Common use of Gefälligkeitshandlungen Clause in Contracts

Gefälligkeitshandlungen. Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 10.000 EUR, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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Gefälligkeitshandlungen. Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Die Als Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 10.000 EUR, gilt die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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Gefälligkeitshandlungen. Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 10.000 5.000 EUR, begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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Gefälligkeitshandlungen. Der Versicherer wird bei Sachschäden aus einer Gefälligkeitshandlung (unentgeltlicher Hilfeleistung) gegenüber dem Geschädigten keinen Haftungsverzicht für einfache Fahrlässigkeit einwenden, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht und ein anderer Versicherer (z. B. Kaskoversicherer) nicht leistungspflichtig ist. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird angerechnet. Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Versicherungssumme je Versicherungsfall 10.000 EUR, EUR begrenzt auf das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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