Geheimhaltung und Vertraulichkeit. 22.1 Der AN ist verpflichtet, alle Informationen, die er direkt oder indirekt im Rahmen des Bauvorhabens bzw. einer Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben vom AG, Bauherrn oder sonstigem Dritten (z. X. Xxxxxxxx, Nutzer oder Mieter) erlangt, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben zu verwenden. Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber insbesondere, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. 22.2 Der AN ist vor Weitervergabe von Unterlagen oder Informationen – insbesondere an Planer, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen des AN – verpflichtet, von diesen eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, die mindestens den hier enthaltenen Regelungen zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit entspricht. 22.3 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu diesen Informationen haben oder sich verschaffen können. Der AN ist verpflichtet, diesem Personenkreis schriftlich entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen. 22.4 Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG alle schriftlichen und/oder auf Datenträgern übergebenen Informationen zurückzugeben. Informationen auf sonstigen Datenträgern sind zu löschen, wenn der jeweilige Datenträger nicht zurückgegeben werden kann. Der AN hat die Löschung auf Verlangen nachzuweisen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf etwaige Kopien. 22.5 Sämtliche vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Nachunternehmerleistungen
Geheimhaltung und Vertraulichkeit. 22.1 Der AN 5.1. Werden andere Bedingungen nicht bei der Ausschreibung akzeptiert, so erklärt der Bietende hiermit alle geschäftlichen, Markt- und sonstigen Informationen, Daten, Fakten, Dokumente als vertraulich, die der Anfragende oder eine(r) seiner Tochtergesellschaften, Mitarbeiter oder autorisierten Vertreter während der Ausschreibung der Dienstleistungen oder Produkte im Laufe des Bietungsprozesses schriftlich oder mündlich abgibt. Alle diese vertraulichen Informationen sind als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln und es ist verpflichtetverboten, alle sie an eine dritte Partei weiterzuleiten oder sie für andere Zwecke als die Einreichung eines Angebots an MOL zu verwenden, ohne dass der Anfragende dem vorher schriftlich zugestimmt hat.
5.2. Die Geheimhaltungspflicht in Abschnitt 5.1 gilt nicht für die folgenden Informationen:
(i) Informationen, die er direkt öffentlich sind oder indirekt Informationen, die ohne Verschulden des Erklärenden öffentlich werden oder
(ii) Informationen, die dem Erklärenden wahrscheinlich vor der Offenlegung bereits bekannt waren oder
(iii) Informationen, die an den Erklärenden von einer dritten Partei weitergeleitet wurden, die nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist oder
(iv) Informationen, deren Veröffentlichung Pflicht ist.
5.3. Die oben genannte Geheimhaltungspflicht läuft nicht eher als drei Jahre nach Offenlegung aus.
5.4. Der Bietende erklärt, alle vom Anfragenden für die Ausschreibung zur Verfügung gestellten Dokumente, Spezifikationen und andere Informationen nur zu Angebotszwecken zu nutzen und legt sie dritten Parteien nur mit vorheriger Genehmigung durch den Anfragenden offen. Das Eigentumsrecht an den vom Anfragenden veröffentlichten Informationen wird vorbehalten.
5.5. Der Bietende erlaubt es dem Anfragenden die Daten während der Registrierung und den Ausschreibungen zu Beschaffungszwecken zu bearbeiten und zu speichern. Der Anfragende verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen vertraulich im Rahmen Einklang mit den Vorschriften aus den Artikeln 5.1-5.3 zu handhaben.
5.6. Der Anfragende informiert den Bietenden, dass der IT-Hintergrund des Bauvorhabens bzweSourcing-Systems von eeeBid Kft (Sitz: X-0000 Xxxxxxxx, Xxxxx Street 23) betrieben wird. einer Ausschreibung Der Bietende erlaubt es hiermit, der eeeBid Kft, die Daten im Zusammenhang Einklang mit dem Bauvorhaben vom AG, Bauherrn oder sonstigem Dritten (z. X. Xxxxxxxx, Nutzer oder Mieter) erlangt, vertraulich 5.5 zu behandeln und nur im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben zu verwendenspeichern.
5.7. Der AN Bietende verpflichtet sich dem AG gegenüber insbesonderesich, alle seine Mitarbeiter, autorisierte Personen und alle anderen, die an der Ausschreibung teilnehmen, über die Geheimhaltung zu informieren und sie aufzufordern, diese Informationen weder an Dritte weiterzugebenvertraulich zu behandeln. Anhänge: Anhang 1: Erklärung der E-Mail-Adresse und der Autorisierung Wir nehmen hiermit die Bedingungen dieser „Allgemeinen Bedingungen für die Abgabe von Online- Geboten“ (einschließlich Anlagen) an. Name des Bietenden: Sitz: Unternehmensnummer: Steuernummer: Vertreter: Name: Titel: Unterschrift: Anlage Nr. 1: Erklärung der E-Mailadresse und Bestätigung Xxxxxx Xx. 0: Der Unterzeichnende, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen…………………………………………………….. als der Firma (Sitz: ………………………………………………………………………. Unternehmensnummer:……………………………..Steuernummer: ) erklären als ordentlicher Vertreter, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeidendass unsere Firma sich im eSourcing-System mit der folgenden E- Mailadresse registrieren möchte: Haupt-E-Mail-Adresse:…………………………………….. Hauptbenutzername: (Die Zeilen unten sind optional. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über Falls erforderlich könnten weitere Blätter ergänzt werden.) Zweite E-Mail-Adresse: E-Mail-Adresse Benutzername Gegenstand der Ausschreibung, für die Beendigung des Vertrages hinausdie zweite E-Mailadresse gültig ist.
22.2 Der AN ist vor Weitervergabe von Unterlagen oder Informationen – insbesondere an Planer, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen des AN – verpflichtet, von diesen eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, die mindestens den hier enthaltenen Regelungen zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit entspricht.
22.3 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu diesen Informationen haben oder sich verschaffen können. Der AN ist verpflichtet, diesem Personenkreis schriftlich entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen.
22.4 Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG alle schriftlichen und/oder auf Datenträgern übergebenen Informationen zurückzugeben. Informationen auf sonstigen Datenträgern sind zu löschen, wenn der jeweilige Datenträger nicht zurückgegeben werden kann. Der AN hat die Löschung auf Verlangen nachzuweisen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf etwaige Kopien.
22.5 Sämtliche vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Abgabe Von Online Geboten
Geheimhaltung und Vertraulichkeit. 22.1 Der 2.1. Die im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Kenntnisse des AG oder deren verbundener Unternehmen, insbesondere deren technische, kommerzielle oder organisatorische Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, behandelt der AN ist verpflichtetvertraulich und verwertet diese während sowie nach den Vertragsbeziehungen weder selbst, alle Informationen, die noch macht er direkt sie Dritten zugänglich. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten. Alle von dem AG oder indirekt deren verbundenen Unterlehmen erlang ten oder im Rahmen des Bauvorhabens bzwVertrags erstellten Informationen einschließlich der Arbeitsergebnisse inklusive sämtlicher Kopien werden vom AN nach Durchführung des Vertrags an den AG zurückgegeben oder auf ihr Verlangen gelöscht und / oder vernichtet. einer Ausschreibung iIm Zusammenhang mit Fall der Löschung und / oder Vernichtung muss die Rekonstruktion der Informationen ausgeschlossen sein. Die vollständige Rück gabe / Löschung / Vernichtung ist dem Bauvorhaben vom AG auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für regelmäßig offenkundige oder sonst rechtmäßig (auch von Dritten) erlangte Informationen sowie eigenständige Entwicklungen des AN außerhalb der Lieferungen / Leistungen für den AG, Bauherrn oder sonstigem Dritten (z. X. Xxxxxxxx, Nutzer oder Mieter) erlangt, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben zu verwenden. Der Nachweis dieser Voraussetzungen obliegt dem AN. Gesetzliche und behördliche Offenbarungspflichten bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Vertrauliche Informationen des AN verpflichtet sich dem darf der AG gegenüber insbesondere, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen verbundene Unternehmen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinausErfüllungsgehilfen übermitteln.
22.2 Der AN ist vor Weitervergabe von Unterlagen oder Informationen – insbesondere an Planer, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen des AN – verpflichtet, von diesen eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, die mindestens den hier enthaltenen Regelungen zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit entspricht.
22.3 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu diesen Informationen haben oder sich verschaffen können. Der AN ist verpflichtet, diesem Personenkreis schriftlich entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen.
22.4 Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG alle schriftlichen und/oder auf Datenträgern übergebenen Informationen zurückzugeben. Informationen auf sonstigen Datenträgern sind zu löschen, wenn der jeweilige Datenträger nicht zurückgegeben werden kann2.2. Der AN hat die Löschung den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln. Es ist ihm nur mit schriftlicher Einwilligung des AG gestattet, in Werbematerialien oder Pressemitteilungen auf Verlangen nachzuweisen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf etwaige Kopiengeschäftliche Verbindungen mit dem AG hinzuweisen oder den AG als Referenz zu benennen.
22.5 Sämtliche vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung und Vertraulichkeit. 22.1 (1) Der AN ist verpflichtet, alle InformationenBeauftragte verpflichtet sich, die er direkt oder indirekt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers wie ein Handelsvertreter entsprechend § 90 HGB zu schützen. Dies gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.
(2) Daneben sind die Maßgaben des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) und die daraus erwachsenden Handlungsbeschränkungen für Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers von dem Beauftragten sowie dessen Hilfspersonal zu beachten.
(3) Durch die Benennung zum Datenschutzbeauftragten unterliegt der Beauftragte ferner den Verschwiegenheitsverpflichtungen aus Art. 38 Abs. 5 DSGVO und § 38 Abs. 2 BDSG in Verbindung mit § 6 Abs. 5 S. 2 BDSG (neue Fassung) sowie § 203 Abs. 4 S. 1 StGB.
(4) Im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen hat der Beauftragte die schützenswerten Interessen des Auftraggebers zu beachten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Beauftragte gemäß Art. 39 Abs. 1 Buchstaben d) und e) DSGVO berechtigt ist, sich selbstständig und unmittelbar an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Den Beauftragten trifft gegenüber der Aufsichtsbehörde nur die Verschwiegenheitsverpflichtung zum Schutz der betroffenen Personen. Die Parteien vereinbaren, dass der Beauftragte dem Auftraggeber die Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde regelmäßig vorab ankündigt, um dem Auftraggeber Gelegenheit zu geben, für eine kurzfristige Abhilfe zu sorgen und eine Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde zu vermeiden.
(5) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Benennung des Beauftragten als solche sowie Nachweise seines Fachwissens im Rahmen des Bauvorhabens bzwSinne von Art. einer Ausschreibung 37 Abs. 5 DSGVO gegenüber Dritten offenlegen, soweit ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Dies betrifft insbesondere die Offenlegung gegenüber der Aufsichtsbehörde oder gegenüber dem eigenen Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben vom AG, Bauherrn Falle einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(6) Dieser Vertrag ist von beiden Parteien geheim zu halten. Die Offenlegung der Inhalte insgesamt oder sonstigem Dritten (z. X. Xxxxxxxx, Nutzer oder Mieter) erlangt, vertraulich zu behandeln und nur Teilen hiervon erfordert die vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei. Die Zustimmung bedarf der Schriftform im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben Sinne von § 126 Abs. 1 BGB und ist für jede neue Offenlegung separat einzuholen. Hiervon ausgenommen ist die Offenlegung auf Basis einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung. Ausgenommen ist ferner die Offenlegung gegenüber einem Dritten, der von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, sofern dieser bei der Offenlegung angewiesen wird, den Vertrag im Übrigen geheim zu verwenden. Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber insbesondere, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaushalten.
22.2 Der AN ist vor Weitervergabe von Unterlagen oder Informationen – insbesondere an Planer, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen des AN – verpflichtet, von diesen eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, die mindestens den hier enthaltenen Regelungen zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit entspricht.
22.3 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu diesen Informationen haben oder sich verschaffen können. Der AN ist verpflichtet, diesem Personenkreis schriftlich entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen.
22.4 Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG alle schriftlichen und/oder auf Datenträgern übergebenen Informationen zurückzugeben. Informationen auf sonstigen Datenträgern sind zu löschen, wenn der jeweilige Datenträger nicht zurückgegeben werden kann. Der AN hat die Löschung auf Verlangen nachzuweisen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf etwaige Kopien.
22.5 Sämtliche vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
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Samples: Dienstvertrag
Geheimhaltung und Vertraulichkeit. 22.1 17.1 Der AN ist verpflichtet, alle Informationen, die er direkt oder indirekt im Rahmen des Bauvorhabens bzw. einer Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben vom AG, Bauherrn oder sonstigem Dritten (z. X. Xxxxxxxx, Nutzer oder Mieter) erlangt, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben zu verwenden. Der AN verpflichtet sich dem AG gegenüber insbesondere, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.
22.2 17.2 Der AN ist vor Weitervergabe von Unterlagen oder Informationen – insbesondere an Planer, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen des AN – verpflichtet, von diesen eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, die mindestens den hier enthaltenen Regelungen zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit entspricht.
22.3 17.3 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu diesen Informationen haben oder sich verschaffen können. Der AN ist verpflichtet, diesem Personenkreis schriftlich entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen.
22.4 17.4 Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG alle schriftlichen und/oder auf Datenträgern übergebenen Informationen zurückzugeben. Informationen auf sonstigen Datenträgern sind zu löschen, wenn der jeweilige Datenträger nicht zurückgegeben werden kann. Der AN hat die Löschung auf Verlangen nachzuweisen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf etwaige Kopien.
22.5 17.5 Sämtliche vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
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Samples: Bauvertrag
Geheimhaltung und Vertraulichkeit. 22.1 Der 17.1 Alle dem AN ist verpflichtetübergebenen Pläne, alle InformationenZeichnungen, die er direkt Berechnungsunterlagen, Urkunden, Daten- xxxxxx oder indirekt sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben alleiniges Eigentum des AGs. Sie sind sorgfältig zu verwahren und dürfen durch den AN nur im Rahmen des Bauvorhabens bzw. einer Ausschreibung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben vom AGgeschlosse- nen Vertrages verwendet und ohne Genehmigung des AGs weder kopiert, Bauherrn oder sonstigem Dritten (z. X. Xxxxxxxxvervielfältigt, Nutzer oder Mieter) erlangtver- öffentlicht, vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben zu verwenden. noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
17.2 Der AN verpflichtet sich sich, nach Fertigstellung oder im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses dem AG gegenüber insbesonderealle geschäftlichen Unterlagen, diese wie beispielsweise Berech- nungen und Erläuterungen, technische Dokumentationen, Pläne, Schriftverkehr, Sitzungs- protokolle, Informationsmaterial, Bücher u. ä. sowie sonstige geschäftliche Materialien, die vertragsgegenständliche Leistungen zurückzugeben oder Kopien davon zu löschen.
17.3 Der AN hat alle ihm zugehenden oder zugänglichen Informationen weder an Dritte weiterzugeben, noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Projekt auch über die Beendigung des Vertrages hinausVertragslaufzeit hinaus vertraulich zu behandeln. Sowohl er als auch seine Mitarbei- ter und Erfüllungsgehilfen sind zur Verschwiegenheit zu verpflichtet. Verstößt der AN schuld- hafte gegen seine Vertraulichkeitspflicht, so kann der AG den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz verlangen.
22.2 Der 17.4 Will der AN ist vor Weitervergabe über den Vertragsgegenstand eine Veröffentlichung vornehmen, so hat er - mit Ausnahme von Unterlagen oder Informationen – insbesondere an Planer, Nachunternehmer, Lieferanten und sonstige Erfüllungsgehilfen urheberechtlich geschützten Werken - zuvor die Zustimmung des AN – verpflichtet, von diesen eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, AGs einzu- holen. Das gilt auch für die mindestens den hier enthaltenen Regelungen zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit entsprichtAngabe des Projektes als Referenz.
22.3 Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auch auf sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu diesen Informationen haben oder sich verschaffen können. Der AN ist verpflichtet, diesem Personenkreis schriftlich entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen.
22.4 Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AG alle schriftlichen und/oder auf Datenträgern übergebenen Informationen zurückzugeben. Informationen auf sonstigen Datenträgern sind zu löschen, wenn der jeweilige Datenträger nicht zurückgegeben werden kann. Der AN hat die Löschung auf Verlangen nachzuweisen. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf etwaige Kopien.
22.5 Sämtliche vorgenannte Regelungen gelten auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen