Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Ware als EXW gem. INCOTERMS® 2010 verkauft.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 12.1. Nutzung und Gefahr gehen mit der Lieferung gemäß Punkt 11 auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Dienstleistung erfolgt.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 5.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, cif u.ä.) Erfüllungsort ist Wien.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung wird der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sowohl im grenzüberschreitenden als auch sinngemäß im nicht grenzüberschreitenden Verkehr in Übereinstimmung mit den Incoterms 2010 festgelegt. Wurde hierüber keine Vereinbarung getroffen, so gilt die Klausel „FCA“ Verkäufer-Werk Incoterms 2010.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 10.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 10.1. Risiko und Gefahr gehen mit der Freigabe (siehe sogleich unten) der von RISC zu erbringenden Leistung oder Teilleistung auf den Auftraggeber über, und zwar unabhängig von der vereinbarten Kostentragung.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Lieferung der Ware als EXW gemäß INCOTERMS® 2020 – ICC vereinbart.
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 5.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt für den Gefahrenübergang und die Preisgefahr folgende Regelung auf Basis der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Incoterms® (Incoterms® 2020 bzw. im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellere Folgeversion): Lieferungen nach Österreich und Deutschland: DAP Lieferungen in alle anderen Länder: FCA
Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.