Liefergegenstände Musterklauseln

Liefergegenstände. Alle Materialien werden angemessen verpackt und im Einklang mit den für gewöhnliche Spediteure geltenden Standardanforderungen versandt, sodass der Schutz der Waren mit minimalen Transportkosten gewährleistet ist und ohne dass dem Einkäufer dadurch zusätzliche Ausgaben entstehen, es sei denn, dies wurde im Auftrag vereinbart. Der Lieferant versichert die Waren während des Transports, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Liefergegenstände. Mapp und seine Lieferanten behalten sich das Eigentum und alle Rechte an den Liefergegenständen vor, einschließlich der Methoden, Prozesse und Vorlagen, die von Mapp und/oder seine Lieferanten zu ihrer Erstellung oder Änderung verwendet werden oder diein diese integriert oder darin enthalten sind. Mapp räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Liefergegenstände für den internen Gebrauch des Kunden zu den gleichen Bedingungen zu nutzen, zu denen Mapp dem Kunden das Recht einräumt, die Mapp-Dienste im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Mapp kann ähnliche Dienstleistungen oder Liefergegenstände gegenüber anderen Personen erbringen, solange Mapp nicht die geistigen Eigentumsrechte des Kunden verletzt. Liefergegenstände werden nicht vom Standard-Support und der Standard- Wartung von Mapp abgedeckt, sofern die Parteien in einer SOW nichts anderes vereinbaren. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Änderung eines Liefergegenstandes aufgrund eines Upgrades oder Updates von Software liegen in der Verantwortung des Kunden.
Liefergegenstände. Wenn keine anderen Angaben gemacht werden, müssen die Liefergegenstände den Spezifikationen und Zeichnungen des Auftragnehmers entsprechen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft sind. Abweichungen jedoch, die die Leistung und Verwendbarkeit der Liefergegenstände nicht wesentlich beeinträchtigen, führen nicht zur Ungültigkeit des Vertrages und stellen kei- nerlei Grundlage zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer dar. Die in den Katalogen, Preislisten und anderem Werbematerial des Auftragnehmers ent- haltenen Beschreibungen, Diagramme, Illustrationen dienen der Vermittlung einer allge- meinen Vorstellung der darin beschriebenen Waren. Keine dieser Beschreibungen, Dia- gramme und Illustrationen stellt eine Erklärung seitens des Auftragnehmers oder einen Vertragsbestandteil dar und begründet keinerlei Haftung des Auftragnehmers.
Liefergegenstände. Bestellung, Gegenstand und Umfang BRUGG KABEL kann Bestellungen direkt vom KUNDEN oder von einem durch den KUNDEN mündlich oder schriftlich autorisierten Dritten, z.B. einem Bau- herrn, („DRITTER“) entgegennehmen. Bestellungen eines DRITTEN gelten als Bestellungen im Namen und auf Rechnung des KUNDEN. Aus diesen Bestellungen sind – im Fall ihrer Annahme durch BRUGG KABEL und unab- hängig von der Rechtsbeziehung zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN – allein BRUGG KABEL und der KUNDE berechtigt und verpflichtet. Nicht durch BRUGG KABEL lagergeführte Artikel oder Spezialanfertigungen (Extralänge, etc.) oder sonstige LIEFERGEGENSTÄNDE auf Mass oder ge- mäss sonstiger Kundenspezifikation („SPEZIALANFERTIGUNGEN“), sind im- mer schriftlich zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Menge vollumfänglich abzunehmen. Gegenstand und Umfang der LIEFERGEGENSTÄNDE ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von BRUGG KABEL. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2. Absatz 3 dieser AGB. LIEFERGEGENSTÄNDE (i.e. Kabel), welche projektbezogen in definierten Längen bestellt werden, liefert BRUGG KABEL im Minimum in der bestellten Länge. Bei der Bestellung durch einen DRITTEN erhält der DRITTE von BRUGG KA- BEL auf dessen Wunsch und im Auftrag des KUNDEN eine schriftliche Be- stellbestätigung mit der Bezeichnung der bestellten LIEFERGEGENSTÄNDE. Im Übrigen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN die zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN vereinbarten Abmachungen. Insbesondere handelt es sich bei den in der Bestellbestäti- gung aufgeführten Preisen lediglich um unverbindliche Preisempfehlun- gen. Der KUNDE ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden voll- kommen frei. Nachträgliche Änderungen der Bestellungen durch den KUNDEN können, sofern überhaupt möglich, nur zu Lasten des KUNDEN ausgeführt werden.
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