Common use of Gefahren Für Die Umwelt Clause in Contracts

Gefahren Für Die Umwelt. 7.1. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu unterlassen. 7.2. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchfüh- rung des Zugangsberechtigten oder gelangen wassergefährdende Stoffe aus den vom Zu- gangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahrzeuge oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand - oder sonstige Gefahren, ist TriCon sofort zu ver- ständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten für die sofor- tige Einleitung von Gegen -und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von TriCon notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten. 7.3. Bei Bodenkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten - auch unverschuldet - verur- sacht worden sind, veranlasst TriCon die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 7.4. Ist TriCon als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Zugangsberechtigten - auch unverschuldet -verursacht worden sind, trägt der Zugangsberech- tigte die der TriCon entstehenden Kosten. Hat TriCon zur Verursachung des Schadens beige- tragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Gefahren Für Die Umwelt. 7.1. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu unterlassen. 7.2. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchfüh- rung des Zugangsberechtigten oder gelangen wassergefährdende Stoffe aus den vom Zu- gangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahrzeuge oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand - oder sonstige Gefahren, ist TriCon sofort zu ver- ständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten für die sofor- tige Einleitung von Gegen -und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von TriCon notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten. 7.3. Bei Bodenkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten - auch unverschuldet - verur- -verur- sacht worden sind, veranlasst TriCon die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 7.4. Ist TriCon als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Zugangsberechtigten - auch unverschuldet -verursacht worden sind, trägt der Zugangsberech- tigte die der TriCon entstehenden Kosten. Hat TriCon zur Verursachung des Schadens beige- tragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Gefahren Für Die Umwelt. 7.1. 7.1 Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu unterlassen. 7.2. 7.2 Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchfüh- rung Betriebsdurchführung des Zugangsberechtigten oder gelangen wassergefährdende Wasser gefährdende Stoffe aus den vom Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahrzeuge oder Ladeeinheiten in das dass Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand - oder sonstige Gefahren, ist TriCon RTM sofort zu ver- ständigenverständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten für die sofor- tige sofortige Einleitung von Gegen -und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von TriCon RTM notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten. 7.3. 7.3 Bei Bodenkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten - auch unverschuldet - verur- sacht verursacht worden sind, veranlasst TriCon RTM die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 7.4. 7.4 Ist TriCon RTM als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Zugangsberechtigten - Zugangsberechtigten- auch unverschuldet -verursacht worden sind, trägt der Zugangsberech- tigte Zugangsberechtigte die der TriCon RTM entstehenden Kosten. Hat TriCon RTM zur Verursachung des Schadens beige- tragenbeigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Gefahren Für Die Umwelt. 7.1. 7.1 Der Zugangsberechtigte ZB ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu unterlassen. 7.2. 7.2 Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchfüh- rung Betriebsdurchführung des Zugangsberechtigten ZB/EVU oder gelangen wassergefährdende Wasser gefährdende Stoffe aus den vom Zu- gangsberechtigten ZB/EVU in die Umschlaganlage gebrachten Fahrzeuge oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand - Brand- oder sonstige Gefahren, ist TriCon die RRT sofort zu ver- ständigenverständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten Die RRT wird in den vorgenannten Fällen alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich einleiten. Die Kosten für die sofor- tige Einleitung von Gegen -und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung diese durchzuführenden Maßnahmen trägt der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührtZB. Macht die Gefahrensituation gemäß gem. Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von TriCon der RRT notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten. 7.3. 7.3 Bei BodenkontaminationenBoden- oder Infrastrukturkontamination, die durch den Zugangsberechtigten - ZB/EVU – auch unverschuldet - verur- sacht – verursacht worden sind, veranlasst TriCon die RRT die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der ZugangsberechtigteZB. 7.47.4 Ist die RRT bzw. Ist TriCon der Grundstückseigentümer als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Zugangsberechtigten - ZB/EVU – auch unverschuldet -verursacht – verursacht worden sind, trägt der Zugangsberech- tigte ZB die der TriCon RRT bzw. dem Grundstückseigentümer entstehenden Kosten. Hat TriCon die RRT zur Verursachung des Schadens beige- tragenbeigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Gefahren Für Die Umwelt. 7.1. 7.1 Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu unterlassen. 7.2. 7.2 Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchfüh- rung Betriebsdurchführung des Zugangsberechtigten oder gelangen wassergefährdende Stoffe aus den vom Zu- gangsberechtigten Zugangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahrzeuge oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand - Brand- oder sonstige Gefahren, ist TriCon RTM sofort zu ver- ständigenverständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten für die sofor- tige sofortige Einleitung von Gegen -und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von TriCon RTM notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten. 7.3. 7.3 Bei Bodenkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten - auch unverschuldet - verur- sacht verursacht worden sind, veranlasst TriCon RTM die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 7.4. 7.4 Ist TriCon RTM als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Zugangsberechtigten - auch unverschuldet -verursacht - verursacht worden sind, trägt der Zugangsberech- tigte Zugangsberechtigte die der TriCon RTM entstehenden Kosten. Hat TriCon RTM zur Verursachung des Schadens beige- tragenbeigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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