Gegenstand der AGB Musterklauseln

Gegenstand der AGB. Diese AGB regeln • die Bedingungen im Zusammenhang mit der Ausstellung qualifizierter Zertifikate (Signaturzertifikate), • die Bereitstellung sonstiger Dienste und Dienstleistungen durch PrimeSign; (öffentlicher Verzeichnisdienst, Widerrufsdienst) • die Pflichten des Signators im Zusammenhang mit dem sicheren Umgang mit Zertifikaten.
Gegenstand der AGB. Diese AGB regeln • die Bedingungen der Ausstellung von qualifizierten, kartenbasierten Zertifikaten, • die Bedingungen der Ausstellung von qualifizierten, mobilen Zertifikaten, • die Bedingungen der Ausstellung von fortgeschrittenen Zertifikaten, • die Bedingungen der Ausstellung von einfachen Zertifikaten, • die Bedingungen des Verkaufs und der Lieferung von Signatur- bzw. Siegelkarten durch FLZ Anstalt, • die Bedingungen der Ausstellung von Webserver-Zertifikaten (SSL Zertifikate), • die Bedingungen der Bereitstellung von Software und sonstiger Dienste durch FLZ Anstalt, • die Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit dem sicheren Umgang mit Zertifikaten.
Gegenstand der AGB. Gegenstand dieser AGB ist die schriftliche Vereinbarung von Datenschutzangelegenheiten beim Auftragnehmer. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem individuellen Kundenvertrag (»Hauptvertrag«) in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten (»Daten«) des Auftraggebers verarbeiten (»Auftragsverarbeitung«). Gegenstand, Dauer und Spezifizierung der Auftragsverarbeitung 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags sowie Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus dem Hauptvertrag. Die Laufzeit dieser AGB richtet sich nach der Laufzeit des Vertrages, sofern sich aus den Bestimmungen dieser AGB nicht darüberhinausgehende Verpflichtungen ergeben. 2. Welcher Kreis von Personen durch die Datenverarbeitung betroffen ist, ergibt sich aus der Vorgabe des Auftraggebers bzw. aus dem Nutzungsumfang des Auftraggebers. In der Regel sind folgende Betroffenengruppen aufzuzeigen: i. Mitarbeiter des Auftraggebers ii. Bewerber xxx. Xxxxxx des Auftraggebers
Gegenstand der AGB. Gegenstand dieser AGB sind Fernwartungsleistungen bezogen auf die Software für den Betrieb von Maschinen und Anlagen der elumatec (nachfolgend elumatec-Software genannt) auf den IT-Systemen der Kunden in der/den zum Zeitpunkt der Fernwartung vorgefundenen Konfiguration/en. Hierbei verwendet elumatec die Software „TeamViewer“ der TeamViewer AG, Göppingen. Die Voraussetzungen und Informationen sowie eine Verfahrensbeschreibung zur TeamViewer-Software sind in der Anlage 1 und 2 zu diesen AGB beschrieben; sie sind Bestandteil der AGB. Die elumatec stellt die TeamViewer-Software auf dem für den Betrieb der elumatec-Software vorgesehenen System zur Verfügung.
Gegenstand der AGB. Gegenstad der AGB ist die Nutzung der von den Städtischen Werke Aktiengesellschaft, Kassel (nachfolgend STW genannt) betriebenen Ladesäulen für Elektroautos (nachfolgend „STW- Ladesäulen“) mittels einer Ladekarte durch den Kunden.
Gegenstand der AGB. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Charterer, im Folgenden als „Charterer/ Mieter“ bezeichnet, und dem Vercharterer, der Xxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxxxx XxX, im Folgenden als „Vercharterer/ Vermieter“ bezeichnet, über ein Wasserfahrzeug abgeschlossen wird. Der Mieter erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Buchung (Zusenden des Buchungsformulars an den Vermieter) für sich und alle Mitreisenden an. Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er ist mit Abschluss des Vertrags verantwortlicher Bootsführer und er trägt zu jeder Zeit Verantwortung für die Mietsache (Boot und Ausrüstung) und die Crew. Die Mindestbelegung pro Yacht beträgt zwei Personen. Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das zweite Crewmitglied muss mindestens 16 Jahre alt sein. Weitere Mitfahrende dürfen auch jünger sein. Wenn der Charterer nicht im Besitz eines SBF-Binnen ist, ist eine Chartereinweisung erforderlich. Diese wird mit dem Mieter durchgeführt. Er wird Inhaber des Charterscheins. Der Charterschein berechtigt ausschließlich dessen Inhaber, das Boot zu führen. Ein zweiter Bootsführer, der nicht aus anderem Grund zum Führen eines Bootes berechtigt ist, muss ebenfalls einen Charterschein erwerben.
Gegenstand der AGB. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von Stadtwerke Ahlen GmbH betriebenen bzw. im Rahmen des Roaming zur Verfügung gestellten Lade- säulen durch den Kunden zum Laden seines Elektrofahrzeugs mit Elektrizi- tät. Der Vertrag wird zwischen Stadtwerke Ahlen GmbH und dem Kunden ge- schlossen. Stadtwerke Ahlen GmbH bietet den Kunden grundsätzlich zwei Möglichkeiten für das Laden seines Elektrofahrzeugs an, die in Ziff. 2 (Laden mittels Ladekarte) und Ziff. 3 und Ziff. 4 (einmaliges, sofortiges ad hoc Laden) beschrieben werden.
Gegenstand der AGB. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche Nutzung der von der Stadtwerke Kleve GmbH oder Roamingpartnern betriebenen Elektro-Ladestationen (Ladestationen) mittels einer Ladekarte durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mit Elektrizität.
Gegenstand der AGB. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von SWN betriebenen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur der Kooperationspartner und externen Roamingpartner des ladenetz.de-Verbunds durch den Kunden zur Beladung seines Elektrofahrzeugs mit Elektrizität. Der Vertrag wird zwischen der SWN und dem Kunden geschlossen. Die SWN bietet dem Kunden zwei Möglichkeiten für die Beladung seines Elektrofahrzeugs an, die unter Ziffer 2 (Ladekarte) und Ziffer 3 (Ad-Hoc-Laden via LadeApp) beschrieben werden.
Gegenstand der AGB a) Die Stadtwerke Lemgo GmbH (im Folgenden „SWL“), stellt eine unkomplizierte Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der Treibhausgasminde- rungsquote für batteriebetriebene Fahrzeuge und nichtöffentliche Ladepunkte (im Folgenden „THG-Quote“) zur Verfügung. Diese gebündelte Vermarktung basiert auf der Novellierung der 38. Bundesimmissionsschutzverordnung, die ab dem 01.01.2022 in Kraft trat. b) Betreiber von nichtöffentlichen Ladepunkten im Sinne der Ladesäulenverordnung, die Halter von Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb (im Folgenden „Elektrofahr- zeuge“) sind, haben die Möglichkeit, SWL die Abtretung ihrer THG-Quote anzubie- ten, um ihr Recht auf Geltendmachung und Vermarktung des Rechts bezüglich der THG-Quote wahrzunehmen. c) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Zurverfügungstellung der Dienste durch SWL und die Nutzung dieser Dienste und Übertragung von Rechten bezüglich THG-Quoten durch die Kunden. Sie gelten ausschließlich zwischen den Parteien. d) Etwaigen allgemeinen Geschäfts- Liefer- oder Zahlungsbedingungen von Xxxxxx wird hiermit ausdrücklich widersprochen. e) Sämtliche Verweise beziehen sich auf Regelungen dieser AGB, sofern sich nichts anderes aus diesen ergibt.