Common use of Gefahrenübergang und Erfüllungsort Clause in Contracts

Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.

Appears in 4 contracts

Samples: e2.at, www.autolux.at, www.sie.at

Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.ropa-dd.at

Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer Auftraggeber über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung Auspreisung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer die RECENDT durchgeführt oder organisiert und bzw. geleitet wird. Der Transport erfolgt stets – auch im Falle von Teillieferungen - auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Appears in 1 contract

Samples: www.recendt.at

Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Nutzung 6.1. Nutzungen und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig unab- hängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Verkäufer b2 durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.

Appears in 1 contract

Samples: b2hv.com

Gefahrenübergang und Erfüllungsort. 6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport Trans- port durch den Verkäufer durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.

Appears in 1 contract

Samples: www.k-business.com