Geschäftspartner. (1) Die Bank schließt geldpolitische Geschäfte mit in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Kreditinstituten ab, die nach den Vorgaben des Eurosystems zur Unterhal- tung von Mindestreserven verpflichtet, finanziell solide sind und einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Soweit die Beaufsichtigung der Kreditinstitute nicht gemäß Richtlinie 2013/36/EU (CRD) und Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) geregelt ist (siehe bei Kreditinstituten mit Sitz außerhalb des EWR), kann sie nach einem vergleichbaren Standard erfolgen. Ein ver- gleichbarer Standard liegt vor, wenn die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verab- schiedeten Basel-III-Standards in der maßgeblichen Rechtsordnung umgesetzt wurden. Der Geschäftspartner muss ein Girokonto sowie ein Sicherheitenkonto bei der Bank unterhal- ten; die Bank kann Ausnahmen zulassen. Bei bestimmten Geschäften kann die Bank den Kreis der Geschäftspartner nach sachlichen, im Eurosystem einheitlich geltenden Kriterien beschränken. Abwicklungsgesellschaften sind auch dann nicht zu geldpolitischen Geschäften zugelassen, wenn sie die Geschäftspartnervoraussetzungen ansonsten erfüllen. Abwicklungsgesellschaf- ten, die bereits am 22. Xxxx 2017 geldpolitischer Geschäftspartner der Bank waren, bleiben bis zum 31. Dezember 2021 zugelassen. Ihr Zugang zu den geldpolitischen Geschäften ist auf die durchschnittliche Höhe der im Zeitraum vom 21. Xxxx 2016 bis 22. Xxxx 2017 aufge- nommenen geldpolitischen Kredite (einschließlich Innertageskredit) begrenzt (Limit). Abwick- lungsgesellschaften, die derselben Unternehmensgruppe angehören, können mit Zustim- mung der jeweils anderen Abwicklungsgesellschaft auch auf deren Limit zurückgreifen, das dann entsprechend reduziert wird. Abwicklungsgesellschaft im Sinne dieser AGB ist eine juristische Person privaten oder öf- fentlichen Rechts, deren Hauptgeschäftszweck (i) in der Verwaltung und der zeitlich ge- streckten Veräußerung ihrer Vermögenswerte mit dem Ziel der Einstellung ihres Geschäfts- betriebs oder (ii) ansonsten in der Unterstützung von Restrukturierung und/oder Abwicklung im Finanzsektor besteht. Unter (ii) fallen auch Zweckgesellschaften, auf die im Zusammen- hang mit einer Ausgliederung von Vermögenswerten im Sinne des Artikels 26 der Verord- nung 2014/806/EU oder des Artikels 42 der Richtlinie 2014/59/EU bzw. § 107 Absatz 1 Nummer 2, 132 ff. des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) Vermögenswerte, Rechte oder Verbindlichkeiten übertra...
Geschäftspartner. (1) Die Bank schließt geldpolitische Geschäfte mit in Deutschland ansässigen oder nie- dergelassenen Kreditinstituten ab, die zur Unterhaltung von Mindestreserven verpflichtet sind. Der Geschäftspartner muss ein Girokonto bei der Bank unterhalten; die Bank kann Ausnahmen zulassen. Bei bestimmten Geschäften kann die Bank den Kreis der Geschäfts- partner nach sachlichen, im Eurosystem einheitlich geltenden Kriterien beschränken.
Geschäftspartner. Der Auftragnehmer hat mit bestimmten Partnern (nachfolgend Geschäftspartner genannt) Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung ihrer Produkte und Leistungen geschlossen. Soweit ein Geschäftspartner Produkte und Leistungen zu diesen AGB vermittelt, gelten ausschließlich diese AGB. Der Auftragnehmer ist allerdings weder für die Geschäftstätigkeiten des Geschäfts- partners verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die dieser dem Auftraggeber gegenüber macht oder für Produkte und Dienst- leistungen, die der Geschäftspartner unter eigenen Verträgen anbietet.
Geschäftspartner. Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen der bookmanSolutions GmbH (nachfolgend „bookmanSolutions“ genannt) und dem Besteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) für das Programm bookmanCockpit (nachfolgend Anwendung oder auch Produkt genannt). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich für eine der Produktvarianten registriert hat. Der Kunde kann für die Anwendung seinerseits Benutzer registrieren, welche das Produkt ihren, durch den Kunden vergebenen, Rechten entsprechend nutzen können.
Geschäftspartner. Laut Bekanntmachung über die Verkehrssitte für Finanzdienst- leister haben wir mitzuteilen, dass wir ein Entgelt für die Vermitt- lung und den Verkauf von Produkten von unseren Geschäftspartnern erhalten. Informationen zu unseren Geschäftspartnern sind in den Filialen der Bank und über xxx.xxxxxxxxxx.xx erhältlich.
Geschäftspartner. ▪ SK hat mit bestimmten Partnern Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung von deren Leistungen geschlossen. In Bezug auf diese Partner vermittelt SK lediglich zwischen dem Kunden und den Partnern. SK ist weder für die Geschäftstätigkeiten der Geschäftspartner verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die diese dem Kunden gegenüber machen oder für Produkte und Werk- oder Dienstleistungen, die die Geschäftspartner dem Kunden unter eigenen Verträgen an-bieten.
Geschäftspartner. (a) HGV hat mit bestimmten Partnern (nachfolgend Geschäftspartner genannt) Vereinbarungen zur Vermarktung und Unterstützung seiner Produkte und Leistungen geschlossen. Soweit ein Geschäftspartner Produkte und Services von HGV vermittelt, gelten im Verhältnis zwischen Kunde und HGV ausschließlich die Bedingungen dieser Vereinbarung. HGV ist weder für die Geschäftstätigkeiten des Geschäftspartners verantwortlich, noch für irgendwelche Zusagen, die dieser dem Kunde gegenüber macht oder für Produkte und Dienstleistungen, die der Geschäftspartner unter eigenen Verträgen anbietet.
(b) HGV hat sich selbst zur Einhaltung aller anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze verpflichtet (Com- pliance). Sollten Xxxxxx in dem Verhalten von Mitarbeitern der HGV einen Verstoß gegen diese Verpflichtung sehen, werden sie gebeten, diesen Verdacht unverzüglich der Geschäftsführung der HGV zu melden.
Geschäftspartner. 4. Mandanten
Geschäftspartner. Die im Rahmen der Datenverarbeitung verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten werden durch den Kunden bestimmt und vorgegeben. Regelmäßig umfasst die Datenverarbeitung die folgenden Kategorien personenbezogener Daten:
Geschäftspartner. Dieser Vertrag regelt die Beziehungen zwischen dem Unternehmen Devity Labs GmbH (nachfolgend „Betreiber“ genannt) und dem Account-Ersteller (nachfolgend „Kunde“ genannt) des Software-as-a-Service-Angebots „XxxxxxXxxxxxxxxxxxxx.xxx“ (nachfolgend auch SaaS genannt). Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche sich für das oben genannte Angebot registriert hat. Der Kunde kann für XxxX seinerseits Benutzer registrieren, welche SaaS gemäß ihren, durch den Kunden vergebenen Rechten, nutzen können. Dieser Vertrag regelt die Beziehung zwischen dem Betreiber und dem Kunden.