Übertragung von Rechten Musterklauseln

Übertragung von Rechten. 1. Für Verbindlichkeiten eines der jeweiligen Unternehmen der KOSTAL-Gruppe oder von Sublieferanten hat ausschließlich das Unternehmen gegenüber dem Lieferanten aufzukommen, welches diese Verpflichtung eingegangen ist. 2. Der Besteller hat das Recht, bestehende Aufträge zu unveränderten Bedingungen an Unternehmen der KOSTAL-Gruppe oder Sublieferanten abzutreten. 3. Der Lieferant ist nicht befugt, den Auftrag durch Dritte ausführen zu lassen oder den Fertigungsstandort zu verlagern, sofern er hierfür keine schriftlich erteilte Freigabe des Bestellers erhalten hat. Voraussetzungen für eine Freigabe sind eine angemessene Frist bis zur Verlagerung und die Übernahme aller hiermit verbundenen Kosten durch den Lieferanten. 4. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderung gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Zustimmung als erteilt. 5. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht damit werben, dass er Vertragspartner des Bestellers oder seiner Kunden ist. Insbesondere darf er nicht Namen, Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Produktdarstellungen etc. ohne Erlaubnis des Bestellers verwenden. 6. Dem Lieferanten ist es untersagt, Produkte, die speziell vom Besteller beim Lieferanten eingerichtet wurden, ohne dessen Genehmigung an andere Abnehmer zu veräußern.
Übertragung von Rechten. 10.1 Die Abtretung der Ansprüche und Rechte des Mieters aus dem Mietvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Philips.
Übertragung von Rechten. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftrag- nehmers ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftragge- bers zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.
Übertragung von Rechten. Sie dürfen keine Pflichten oder Rechte aus dieser Vereinbarung ohne die Zustimmung von Stripe abtreten oder übertragen. Jeder Versuch hierzu ist unwirksam. Sofern Sie diese Vereinbarung abzutreten beabsichtigen, kontaktieren Sie uns. Stripe ist berechtigt, ohne Ihre Zustimmung diese Vereinbarung frei abzutreten und zu übertragen, einschließlich aller Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger verbindlich, kommt ihnen zugute und kann von ihnen durchgesetzt werden.
Übertragung von Rechten. Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag Dritter, insbesondere mit uns verbundener Unternehmen, zu bedienen. Sämtliche oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag, ebenso wie der gesamte Vertrag, können von uns an verbundene Unternehmen übertragen werden; dem stimmt der Lizenznehmer hiermit zu. Dem Lizenznehmer ist die Übertragung dieses Vertrages, die Abtretung von Ansprüchen daraus oder die Gewährung von Unterlizenzen u.ä. ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
Übertragung von Rechten. Keine der Parteien kann ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vor- gängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abtreten oder in sonstiger Weise auf Dritte übertragen.
Übertragung von Rechten. Es ist dem Standplatzbetreiber nicht gestattet, andere Unternehmen oder Institutionen die Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu übertragen.
Übertragung von Rechten ondot gewährt dem Lizenznehmer nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen und mit den im folgenden Punkt 2.2 und gegebenenfalls im Lizenzvertrag wiedergegebenen Beschränkungen ein nichtexklusives, nicht sublizenzfähiges, nicht übertragbares (mit Ausnahme von Abschnitt 13.1) kündbares Recht zur Nutzung der Lizenzprodukte ausschließlich am Installationsort und ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Lizenznehmer. Der Lizenznehmer ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software pro Installationsort anzufertigen, dies aber ausschließlich für Zwecke der Archivierung oder Systemwiederherstellung. Eine Verlegung des Installationsortes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ondot.
Übertragung von Rechten. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der FDT auf Dritte übertragbar. Die erteilte Zustimmung zur Übertragung von Rechten entbindet den Kunden der FDT nicht von der Zahlungs- verpflichtung gegenüber diesen.
Übertragung von Rechten. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Vertragsverhält­ nis auf Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.