Liefergegenstände Musterklauseln

Liefergegenstände. Alle Materialien werden angemessen verpackt und im Einklang mit den für gewöhnliche Spediteure geltenden Standardanforderungen versandt, sodass der Schutz der Waren mit minimalen Transportkosten gewährleistet ist und ohne dass dem Einkäufer dadurch zusätzliche Ausgaben entstehen, es sei denn, dies wurde im Auftrag vereinbart. Der Lieferant versichert die Waren während des Transports, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Liefergegenstände. Mapp und seine Lieferanten behalten sich das Eigentum und alle Rechte an den Liefergegenständen vor, einschließlich der Methoden, Prozesse und Vorlagen, die von Mapp und/oder seine Lieferanten zu ihrer Erstellung oder Änderung verwendet werden oder diein diese integriert oder darin enthalten sind. Mapp räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Liefergegenstände für den internen Gebrauch des Kunden zu den gleichen Bedingungen zu nutzen, zu denen Mapp dem Kunden das Recht einräumt, die Mapp-Dienste im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Mapp kann ähnliche Dienstleistungen oder Liefergegenstände gegenüber anderen Personen erbringen, solange Mapp nicht die geistigen Eigentumsrechte des Kunden verletzt. Liefergegenstände werden nicht vom Standard-Support und der Standard- Wartung von Mapp abgedeckt, sofern die Parteien in einer SOW nichts anderes vereinbaren. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Änderung eines Liefergegenstandes aufgrund eines Upgrades oder Updates von Software liegen in der Verantwortung des Kunden.
Liefergegenstände. 2.1. Bestellung, Gegenstand und Umfang BRUGG KABEL kann Bestellungen direkt vom KUNDEN oder von einem durch den KUNDEN mündlich oder schriftlich autorisierten Dritten, z.B. einem Bau- herrn, („DRITTER“) entgegennehmen. Bestellungen eines DRITTEN gelten als Bestellungen im Namen und auf Rechnung des KUNDEN. Aus diesen Bestellungen sind – im Fall ihrer Annahme durch BRUGG KABEL und unab- hängig von der Rechtsbeziehung zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN – allein BRUGG KABEL und der KUNDE berechtigt und verpflichtet. Nicht durch BRUGG KABEL lagergeführte Artikel oder Spezialanfertigungen (Extralänge, etc.) oder sonstige LIEFERGEGENSTÄNDE auf Mass oder ge- mäss sonstiger Kundenspezifikation („SPEZIALANFERTIGUNGEN“), sind im- mer schriftlich zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Menge vollumfänglich abzunehmen. Gegenstand und Umfang der LIEFERGEGENSTÄNDE ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von BRUGG KABEL. Im Übrigen gilt Ziffer 1.2. Absatz 3 dieser AGB. LIEFERGEGENSTÄNDE (i.e. Kabel), welche projektbezogen in definierten Längen bestellt werden, liefert BRUGG KABEL im Minimum in der bestellten Länge. Bei der Bestellung durch einen DRITTEN erhält der DRITTE von BRUGG KA- BEL auf dessen Wunsch und im Auftrag des KUNDEN eine schriftliche Be- stellbestätigung mit der Bezeichnung der bestellten LIEFERGEGENSTÄNDE. Im Übrigen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN die zwischen dem KUNDEN und dem DRITTEN vereinbarten Abmachungen. Insbesondere handelt es sich bei den in der Bestellbestäti- gung aufgeführten Preisen lediglich um unverbindliche Preisempfehlun- gen. Der KUNDE ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden voll- kommen frei. Nachträgliche Änderungen der Bestellungen durch den KUNDEN können, sofern überhaupt möglich, nur zu Lasten des KUNDEN ausgeführt werden.
Liefergegenstände. Wenn keine anderen Angaben gemacht werden, müssen die Liefergegenstände den Spezifikationen und Zeichnungen des Auftragnehmers entsprechen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft sind. Abweichungen jedoch, die die Leistung und Verwendbarkeit der Liefergegenstände nicht wesentlich beeinträchtigen, führen nicht zur Ungültigkeit des Vertrages und stellen kei- nerlei Grundlage zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer dar. Die in den Katalogen, Preislisten und anderem Werbematerial des Auftragnehmers ent- haltenen Beschreibungen, Diagramme, Illustrationen dienen der Vermittlung einer allge- meinen Vorstellung der darin beschriebenen Waren. Keine dieser Beschreibungen, Dia- gramme und Illustrationen stellt eine Erklärung seitens des Auftragnehmers oder einen Vertragsbestandteil dar und begründet keinerlei Haftung des Auftragnehmers.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.