Geheimhaltung & Abwerbeverbot Musterklauseln

Geheimhaltung & Abwerbeverbot. Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. Beide Vertragparteien sind dazu verpflichtet, Informationen über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt geworden sind und bei Anlegung eines vernünftigen kaufmännischen Maßstabs als geheimhaltungsbedürftig anzusehen sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch über die Laufzeit der Vertragsbeziehungen hinaus. Einzelvertraglich können weitere Vertraulichkeitspflichten vereinbart werden.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm be- kannten geheimhaltungswürdigen Informationen über NFG, deren Projekte und deren andere Auftrag- geber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst noch für Dritte verwerten. Diese Verein- barung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hin- aus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Ver- pflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. 5.1 Der AG und prime-ing sind wechselseitig ver- pflichtet, sämtliche Informationen bez. der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweck- bestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu ver- wenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist prime-ing berechtigt, die Informationen an Dritte weiterzugeben.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten ge- heimhaltungswürdigen Informationen über ZFM, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst noch für Dritte verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. 5.1 Der AG und FERCHAU sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bez. der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rah- men der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auftrags zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist FERCHAU berechtigt, die Informationen an Dritte weiter- zugeben.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. 5.1 Der AG und plantIng sind wechselseitig verpflichtet, sämtliche Informationen bez. der geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie lediglich im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweils erteilten Auf- trags zu verwenden. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung ist plantIng berechtigt, die Informationen an Dritte weiter- zugeben.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. 7.1. Treuepflichten.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über XXXXX, de- ren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst noch für Dritte verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über Elektro Xxxx, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst noch für Dritte verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.