Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand Musterklauseln

Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Diese Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache erstellt und danach in die englische Sprache übersetzt. Grundsätzlich dient die englische Fassung dieser Geschäftsbedingungen als Arbeitsgrundlage der Parteien, allerdings mit der Maßgabe, dass im Falle eines Streits zwischen den Parteien über die Auslegung einer Bestimmung die deutsche Fassung den Ausschlag gibt. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem AN und uns gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für den AN ist die IHP GmbH - Innovations for High Performance Microelectronics / Institut für innovative Mikroelektronik. Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder). * ,soweit der AN diese Mängel zu verantworten hat
Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für die Auslegung und Ausführung der vorliegenden Vereinbarung und ihre gesamten Folgen unterziehen sich die Parteien dem luxemburgischen Recht in diesem Bereich. Zum Erfüllungsort wählt das kreditgebende Institut seinen Gesellschaftssitz und die kreditnehmende Partei ihren Gesellschaftssitz/ihre Adresse bzw. ihr Kommunalsekretariat, falls es sich beim Kunden um eine Kommunalbehörde handelt. An diesen Erfüllungsort werden alle Urkunden und Schriftstücke ordnungsgemäß zugestellt. Das kreditgebende Institut behält sich das Recht vor, diese Zustellungen an die letzte von der kreditnehmenden Partei angegebene Anschrift durchzuführen. Jede Anfechtung in Bezug auf die vorliegende Vereinbarung wird den Gerichten am Sitz des kreditgebenden Instituts unterbreitet. Das kreditgebende Institut behält sich jedoch die Möglichkeit vor, von dieser Gerichtsstandzuweisung abzuweichen, falls es dies für angemessen hält.
Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand. Für die Auslegung und Ausführung der vorliegenden Vereinbarung und ihre gesamten Folgen unterziehen sich die Parteien dem luxemburgischen Recht in diesem Bereich. Zum Erfüllungsort wählt das Finanzinstitut seinen Gesellschaftssitz und die kreditnehmende Partei ihren Gesellschaftssitz/ihre Adresse bzw. ihr Kommunalsekretariat, falls es sich beim Kunden um eine Kommunalbehörde handelt. An diesen Erfüllungsort werden alle Urkunden und Schriftstücke ordnungsgemäß zugestellt. Das Finanzinstitut behält sich das Recht vor, diese Zustellungen an die letzte von der kreditnehmenden Partei angegebene Anschrift durchzuführen. Jede Anfechtung in Bezug auf die vorliegende Vereinbarung wird den Gerichten am Sitz des Finanzinstituts unterbreitet. Das Finanzinstitut behält sich jedoch die Möglichkeit vor, von dieser Gerichtsstandzuweisung abzuweichen, falls es dies für angemessen hält.