Common use of Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages Clause in Contracts

Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages. Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages ist der mit dem Vertragspartner vereinbarte bzw. im Gruppenversiche- rungsvertrag festgelegte Versicherungsschutz. Die Tarife sind nur gültig in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen (AVB). Es gelten die in den technischen Berechnungsgrundlagen fest- gelegten tariflichen monatlichen Beitragsraten der Gruppenver- sicherung mit den dort festgelegten Nachlässen. Für die Pflegepflichtversicherung und die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung wird kein Nachlass im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages gewährt. Ebenso können für im Rahmen einer Kooperation mit einer gesetzlichen Kran- kenversicherung im Hinblick auf ersparte Abschlusskosten schon begünstigte Tarife keine weiteren entsprechenden Nach- lässe gegeben werden.

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Samples: www.pflegeversicherung-experten.de, ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de, zahnzusatz.inovexx.de

Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages. Gegenstand des Gruppenversicherungsvertrages ist der mit dem Vertragspartner vereinbarte bzw. im Gruppenversiche- rungsvertrag festgelegte Versicherungsschutz. Die Tarife sind nur gültig in Verbindung mit den jeweiligen Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen (AVB). Es gelten die in den technischen Berechnungsgrundlagen fest- gelegten tariflichen monatlichen Beitragsraten der Gruppenver- sicherung mit den dort festgelegten Nachlässen. Für die Pflegepflichtversicherung und die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung wird kein Nachlass im Rahmen Rah- men eines Gruppenversicherungsvertrages gewährt. Ebenso können für im Rahmen einer Kooperation mit einer gesetzlichen Kran- kenversicherung Krankenversicherung im Hinblick auf ersparte Abschlusskosten schon begünstigte Tarife keine weiteren entsprechenden Nach- lässe gegeben werden.

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Samples: kvoptimal.de