Gefahrenübergang und Erfüllungsort Musterklauseln

Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Ware als EXW gem. INCOTERMS® 2010 verkauft.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 12.1. Nutzung und Gefahr gehen mit der Lieferung gemäß Punkt 11 auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Dienstleistung erfolgt.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 5.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, cif u.ä.) Erfüllungsort ist Wien.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung wird der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sowohl im grenzüberschreitenden als auch sinngemäß im nicht grenzüberschreitenden Verkehr in Übereinstimmung mit den Incoterms 2020 festgelegt. Wurde hierüber keine Vereinbarung getroffen, so gilt die Klausel „FCA“ Verkäufer-Werk Incoterms 2020.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Kunden über, egal ob die Lieferung frei Haus oder unter ähnlichen vereinbarten Klauseln erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Auftragnehmer durchgeführt wird oder organisiert und weitergeleitet wird. Bei Leistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird. Die Gefahr für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht mit ihrer Erbringung auf den Kunden über.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 10.1. Risiko und Gefahr gehen mit der Freigabe (siehe sogleich unten) der von RISC zu erbringenden Leistung oder Teilleistung auf den Auftraggeber über, und zwar unabhängig von der vereinbarten Kostentragung.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Erfüllungsort für die Lieferung von Waren ist das Werk bzw. Lager von Hirschmann Automotive. Die Gefahr geht daher mit der Bereitstellung der Lieferung am Werk bzw. im Lager von Hirschmann Automotive auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn der Transport von Hirschmann Automotive durchgeführt oder organisiert wird.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware „ab Werk“ verkauft (Abholbereitschaft). Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für Xxxx, die frei Haus abgeladen, auf Kosten des Verkäufers geliefert wird, erfolgt der Gefahrenübergang vom Verkäufer an den Käufer in ebendiesem Zeitpunkt.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch die ERS durchgeführt oder organisiert und geleitet wird. Entstandene Verluste oder Beschädigungen während des Transports, sind beim Empfang der Ware oder der Frachtpapiere festzustellen und schriftlich festzuhalten. Reklamationen sind spätestens 5 Tage nach Erhalt anzubringen. Später kann nicht mehr auf Beanstandungen eingetreten werden.