Common use of Gefahren Für Die Umwelt Clause in Contracts

Gefahren Für Die Umwelt. 10.1 Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu un- terlassen. 10.2 Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Be- triebsdurchführung des Zugangsberechtigten oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe aus den vom Zugangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahr- zeuge oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, ist KOMBIPORT sofort zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feu- erwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von KOMBIPORT notwendig, trägt die verursachende Vertrags- partei die Kosten. 10.3 Bei Bodenkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten -auch unverschul- det- verursacht worden sind, veranlasst KOMBIPORT die erforderlichen Sanie- rungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 10.4 Ist KOMBIPORT als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Nutzungsberechtigten -auch unverschuldet- verursacht worden sind, trägt der Nutzungsberechtigte die der KOMBIPORT entstehenden Kosten. Hat KOM- BIPORT zur Verursachung des Schadens beigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Gefahren Für Die Umwelt. 10.1 7.1. Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu un- terlassenunterlassen. Insbesondere darf ein Umschlag von umweltgefährdenden Gütern und Stoffen wie auch eine Betankung von Fahrzeugen nur an dafür vorgesehenen geeigneten Stellen erfolgen. 10.2 7.2. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen Einwirkungen im Zusammenhang mit der Be- triebsdurchführung Betriebsdurchführung des Zugangsberechtigten oder gelangen Wasser gefährdende wassergefährdende Stoffe aus den vom Zugangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahr- zeuge Fahrzeugen oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, ist KOMBIPORT die CTD GmbH sofort zu verständigen. Die Kosten für diese durchzuführenden Maßnahmen trägt der Zugangsberechtigte. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feu- erwehr Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von KOMBIPORT der CTD GmbH notwendig, trägt die verursachende Vertrags- partei Vertragspartei die Kosten. 10.3 7.3. Bei BodenkontaminationenBoden- oder Infrastrukturkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten -auch unverschul- det- - auch unverschuldet - verursacht worden sind, veranlasst KOMBIPORT die CTD GmbH die erforderlichen Sanie- rungsmaßnahmenSanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 10.4 7.4. Ist KOMBIPORT die CTD GmbH als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Nutzungsberechtigten -auch unverschuldet- Zugangsberechtigten - auch unverschuldet – verursacht worden sind, trägt der Nutzungsberechtigte Zugangsberechtigte die der KOMBIPORT CTD GmbH entstehenden Kosten. Hat KOM- BIPORT die CTD GmbH zur Verursachung des Schadens beigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Gefahren Für Die Umwelt. 10.1 7.1 Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu un- terlassenunterlas- sen. 10.2 7.2 Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Be- triebsdurchführung Betriebs- durchführung des Zugangsberechtigten Zugangsberechtigten/EVU oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe Stof- fe aus den vom Zugangsberechtigten Zugangsberechtigten/EVU in die Umschlaganlage gebrachten Fahr- zeuge oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, ist KOMBIPORT die Neuss Trimodal GmbH sofort zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten Die Neuss Trimodal GmbH wird in den vorgenannten Fällen alle erforderlichen Notfallmaßnahmen unverzüglich einleiten. Die Kosten für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung diese durchzuführenden Maßnahmen trägt der nächsten Polizeibehörde, Feu- erwehr usw.) unberührtZuggangsberechtigte. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von KOMBIPORT der Neuss Trimodal GmbH notwendig, trägt die verursachende Vertrags- partei Vertragspartei die Kosten. 10.3 7.3 Bei BodenkontaminationenBoden- oder Infrastrukturkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten -auch unverschul- det- Zugangsberechtig- ten/EVU - auch unverschuldet - verursacht worden sind, veranlasst KOMBIPORT die Neuss Trimodal GmbH die erforderlichen Sanie- rungsmaßnahmenSanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 10.4 7.4 Ist KOMBIPORT die Neuss Trimodal GmbH als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Nutzungsberechtigten -auch unverschuldet- Zugangsberechtigten/EVU - auch unverschuldet - verursacht worden sind, trägt der Nutzungsberechtigte Zugangsberechtigte die der KOMBIPORT entstehenden Neuss Trimodal GmbH entstehen- den Kosten. Hat KOM- BIPORT die Neuss Trimodal GmbH zur Verursachung des Schadens beigetragenbeigetra- gen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen

Gefahren Für Die Umwelt. 10.1 Der Zugangsberechtigte 7.1 Grundsatz‌ Das EVU ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu un- terlassenunterlassen. Insbesondere darf ein Umschlag von umweltgefährdenden Gütern und Stoffen wie auch eine Betankung von Fahrzeugen nur an dafür vorgesehenen geeigneten Stellen erfolgen. 10.2 7.2 Umweltgefährdende Einwirkungen‌ Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Be- triebsdurchführung Betriebs- durchführung des Zugangsberechtigten EVU oder gelangen Wasser gefährdende wassergefährdende Stoffe aus den vom Zugangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahr- zeuge oder Ladeeinheiten EVU ver- wendeten Betriebsmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige sons- tige Gefahren, ist KOMBIPORT sofort hat das EVU unverzüglich die nächste besetzte Betriebsstelle des Betrei- bers der Schienenwege zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z.z. B. Benachrichtigung Benachrich- tigung der nächsten Polizeibehörde, Feu- erwehr Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation Gefahrensitu- ation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von KOMBIPORT des Betreibers der Schienen- wege notwendig, trägt die verursachende Vertrags- partei Vertragspartei die Kosten. 10.3 7.3 Bodenkontaminationen‌ Bei Bodenkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten -auch unverschul- det- das EVU – auch unverschuldet – verursacht worden sind, veranlasst KOMBIPORT der Betreiber der Schienenwege die erforderlichen Sanie- rungsmaßnahmenSanierungsmaßnah- men. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigtedas verursachende EVU. Ist ein Verursacher nicht feststellbar, bestimmt sich die Haftung nach Punkt 6.4. 10.4 7.4 Ausgleichspflicht zwischen Betreiber der Schienenwege und EVU‌ Ist KOMBIPORT der Betreiber der Schienenwege als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden Umweltschä- den verpflichtet, die durch den Nutzungsberechtigten -auch unverschuldet- das EVU – auch unverschuldet – verursacht worden sind, trägt das EVU die dem Betreiber der Nutzungsberechtigte die der KOMBIPORT Schienenwege entstehenden Kosten. Hat KOM- BIPORT der Betreiber der Schienenwege zur Verursachung des Schadens beigetragen, so hängt die Ersatzpflicht Ersatz- pflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist. Ist ein Verursacher nicht fest- stellbar, bestimmt sich die Haftung nach Punkt 6.4. City-Bahn Chemnitz GmbH Xxxxxxxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxxxx Tel. : +00 000 000 000 0 Fax.: + 00 000 000 000 000 Mail: xxxxxxx@xxxx-xxxx.xx Homepage: xxx.xxxx-xxxx.xx

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Samples: Benutzungsbedingungen

Gefahren Für Die Umwelt. 10.1 7.1 Der Zugangsberechtigte ist verpflichtet, umweltgefährdende Einwirkungen zu un- terlassenunterlassen. 10.2 7.2 Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Be- triebsdurchführung Betriebsdurchführung des Zugangsberechtigten oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe aus den vom Zugangsberechtigten in die Umschlaganlage gebrachten Fahr- zeuge Fahrzeuge oder Ladeeinheiten in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, ist KOMBIPORT die Kombi Terminal Heilbronn GmbH sofort zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten Die Kombi Terminal Heilbronn GmbH wird in den vorgenannten Fällen alle erforderlichen Notfallmaßnahmen unverzüglich einleiten. Die Kosten für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung diese durchzuführenden Maßnahmen trägt der nächsten Polizeibehörde, Feu- erwehr usw.) unberührtZugangsberechtigte. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von KOMBIPORT der Kombi Terminal Heilbronn GmbH notwendig, trägt die verursachende Vertrags- partei Vertragspartei die Kosten. 10.3 7.3 Bei BodenkontaminationenBoden- oder Infrastrukturkontaminationen, die durch den Zugangsberechtigten -auch unverschul- det- - auch unverschuldet - verursacht worden sind, veranlasst KOMBIPORT die Kombi Terminal Heilbronn GmbH die erforderlichen Sanie- rungsmaßnahmenSanierungsmaßnahmen. Die Kosten der Sanierung trägt der Zugangsberechtigte. 10.4 7.4 Ist KOMBIPORT die Kombi Terminal Heilbronn GmbH als Zustandsstörer zur Beseitigung von Umweltschäden verpflichtet, die durch den Nutzungsberechtigten -auch unverschuldet- Zugangsberechtigten - auch unverschuldet - verursacht worden sind, trägt der Nutzungsberechtigte Zugangsberechtigte die der KOMBIPORT Kombi Terminal Heilbronn GmbH entstehenden Kosten. Hat KOM- BIPORT die Kombi Terminal Heilbronn GmbH zur Verursachung des Schadens beigetragen, so hängt die Ersatzpflicht von den Umständen, insbesondere davon ab, wie weit der Schaden überwiegend von dem einen oder dem anderen verursacht worden ist.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Die Serviceeinrichtung