Gegenstand und Umfang. 2.1 PT verkauft dem Kunden die TI-Komponenten und erbringt die Dienstleistungen gemäß der Produktbeschreibung mit der Möglichkeit zum Anschluss der vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen in der Praxis und erteilt Nutzungslizenzen nach Maßgabe der AGB und dieser BesGB. 2.2 Bei den TI-Komponenten, TI-Services und TI-Dienstleistungen handelt es sich um von der gematik GmbH zugelassene, dezentrale Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI, welche die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im deutschen Gesundheitswesen gemäß § 291a SGB V ermöglichen. Die Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, die unbefugte Zu- griffe auf Patientendaten und Angriffe auf die technische Infrastruktur des Gesundheits- wesens verhindern sollen. Die Anforderungen zum Schutz der dezentralen Komponenten und ihrer Einsatzumgebung sowie der Dienstleistungen beruhen auf den Anforderungen der gematik GmbH, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem IT-Grundschutz sowie den einschlägigen Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) so- wie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis. Die Umsetzung dieser Sicherheitsanforderungen be- darf der Mitwirkung durch die Teilnehmer der TI, insbesondere der zugelassenen Personen und Einrichtungen des deutschen Gesundheitssystems als unmittelbaren Nutzern der TI-Komponenten und Dienstleistungen. Diese BesGB regeln auch die daraus entstehenden Mitwirkungspflichten des Kunden. 2.3 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und steht dafür ein, dass der Erwerb und die Inbetrieb- nahme der TI-Komponenten, TI-Services und die Entgegennahme der Dienstleistungen nur bei vollständiger Anerkennung und Beachtung der AGB und dieser BesGB zulässig ist. Des Weiteren weiß der Kunde und erkennt an, dass die gesetzlichen und behördlichen beson- deren Vorgaben für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI es erforderlich machen können, dass die Vertragsbedingungen von gesetzlichen Leitbildern abweichen. ABSCHNITT 1 TI-KOMPONENTEN
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand und Umfang. 2.1 PT CGM verkauft dem Kunden die TIbestellten Telematikinfrastruktur(TI)-Komponen- ten vollständig oder stellt dem Kunden die Nutzung von Teilkomponenten über ein CGM-Komponenten Rechenzentrum Remote bereit und erbringt die Dienstleistungen gemäß der Produktbeschreibung mit der Möglichkeit zum Anschluss der vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen in der Praxis Einrichtung des Kunden und erteilt Nutzungslizenzen nach Maßgabe der AGB und dieser BesGB.
2.2 Bei den TI-Komponenten, TI-Services und TI-Dienstleistungen handelt es sich um von der gematik GmbH zugelassene, (gematik) zugelassene dezentrale Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI, welche die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im deutschen Gesundheitswesen gemäß § 291a Kapitel 11 SGB V ermöglichen. V. Die Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, die unbefugte Zu- griffe un- befugte Zugriffe auf Patientendaten und Angriffe auf die technische Infrastruktur des Gesundheits- wesens Gesundheitswesens verhindern sollen. Die Anforderungen zum Schutz der dezentralen dezentra- len Komponenten und ihrer Einsatzumgebung sowie der Dienstleistungen beruhen auf den Anforderungen der gematik GmbHgematik, des Bundesamts Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Informa- tionstechnik (BSI), dem IT-Grundschutz sowie den einschlägigen Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) so- wie sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der ArztpraxisEinrichtung des Kunden. Die Umsetzung dieser Sicherheitsanforderungen be- darf bedarf der Mitwirkung durch die Teilnehmer der TI, insbesondere der zugelassenen Personen und Einrichtungen des deutschen Gesundheitssystems als unmittelbaren Nutzern der TI-Komponenten und Dienstleistungen. Diese BesGB regeln auch die daraus entstehenden Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten des Kunden.
2.3 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und steht dafür ein, dass der Erwerb bzw. die Nutzung von Teilkomponenten über ein CGM-Rechenzentrum und die Inbetrieb- nahme Inbetriebnah- me der TI-Komponenten, TI-Services und sowie die Entgegennahme der Dienstleistungen Dienstleistun- gen nur bei vollständiger Anerkennung und Beachtung der AGB und dieser BesGB zulässig ist. Des Weiteren weiß der Kunde und erkennt an, dass die gesetzlichen und behördlichen beson- deren Vorgaben für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI es erforderlich machen können, dass die Vertragsbedingungen von gesetzlichen Leitbildern abweichen. sind.
ABSCHNITT 1 TI-KOMPONENTEN
Unterabschnitt 1: Kauf von TI-Komponenten
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Gegenstand und Umfang. 2.1 PT verkauft dem Kunden die TI-Komponenten und erbringt die Dienstleistungen gemäß der Produktbeschreibung mit der Möglichkeit zum Anschluss der vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen in der Praxis Apotheke und erteilt Nutzungslizenzen nach Maßgabe der AGB und dieser BesGB.
2.2 Bei den TI-Komponenten, TI-Services und TI-Dienstleistungen handelt es sich um von der gematik GmbH zugelassene, dezentrale Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI, welche die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im deutschen Gesundheitswesen gemäß § 291a SGB V ermöglichen. Die Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, die unbefugte Zu- griffe auf Patientendaten und Angriffe auf die technische Infrastruktur des Gesundheits- wesens verhindern sollen. Die Anforderungen zum Schutz der dezentralen Komponenten und ihrer Einsatzumgebung sowie der Dienstleistungen beruhen auf den Anforderungen der gematik GmbH, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem IT-Grundschutz sowie den einschlägigen Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) so- wie sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der ArztpraxisApotheke. Die Umsetzung dieser Sicherheitsanforderungen be- darf der Mitwirkung durch die Teilnehmer der TI, insbesondere der zugelassenen Personen und Einrichtungen des deutschen Gesundheitssystems als unmittelbaren Nutzern der TI-TI- Komponenten und Dienstleistungen. Diese BesGB regeln auch die daraus entstehenden Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.3 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und steht dafür ein, dass der Erwerb und die Inbetrieb- nahme der TI-Komponenten, TI-Services und die Entgegennahme der Dienstleistungen nur bei vollständiger Anerkennung und Beachtung der AGB und dieser BesGB zulässig ist. Des Weiteren weiß der ist dem Kunde bekannt und er erkennt an, dass die gesetzlichen und behördlichen beson- deren behörd- lichen besonderen Vorgaben für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI es erforderlich machen können, dass die Vertragsbedingungen von gesetzlichen Leitbildern abweichen. ABSCHNITT 1 TI-KOMPONENTEN
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gegenstand und Umfang. 2.1 PT 2.1. DATAMED verkauft dem Kunden die TI-Komponenten und erbringt die Dienstleistungen gemäß der Produktbeschreibung mit der Möglichkeit zum Anschluss der vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen in der Praxis und erteilt Nutzungslizenzen nach Maßgabe der AGB und dieser BesGB. Dem Kunden ist bekannt, dass DATAMED nicht Hersteller der Hardware-TI-Komponenten ist und deshalb dafür keine Gewährleistungsansprüche übernehmen kann.
2.2 2.2. Bei den TI-Komponenten, TI-Services und TI-Dienstleistungen handelt es sich um von der gematik GmbH zugelassene, dezentrale Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI, welche die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im deutschen Gesundheitswesen gemäß § 291a SGB V ermöglichen. Die Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, die unbefugte Zu- griffe Zugriffe auf Patientendaten und Angriffe auf die technische Infrastruktur des Gesundheits- wesens Gesundheitswesens verhindern sollen. Die Anforderungen zum Schutz der dezentralen Komponenten und ihrer Einsatzumgebung sowie der Dienstleistungen beruhen auf den Anforderungen der gematik GmbH, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem IT-Grundschutz sowie den einschlägigen Empfehlungen der Bundesärztekammer Bundesärztekammern (BÄK, BZÄK) so- wie sowie der Kassenärztlichen Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung (KBV, KZBV) zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung Datenver- arbeitung in der ArztpraxisZahn-/Arztpraxis. Die Umsetzung dieser Sicherheitsanforderungen be- darf bedarf der Mitwirkung durch die Teilnehmer der TI, insbesondere der zugelassenen Personen und Einrichtungen des deutschen Gesundheitssystems als unmittelbaren Nutzern der TI-TI- Komponenten und Dienstleistungen. Diese BesGB regeln auch die daraus entstehenden Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.3 2.3. Der Kunde erkennt ausdrücklich an und steht dafür ein, dass der Erwerb und die Inbetrieb- nahme Inbetriebnahme der TI-Komponenten, TI-TI- Services und die Entgegennahme der Dienstleistungen nur bei vollständiger Anerkennung und Beachtung der AGB und dieser BesGB zulässig ist. Des Weiteren Desweiteren weiß der Kunde und erkennt an, dass die gesetzlichen und behördlichen beson- deren besonderen Vorgaben für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI es erforderlich machen können, dass die Vertragsbedingungen von gesetzlichen Leitbildern abweichen. ABSCHNITT 1 TI-KOMPONENTEN
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Gegenstand und Umfang. 2.1 PT VM verkauft dem Kunden die TI-Komponenten und erbringt die Dienstleistungen gemäß der Produktbeschreibung mit der Möglichkeit zum Anschluss der vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen in der Praxis und erteilt Nutzungslizenzen nach Maßgabe der AGB und dieser BesGB.
2.2 Bei den TI-Komponenten, TI-Services und TI-Dienstleistungen handelt es sich um von der gematik GmbH zugelassene, dezentrale Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI, welche die Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im deutschen Gesundheitswesen gemäß § 291a SGB V ermöglichen. Die Komponenten, Services und Dienstleistungen der TI unterliegen strengen Sicherheitsanforderungen, die unbefugte Zu- griffe Zugriffe auf Patientendaten und Angriffe auf die technische Infrastruktur des Gesundheits- wesens Gesundheitswesens verhindern sollen. Die Anforderungen zum Schutz der dezentralen Komponenten und ihrer Einsatzumgebung sowie der Dienstleistungen beruhen auf den Anforderungen der gematik GmbH, des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem IT-Grundschutz sowie den einschlägigen Empfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) so- wie sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis. Die Umsetzung dieser Sicherheitsanforderungen be- darf bedarf der Mitwirkung durch die Teilnehmer der TI, insbesondere der zugelassenen Personen und Einrichtungen des deutschen Gesundheitssystems als unmittelbaren Nutzern der TI-Komponenten und Dienstleistungen. Diese BesGB regeln auch die daraus entstehenden Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.3 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und steht dafür ein, dass der Erwerb und die Inbetrieb- nahme Inbetriebnahme der TI-Komponenten, TI-Services und die Entgegennahme der Dienstleistungen nur bei vollständiger Anerkennung und Beachtung der AGB und dieser BesGB zulässig ist. Des Weiteren weiß der Kunde und erkennt an, dass die gesetzlichen und behördlichen beson- deren besonderen Vorgaben für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der TI es erforderlich machen können, dass die Vertragsbedingungen von gesetzlichen Leitbildern abweichen. ABSCHNITT 1 TI-KOMPONENTEN.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telematik Infrastrukturleistungen