Geltungsbeginn und Geltungsdauer Musterklauseln

Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung am 1.1.2022 in Kraft.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung am 1.1.2019 in Kraft.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 130 Dieser Rahmenvertrag tritt am 1. Mai 1987 in Kraft. Er gilt nicht für zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon gekündigte oder aufgelöste Dienstverhältnisse. 131 Gleichzeitig tritt der Kollektivvertrag vom 12. Juli 1961 außer Kraft. 132 Der vorliegende Rahmenvertrag kann von jedem vertragschließenden Teil jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Wochen mittels eingeschriebenen Briefes ge- kündigt werden. Wien, am 15. Jänner 1987 Der Vorsteher: Der Geschäftsführer: Xx. XXXXX e.h. Dr. XXXXXXXXXXXX e.h.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 3. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.5.2022 in Kraft.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 1. Dieser Kollektivvertrag ist eine Ergänzung und Wiederveröffentlichung des Kollektivvertrages vom 1.9.1948 und tritt in der vorliegenden Fassung am 1.1.2022 in Kraft.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.1.2021 in Kraft. Abweichend davon treten folgende Bestimmungen mit 1.12.2020 in Kraft: 1.1. ABSCHNITT 2) Arbeitszeit, A. Allgemeine Be- stimmungen für den Groß- und Einzelhandel, 8. Ruhe- zeiten 1.2. ABSCHNITT 2) Arbeitszeit C. Arbeitszeit im Ein- zelhandel, 1.4., 1.4.3. und 2.2.5. 1.3. ABSCHNITT 2) Arbeitszeit G. Überstunden, 2.9.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 3. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. 5. 2022 in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer 3-mo- natigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalender- monats mit eingeschriebenem Brief gekündigt wer- den. Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag aufzunehmen.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft. Dieser Vertrag gliedert sich in zwei Teile: Der erste Teil des Vertrages "Allgemeine Bestimmungen" kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres gelöst werden. Der zweite Teil des Vertrages "Gehaltsordnung" kann ab Geltungsbeginn unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gelöst werden. Die Kündigung muss zu ihrer Rechtswirksamkeit gegenüber der anderen vertragschließenden Partei mittels eingeschriebenen Briefes ausgesprochen werden. Während der Kündigungsfrist sollen Verhandlungen wegen Erneuerung bzw. Abänderung des Kollektivvertrages geführt werden.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. (1) Der Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 1982 in Kraft. Er kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist von beiden Vertragsteilen mittels eingeschriebenen Briefes zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Für den gehaltsrechtlichen Teil des Kollektivvertrages gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. (1) Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft. Der Vertrag gliedert sich in zwei Teile: