Common use of Gegenstand des Unternehmens Clause in Contracts

Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Gelddarle­ hen, das Betreiben des Diskontgeschäftes, des Leasinggeschäftes, des Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG und des Factoringgeschäftes sowie deren Refinanzierung, ferner die Über­ nahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft).

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Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Gelddarle­ Gelddarle- hen, das Betreiben des Diskontgeschäftes, des Leasinggeschäftes, des Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG und des Factoringgeschäftes sowie deren Refinanzierung, ferner die Über­ Über- nahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft).

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Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Gelddarle­ henGelddarlehen, das Betreiben des Diskontgeschäftes, des Leasinggeschäftes, des Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG und des Factoringgeschäftes Fac­ toringgeschäftes sowie deren Refinanzierung, ferner die Über­ nahme Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft).

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Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Gelddarle­ henGelddarlehen, das Betreiben des Diskontgeschäftes, des Leasinggeschäftes, des Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG und des Factoringgeschäftes Fac- toringgeschäftes sowie deren Refinanzierung, ferner die Über­ nahme Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft).

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Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Gelddarle­ henGeld- darlehen, das Betreiben des Diskontgeschäftes, des LeasinggeschäftesLeasing- geschäftes, des Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG und des Factoringgeschäftes sowie deren RefinanzierungRefinanzie- rung, ferner die Über­ nahme Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft).

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Gegenstand des Unternehmens. Gegenstand des Unternehmens ist die Gewährung von Gelddarle­ henGeld­ darlehen, das Betreiben des Diskontgeschäftes, des LeasinggeschäftesLeasing­ geschäftes, des Einlagengeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG und des Factoringgeschäftes sowie deren RefinanzierungRefinanzie­ rung, ferner die Über­ nahme Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft).

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