Versand und Zoll. Dem AG ist rechtzeitig vor Versand der Liefergegenstände eine Versandanzeige zuzusenden. Der Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Bei Lieferungen aus dem Zollausland hat sich der AN rechtzeitig mit dem AG wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. Der Auftragnehmer gibt in der Auftragsbestätigung an o Warentarifnummer o ECCN US Number o COO (Country of Origin) – handelspolitisches Her- kunftsland
Versand und Zoll. Die für diesen Auftrag gültigen Lieferkonditionen und Versandvorschriften entnehmen Sie bitte der Bestellung. Verzollungsort: Hannl&Hofstetter Int. Spedition Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 0, 0000 Xxxx, +43/732/771303-0, Mo – Fr 6.00-19.00 Uhr. Im Falle von Unklarheiten bei Lieferkonditionen wenden Sie sich bitte an das zuständige Einkaufsreferat, bei Versandvorschriften an die Logistik Service GmbH, T. +43/732/00 00-00 00 F. +43/732/00 00-00 00 od. 25 20. Alter Werksposten, Xxxxxxxxxxxxxx, X-0000 Xxxx Anlieferungszeiten bei Zollsendungen: Mo – Do: 06.00 h bis 14.00 h und Fr: 06.00 h bis 11.00 h Darüber hinaus sind bei Lieferungen aus dem Ausland eine Handelsrechnung (zweifach) und ein gültiger Präferenznachweis (wie Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungszeugnis u.ä.) beizuschließen bzw. den Frachtpapieren beizuheften. Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versand- papieren und auf den Coils selbst (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben. In sämtlichen Versandpapieren, Rechnungen etc. muss das Gesamtgewicht (Brutto-, Nettogewicht) angegeben sein. Falls in einer Bestellung eine Vertragspositionsnummer aufscheint, ist diese auf jedem Schriftstück und auf sämtlichen Lieferpapieren anzuführen. Verbindlich erforderliche Erklärungen in den CIM-Frachtbriefen und Schiffsladelisten: - Bei bestimmten bekannt gegebenen Warenlieferungen mit Waggon oder Donauschiff: „Sammelwarenerklärung gemäß § 52 a, Absatz 2 ZG" - in allen anderen Fällen: „Verzollung mittels Hausbeschau beim Empfänger durch das zuständige Zollamt". Die Kosten für die Transportversicherung tragen wir nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Mit der Bestellausführung zusammenhängende Nebenkosten, die weder in Vereinbarungen noch in den INCOTERMS 2010 geregelt sind, gehen zu Lasten des Auftragsnehmers. Im übrigen gelten die abhängig vom Geschäftsfall gesondert zugrunde gelegten Versand- und Verpackungsrichtlinien sowie Vorschreibungen bzw. Auflagen des Zollwesens als integrierter Bestandteil der Einkaufsbedingungen. Bei Nichteinhaltung unserer Versand-, Verpackungs-, Verzollungs- bzw. Dokumentationsvorschriften gehen sämtliche daraus resultierenden Risiken, Schäden und Kosten zu Lasten des Auftragnehmers und verschiebt sich die Fälligkeit der Rechnungsbezahlung entsprechend bis zur Erfüllung bzw. Vorlage der fehlenden Dokumentation.
Versand und Zoll. 9.1 Dem IPP ist vom AN rechtzeitig vor Versand der Liefergegenstände eine Versandanzeige zuzusenden.
Versand und Zoll. Der Lieferung sind zwei Lieferscheine beizufügen. Bei Lieferung aus dem Zollaus- land hat sich der AN rechtzeitig mit dem AG wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. Unless otherwise agreed in writing between IHP GmbH - Innovations for High Perfor- mance Microelectronics / Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik (hereinafter referred to as the Principal) and the supplier (hereinafter referred to as the Contractor), these General Conditions of Purchase shall apply to all deliveries and services ordered by the Principal in accordance with the VOL. By submitting a tender, by confirming an order, or by accepting or executing an order the Contractor shall submit to these General Conditions of Purchase, provided the Principal has notified it of these or made it generally known in some other fashion to it that it should reckon with their application either by an invitation to tender, an inquiry or an order. General Terms and Conditions of Trade of the Contractor and provisions deviating from the Principal’s purchase order or these General Conditions of Purchase shall only apply if and insofar as they have been expressly acknowledged in writing by the Principal. This shall apply even if the Contractor refers to its General Terms and Conditions of Trade in the tender or order confirmation. Should individual provisions of these General Condi- tions of Purchase be inapplicable for whatever reason, the remaining provisions thereof shall remain unaffected. The order number, reference and date of the Principal’s letter are to be quoted in all correspondence, including invoices. The tender is to be submitted in duplicate free of charge. In the tender, the Contractor shall adhere to the inquiry or invitation to tender in terms of quantity, nature and execu- tion and expressly point out any departures. Its tender shall be binding for 3 months. Orders shall be in writing in order to be valid. Verbal agreements shall be valid if they are confirmed in writing by the Principal. Orders shall be confirmed in writing by the Contractor without delay. The Principal reserves the right to withdraw the order if confirmation is not received within a reasonable time.
Versand und Zoll. Der Lieferung sind der Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung (Datum und Nummer) des GfA beizufügen. Fehlt der Lieferschein, hat das GfA daraus resultierende Verzögerungen bei der Bearbeitung oder Bezahlung nicht zu vertreten. Bei Lieferungen aus dem Zollausland hat sich der AN rechtzeitig mit dem GfA wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. Importierte Waren sind verzollt zu liefern, der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten vom Zoll geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch den Zoll zuzulassen und erforderliche Bestätigungen beizubringen. Bei Lieferungen und Leistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ist die EU-Umsatzsteuer- Identifikations-Nr. des AN anzugeben.
Versand und Zoll. Der Lieferung sind zwei Lieferscheine beizufügen. Bei Lieferung aus dem Zollausland hat sich der AN rechtzeitig mit dem AG wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen.