldete Überziehungen. 1.2.1 Geduldete Überziehungen sind Überziehungen eines lau- fenden Xxxxxx (Verrechnungskonto) ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder Überziehungen einer auf einem laufenden Konto eingeräumten Überziehungsmög- lichkeit (z.B. Effektenlombardkredit) über die vertraglich ver- einbarte Höhe hinaus. Bei ausreichenden Sicherheiten kann der Kunde das Verrechnungskonto in der Regel überziehen, auch wenn kein Effektenlombardkreditvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Höhe der maximal möglichen Überzie- hung richtet sich in der Regel nach dem Beleihungswert des Depots des Kunden, wobei sich die Bank das Recht vorbe- hält, diesen Verfügungsrahmen individuell anzupassen. 1.2.2 Durch die täglichen Kursschwankungen der Finanzinstru- mente erhöht sich das Risiko spekulativer Engagements zusätzlich durch die Inanspruchnahme eines Kredites oder einer Überziehung. Durch starke Kursrückgänge kann der Beleihungswert des Depots unter die eingeräumte Über- ziehungssumme fallen. Zudem kann der Erlös aus einem Verkauf deutlich geschmälert werden, wenn der Kunde die Papiere in einem Börsentief verkaufen muss, sodass der erlöste Betrag deutlich geringer als der in Anspruch genom- mene Darlehensbetrag sein kann. 1.2.3 Den jeweils gültigen Zinssatz für die Inanspruchnahme einer Überziehung kann der Kunde im Internet unter www.con- xxxxxxxx.xx nachlesen oder bei seinem Betreuungsteam erfragen. Der Zinssatz für Überziehungen ist variabel und gilt bis auf Weiteres. 1.2.4 Eine Verpflichtung der Bank zur Duldung einer Überzie- hung besteht nicht. Darüber hinaus kann die Bank eine geduldete Überziehungsmöglichkeit fristlos kündigen – insbesondere dann, wenn eine ausreichende Beleihung nicht mehr gegeben ist oder trotz Aufforderung seitens der Bank keine weiteren Sicherheiten gestellt werden – und etwaige offene Forderungen fällig stellen sowie im Rahmen der AGB- rechtlichen Regelungen den Ausgleich des Xxxxxx verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Fernabsatzvorschriften, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geduldete Überziehungen. 1.2.1 Geduldete Überziehungen sind Überziehungen eines lau- fenden Xxxxxx (Verrechnungskonto) Kontokorrentkontos ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit Kreditlinie oder Überziehungen einer auf einem laufenden Konto Kontokorrent- konto eingeräumten Überziehungsmög- lichkeit Überziehungsmöglichkeit (z.B. EffektenlombardkreditEffektenlombardkreditlinie) über die vertraglich ver- einbarte bestimmte Höhe hinaus. Bei ausreichenden Sicherheiten Sicherhei- ten kann der Kunde das Verrechnungskonto Kontokorrentkonto in der Regel überziehen, auch wenn kein Effektenlombardkreditvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Höhe der maximal möglichen Überzie- hung Überziehung richtet sich in der Regel nach dem Beleihungswert des Depots derSicherheiten des Kunden, wobei sich die Bank das Recht vorbe- hält, vor- behält,diesen Verfügungsrahmen individuell anzupassen. 1.2.2 Durch . Die Höhe des Beleihungswertes bei Depotwerten ergibt sich aus denRisikoklassen der einzelnen Finanzinstrumenten des verpfändetenDepots des Kunden und deren Bewertung. Die Bank behält sich vor, die Risikoklassen zu ändern bzw. einzelne Finanzinstrumente aus der Beleihung zu nehmen. Optionsschei- ne und Derivate werden grundsätzlich nicht beliehen. Des Weiteren können sich Änderungen des Beleihungswertes durch den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten sowie durch die täglichen Kursschwankungen der Finanzinstru- mente erhöht sich das Risiko spekulativer Engagements zusätzlich durch die Inanspruchnahme eines Kredites oder einer ÜberziehungKursbewe- gungen bei unveränderter Depotstruktur ergeben. Durch starke Kursrückgänge kann der Beleihungswert des Depots unter die eingeräumte Über- ziehungssumme fallenEine Überziehung von Konten Minderjähriger ist nicht möglich. Zudem kann der Erlös aus einem Verkauf deutlich geschmälert werden, wenn Sofern der Kunde die Papiere in einem Börsentief verkaufen mussFührung des Xxxxxx ausschließlich im Guthaben wünscht, sodass der erlöste Betrag deutlich geringer als der in Anspruch genom- mene Darlehensbetrag sein kann. 1.2.3 Den jeweils gültigen Zinssatz bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Einzelheiten für die Inanspruchnahme einer geduldete Überziehung kann sind in den „Bedingungen für geduldete Überziehungen bei der Kunde im Internet unter www.con- xxxxxxxx.xx nachlesen oder bei seinem Betreuungsteam erfragenBank“ in Verbindung mit den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ geregelt. Der Zinssatz für Überziehungen ist variabel Eingeräumte Überziehungsmöglichkeiten (Kontokorrentkreditlinie) werden zwischen Kunden und gilt bis auf WeiteresBank gesondert in Textform vereinbart. Detaillierte Informationen zu Laufzeit und Konditionen wer- den dem betroffenen Kunden in der individuellen Kreditvereinbarung zur Verfügung gestellt. 1.2.4 Eine Verpflichtung der Bank zur Duldung einer Überzie- hung besteht nicht. Darüber hinaus kann die Bank eine geduldete Überziehungsmöglichkeit fristlos kündigen – insbesondere dann, wenn eine ausreichende Beleihung nicht mehr gegeben ist oder trotz Aufforderung seitens der Bank keine weiteren Sicherheiten gestellt werden – und etwaige offene Forderungen fällig stellen sowie im Rahmen der AGB- rechtlichen Regelungen den Ausgleich des Xxxxxx verlangen.

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Samples: Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen, Kontoeröffnungsunterlagen

Geduldete Überziehungen. 1.2.1 1.2.2.1 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Kunde ver- pflichtet, sein laufendes Konto nicht zu überziehen. 1.2.2.2 Geduldete Überziehungen sind solche Überziehungen eines lau- fenden Xxxxxx laufenden Xxxxxx, die ohne eine dem Kunden eingeräumte Kontoüber- ziehung (Verrechnungskontoz. B. Dispositionskredit, Kreditlinie) ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder durch Überschreiten der eingeräumten Kontoüberziehung eintreten. 1.2.2.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine geduldete Überzie- hung. Die Bank ist berechtigt, Weisungen des Kunden (insbesondere Zahlungsaufträge) nicht auszuführen, wenn deren Ausführung ganz oder teilweise den Eintritt einer geduldeten Überziehung zur Folge haben würde. Führt die Bank derartige Weisungen aus, so führt auch deren wiederholte Ausführung nicht zu einer eingeräumten Konto- überziehung. 1.2.2.4 Kommt es zu einer geduldeten Überziehung, ist der Kunde ver- pflichtet, das Konto unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen, wieder auszugleichen bzw. die Überziehung in den Bereich der eingeräumten Kontoüberziehung zurückzuführen. Der Kunde hat darüber hinaus für den Zeitraum der geduldeten Überzie- hung die für geduldete Überziehungen einer auf einem geltenden Sollzinsen an die Bank zu zahlen. 923 960 015 07.22 1.2.2.5 Die Höhe des Sollzinssatzes für geduldete Überziehungen beträgt 12,75 % p. a. 1.2.2.6 Der Sollzins für geduldete Überziehungen wird ab dem Zeit- punkt der Überziehung bis zu dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde sein Konto wieder ausgeglichen bzw. die Überziehung in den vertraglich vereinbarten Rahmen zurückgeführt hat. Für die Zinsberech- nung legt die Bank den Monat mit 30 Tagen zugrunde. Die Zinsen für den Überziehungskredit berechnet die Bank vierteljährlich nachträglich. Die angefallenen Zinsen werden jeweils mit dem nächsten Rechnungs- abschluss (vierteljährlich) fällig, sie werden im Rechnungsabschluss aus- gewiesen und dem laufenden Konto eingeräumten Überziehungsmög- lichkeit (z.B. Effektenlombardkredit) über die vertraglich ver- einbarte Höhe hinausdes Kunden belastet. 1.2.2.7 Änderungen des Sollzinssatzes für geduldete Überziehungen werden dem Kunden von der Bank spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform ange- boten. Bei ausreichenden Sicherheiten kann Hat der Kunde das Verrechnungskonto in der Regel überziehen, auch wenn kein Effektenlombardkreditvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die Höhe der maximal möglichen Überzie- hung richtet sich in der Regel nach dem Beleihungswert des Depots des Kunden, wobei sich die Bank das Recht vorbe- hält, diesen Verfügungsrahmen individuell anzupassen. 1.2.2 Durch die täglichen Kursschwankungen der Finanzinstru- mente erhöht sich das Risiko spekulativer Engagements zusätzlich durch die Inanspruchnahme eines Kredites oder einer Überziehung. Durch starke Kursrückgänge kann der Beleihungswert des Depots unter die eingeräumte Über- ziehungssumme fallen. Zudem kann der Erlös aus einem Verkauf deutlich geschmälert werden, wenn der Kunde die Papiere in einem Börsentief verkaufen muss, sodass der erlöste Betrag deutlich geringer als der in Anspruch genom- mene Darlehensbetrag sein kann. 1.2.3 Den jeweils gültigen Zinssatz für die Inanspruchnahme einer Überziehung kann der Kunde im Internet unter www.con- xxxxxxxx.xx nachlesen oder bei seinem Betreuungsteam erfragen. Der Zinssatz für Überziehungen ist variabel und gilt bis auf Weiteres. 1.2.4 Eine Verpflichtung mit der Bank zur Duldung einer Überzie- hung besteht nicht. Darüber hinaus kann die Bank eine geduldete Überziehungsmöglichkeit fristlos kündigen – insbesondere dann, wenn eine ausreichende Beleihung nicht mehr gegeben ist oder trotz Aufforderung seitens der Bank keine weiteren Sicherheiten gestellt werden – und etwaige offene Forderungen fällig stellen sowie im Rahmen der AGB- rechtlichen Regelungen Geschäftsbezie- hung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. 1.2.2.8 Die Bank wird den Ausgleich des Xxxxxx verlangenKunden in regelmäßigen Zeitabständen über den jeweils aktuellen Sollzinssatz für geduldete Überziehungen infor- mieren. Diese Information kann auf dem Kontoauszug oder dem Rech- nungsabschluss für das Konto erfolgen. 1.2.2.9 Sollte zugunsten der Bank ein Grundpfandrecht oder eine Real- last als Sicherheit bestellt sein oder noch bestellt werden oder im Zusam- menhang mit der Bestellung dieses Grundpfandrechts oder dieser Real- last ein abstraktes Schuldversprechen übernommen worden sein oder noch übernommen werden (Grundpfandrecht, Reallast und abstraktes Schuldversprechen insgesamt „die Sicherheit“), so dient die Sicherheit nicht der Sicherung von Ansprüchen der Bank aus diesem Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag. Diese Vereinbarung geht der für die Sicherheit geltenden Sicherungszweckabrede vor, wenn und soweit die Sicherungszweckabrede etwas Abweichendes bestimmt.

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Samples: Privat Girokonto