Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den am Ausführungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. Mit dem Zustandekommen des Geschäfts mit dem Handelspartner der Bank (Ausführungsgeschäft) kommt gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft zwischen dem Kunden und der Bank zustande.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Vertragspartners von Trade Republic.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Cryptohandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und etwaigen Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ausführungsplatzes/Handelspartners von Trade Republic.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingun- gen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Sparkasse.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den am Ausführungsort gelten den Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. Mit dem Zustandekommen des Geschäfts mit dem Handelspartner der Bank (Ausführungsgeschäft) kommt gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft zwischen dem Kunden und der Bank zustande. Dies gilt auch für den Inhalt und die Abwicklung der Ausführungsges chäfte, z. B. hinsichtlich des Ausübungszeitpunktes, der Laufzeit oder der Anforderung von Sicherheiten, aber auch der Aussetzung oder Einstel lung der Geschäftsabwicklung durch die sonstigen von der Bank in die Durchführung des Kundenauftrages eingeschalteten Stellen. Die Bank haftet nur für die sorgfältige Auswahl der im Ausland in die Ausführung des Kundenauftrages eingeschalteten Stellen; sie wird dem Kunden bei Leistungsstörungen ihre Ansprüche gegen die einges chalteten Stellen abtreten.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Raisin Bank.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners der S Broker AG & Co. KG.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften, Geschäftsbedingungen und Usancen.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Handel von Finanzinstrumenten am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Moventum, sowie Bedingungen, welche solche Dritte z.B. im Rahmen von Geschäften an ausländischen geregelten Märkten und MTF verpflichten. In bestimmten Rechtsordnungen sehen die auf Finanzinstrumente bzw. diesbezügliche Transaktionen und ähnliche Rechte anwendbaren Bestimmungen vor, dass über die Identität und die Vermögenswerte der (un)mittelbaren Inhaber und/oder der wirtschaftlichen Eigentümer dieser Instrumente Auskunft erteilt werden muss. Die Nichtbeachtung einer solchen Auskunftspflicht kann die „Sperrung“ der Finanzinstrumente nach sich ziehen (d.h. es besteht die Möglichkeit, dass mit dem betroffenen Finanzinstrument verbundene Stimmrechte, Rechte auf Dividendenzahlung oder andere Rechte nicht wahrgenommen werden können und die Finanzinstrumente selbst nicht mehr verkauft oder anderweitig Gegenstand von Verfügungen werden können). Der Kunde beauftragt Moventum für diesen Fall ausdrücklich, über die Identität des Kunden und/oder des wirtschaftlichen Eigentümers und ihre aus Finanzinstrumenten und ähnlichen Rechten bestehenden Vermögenswerte die erforderliche Auskunft zu erteilen, sofern inländische oder ausländische Bestimmungen ein solches Auskunftserfordernis vorsehen. Moventum haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch die Erteilung solcher Auskünfte hinsichtlich seiner Identität und Vermögenswerte erleiden könnte.
Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen. Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Santander.