Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung am 1.1.2020 in Kraft.
2. Dieser Kollektivvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem der genannten Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines jeden Kalendermonates mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden.
3. Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen wegen Erneuerung des Kollektivvertrages aufzunehmen.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. 5. 2022 in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer 3-mo- natigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Kalender- monats mit eingeschriebenem Brief gekündigt wer- den. Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen über einen neuen Kollektivvertrag aufzunehmen.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 130 Dieser Rahmenvertrag tritt am 1. Mai 1987 in Kraft. Er gilt nicht für zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon gekündigte oder aufgelöste Dienstverhältnisse. 131 Gleichzeitig tritt der Kollektivvertrag vom 12. Juli 1961 außer Kraft. 132 Der vorliegende Rahmenvertrag kann von jedem vertragschließenden Teil jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht Wochen mittels eingeschriebenen Briefes ge- kündigt werden. Wien, am 15. Jänner 1987 Der Vorsteher: Der Geschäftsführer: Xx. XXXXX e.h. Dr. XXXXXXXXXXXX e.h.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.5.2022 in Kraft.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. 1. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1.1.2021 in Kraft. Abweichend davon treten folgende Bestimmungen mit 1.12.2020 in Kraft: 1.1. ABSCHNITT 2) Arbeitszeit, A. Allgemeine Be- stimmungen für den Groß- und Einzelhandel, 8. Ruhe- zeiten 1.2. ABSCHNITT 2) Arbeitszeit C. Arbeitszeit im Ein- zelhandel, 1.4., 1.4.3. und 2.2.5. 1.3. ABSCHNITT 2) Arbeitszeit G. Überstunden, 2.9.
(1. idF ab 1.1.2021)
2. Dieser Vertrag kann mit Ausnahme des Abschnittes
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. (1) Der Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 1982 in Kraft. Er kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist von beiden Vertragsteilen mittels eingeschriebenen Briefes zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Für den gehaltsrechtlichen Teil des Kollektivvertrages gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
(2) Während der Kündigungsfrist sind Verhandlungen wegen Erneuerung des Kollektivvertrages zu führen.
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft. Dieser Vertrag gliedert sich in zwei Teile:
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 19. 11. 1993 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag gliedert sich in zwei Teile: – Arbeitsrechtlicher Teil – Gehaltsrechtlicher Teil Der arbeitsrechtliche Teil des Vertrages kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres aufgekündigt werden. Der gehaltsrechtliche Teil des Vertrages kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres aufgekündigt werden. Die Kündigung muss zu ihrer Rechtswirksamkeit gegen- über der anderen vertragsschließenden Partei mittels eingeschriebenen Briefes ausgesprochen werden. Während der Kündigungsfrist müssen Verhandlungen wegen Erneuerung bzw Abänderung des Kollektivver- trages geführt werden. ARBEITSRECHTLICHER TEIL
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft. Dieser Vertrag gliedert sich in zwei Teile:
Geltungsbeginn und Geltungsdauer. III. Anstellung III.a Gleichbehandlung