Versand und Zoll Musterklauseln

Versand und Zoll. Dem AG ist rechtzeitig vor Versand der Liefergegenstände eine Versandanzeige zuzusenden. Der Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Bei Lieferungen aus dem Zollausland hat sich der AN rechtzeitig mit dem AG wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. Der Auftragnehmer gibt in der Auftragsbestätigung an o Warentarifnummer o ECCN US Number o COO (Country of Origin) – handelspolitisches Her- kunftsland
Versand und Zoll. 9.1 Dem IPP ist vom AN rechtzeitig vor Versand der Liefergegenstände eine Versandanzeige zuzusenden. 9.2 Der Lieferung sind zwei Lieferscheine beizufügen. Bei Lieferungen aus dem Zollausland hat sich der AN rechtzeitig mit dem IPP wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen.
Versand und Zoll. Die für diesen Auftrag gültigen Lieferkonditionen und Versandvorschriften entnehmen Sie bitte der Bestellung. Verzollungsort: Hannl&Hofstetter Int. Spedition Gesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 0, 0000 Xxxx, +43/732/771303-0, Mo – Fr 6.00-19.00 Uhr. Im Falle von Unklarheiten bei Lieferkonditionen wenden Sie sich bitte an das zuständige Einkaufsreferat, bei Versandvorschriften an die Logistik Service GmbH, T. +43/732/00 00-00 00 F. +43/732/00 00-00 00 od. 25 20. Alter Werksposten, Xxxxxxxxxxxxxx, X-0000 Xxxx Anlieferungszeiten bei Zollsendungen: Mo – Do: 06.00 h bis 14.00 h und Fr: 06.00 h bis 11.00 h Darüber hinaus sind bei Lieferungen aus dem Ausland eine Handelsrechnung (zweifach) und ein gültiger Präferenznachweis (wie Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungszeugnis u.ä.) beizuschließen bzw. den Frachtpapieren beizuheften. Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versand- papieren und auf den Coils selbst (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben. In sämtlichen Versandpapieren, Rechnungen etc. muss das Gesamtgewicht (Brutto-, Nettogewicht) angegeben sein. Falls in einer Bestellung eine Vertragspositionsnummer aufscheint, ist diese auf jedem Schriftstück und auf sämtlichen Lieferpapieren anzuführen. Verbindlich erforderliche Erklärungen in den CIM-Frachtbriefen und Schiffsladelisten: - Bei bestimmten bekannt gegebenen Warenlieferungen mit Waggon oder Donauschiff: „Sammelwarenerklärung gemäß § 52 a, Absatz 2 ZG" - in allen anderen Fällen: „Verzollung mittels Hausbeschau beim Empfänger durch das zuständige Zollamt". Die Kosten für die Transportversicherung tragen wir nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Mit der Bestellausführung zusammenhängende Nebenkosten, die weder in Vereinbarungen noch in den INCOTERMS 2010 geregelt sind, gehen zu Lasten des Auftragsnehmers. Im übrigen gelten die abhängig vom Geschäftsfall gesondert zugrunde gelegten Versand- und Verpackungsrichtlinien sowie Vorschreibungen bzw. Auflagen des Zollwesens als integrierter Bestandteil der Einkaufsbedingungen. Bei Nichteinhaltung unserer Versand-, Verpackungs-, Verzollungs- bzw. Dokumentationsvorschriften gehen sämtliche daraus resultierenden Risiken, Schäden und Kosten zu Lasten des Auftragnehmers und verschiebt sich die Fälligkeit der Rechnungsbezahlung entsprechend bis zur Erfüllung bzw. Vorlage der fehlenden Dokumentation.
Versand und Zoll. Der Lieferung sind der Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie der Bestellkennung (Datum und Nummer) des GfA beizufügen. Fehlt der Lieferschein, hat das GfA daraus resultierende Verzögerungen bei der Bearbeitung oder Bezahlung nicht zu vertreten. Bei Lieferungen aus dem Zollausland hat sich der AN rechtzeitig mit dem GfA wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. Importierte Waren sind verzollt zu liefern, der AN ist verpflichtet, auf seine Kosten vom Zoll geforderte Erklärungen und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch den Zoll zuzulassen und erforderliche Bestätigungen beizubringen. Bei Lieferungen und Leistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ist die EU-Umsatzsteuer- Identifikations-Nr. des AN anzugeben.
Versand und Zoll. Der Lieferung sind zwei Lieferscheine beizufügen. Bei Lieferung aus dem Zollaus- land hat sich der AN rechtzeitig mit dem AG wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen. 1. General provisions, applicability 2. Tender, order and order confirmation
Versand und Zoll. Der Lieferung sind zwei Lieferscheine beizufügen. Bei Lieferung aus dem Zollausland hat sich der AN rechtzeitig mit dem AG wegen der Zoll- und Einfuhrabwicklung in Verbindung zu setzen.

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  • Versand und Gefahrübergang Versandbereit gemeldete Xxxx ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.

  • Versand und Gefahrenübergang 4.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres jeweiligen Lieferwerkes. 4.2 Der Versand erfolgt stets auf eigene Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfol- gen oder wir auch noch andere Leistungen, wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr, übernommen haben. 4.3 Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Xxxx des Transportweges und Trans- portmittels nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Ware von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung durch uns wegen nichtsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften. 4.4 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn oder sonstige Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers bzw. bei Direktlieferung unseres Lieferwerkes in jedem Fall - z.B. auch bei fob und cif- Geschäften - auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware selbst ab, erfolgt der Gefahrübergang mit Bereit- stellung der Ware und Absendung der Bereitstellungsanzeige. 4.5 Eine Versicherung der Sendung gegen Transportschaden und andere Risiken erfolgt nur aus ausdrückli- chem Wunsch und auf Kosten des Kunden. 4.6 Vor dem Versand abgenommene Waren gelten als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert. 4.7 Wird der Versand oder die Abnahme auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem wir ihm die Versandbereitschaft bzw. die Abnahmebereitschaft schriftlich oder mündlich ange- zeigt haben. In diesem Fall sind wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, berech- tigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. 4.8 Bei Annahmeverzug des Kunden können wir von unserem Recht nach Ziff. 3.8 Gebrauch machen oder über den Liefergegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen angemessener Frist einen gleichartigen Liefergegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

  • Gegenstand und Dauer des Auftrags Gegenstand und Xxxxx des Auftrags bestimmen sich vollumfänglich nach den im jeweiligen Vertragsverhältnis gemachten Angaben. Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber i.S.v. Art.4 Nr.2 und Art.28 DS-GVO auf Grundlage dieses Auftrags.

  • Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch Sie an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist nach unserer Xxxx der Sitz unserer Hauptniederlassung oder der Sitz des Käufers. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen das deutsche unvereinheitlichte Recht insbesondere des BGB/HGB. Die Bestimmungen des UNÜbereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung 1.1. Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter für den Auftraggeber gemäß Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist. 1.2. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.

  • Anzeige Und Unterrichtungspflichten 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Bank seine persönlichen Daten, insbesondere seinen Namen, seine Anschrift, sein Geburtsdatum, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse korrekt mitzuteilen und die Bank über Änderungen unverzüglich zu unterrichten. 9.2 Stellt der Kunde den Verlust oder Diebstahl seines Authentifizierungsinstruments, seiner personalisierten Sicherheitsmerkmale oder eine missbräuchliche oder sonst nicht autorisierte Verwendung dieser fest, wird der Kunde uns hierüber unverzüglich unterrichten. Die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme kann der Kunde aus dem Aion Support Center entnehmen.