Geltungsbereich der Garantie Musterklauseln

Geltungsbereich der Garantie. Die Garantie gilt für in der Schweiz sowie dem EU/EFTA-Raum immatrikulierte Fahrzeuge.
Geltungsbereich der Garantie. Die Garantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend außerhalb dieses Bereiches, so gilt die Garantie innerhalb Europas.
Geltungsbereich der Garantie. 1.1 Acer räumt Ihnen mit dieser Garantieerklärung bestimmte, nach Art und Inhalt begrenzte (siehe „Ausschlüsse“ und „Einschränkungen“) Rechte ein. Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig durch. Durch die Ausübung von aus dieser Garantie abgeleiteten Rechten erklären Sie konkludent, dass Sie deren Bedingungen verstanden und akzeptiert haben. Ihre gesetzlichen Rechte (Gewährleistung) gegenüber der Partei, von der Sie dieses Acer Produkt unmittelbar erworben haben, bestehen, ohne durch diese Garantie berührt zu werden, neben und unabhängig von dieser Garantie. Die Verbraucher haben gesetzliche Rechte im Rahmen der geltenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften über den Verbrauchsgüterkauf und diese Garantie wird geltendes Recht nicht ausschließen, begrenzen oder aussetzen. Zum Beispiel haben die Verbraucher ab Kaufdatum (Neugerät) eine wenigstens 24 Monate geltende Gewährleistung - unabhängig davon, was auf Garantiekarten oder anderen Materialien aufgeführt wird.
Geltungsbereich der Garantie. Die Versicherung gilt für in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein immatrikulierte Fahrzeuge. Die Garantie gilt auch bei vorübergehendem Aufenthalt (maximal 1 Monat) auf dem Gebiet der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, sowie ausserhalb dieses Gebietes für Europa im geographischen Sinne, ohne Ukraine, noch Russland und ohne europäische GUS-Staaten.
Geltungsbereich der Garantie. Die Versicherung gilt für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge, die im jeweiligen Versicherungszertifikat aufgeführt werden.
Geltungsbereich der Garantie. Das Unternehmen SITWELL STEIFENSAND AG, Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxxxxxxxxx (Garantiegeber) gewährt ihren Vertragspartnern als freiwillige Zusatzleistung eine Garantie auf alle entsprechend ausgewiesenen Produkte in Form von Austausch oder Reparatur nach Xxxx des Garantiegebers. Die nachfolgend bestimmten Garantieansprüche gelten nur in Deutschland und sind nicht auf Dritte übertragbar.
Geltungsbereich der Garantie. Geltungsbereich der GARANTIE: weltweit Geltungsbereich des Pickup & Return Service: innerhalb Deutschlands, außerhalb Deutschlands bieten wir Ihnen innerhalb der EU eine kostenfreie Rückholung: Im Rahmen der kostenfreien Rückholung erhalten Sie von uns eine kostenlose DHL- oder UPS-Rücksendemarke um das Gerät im Garantiefall auf unsere Kosten und zu unseren Konditionen zu uns einschicken, danach erhalten Sie das Gerät repariert oder getauscht zurück. Berechtigt zur Geltendmachung von Garantieansprüchen aus der Garantieerklärung von TUXEDO Computers sind ausschließlich Erstkäufer des neu hergestellten Produkts oder Personen bzw. Gesellschaften an die die Garantieansprüche ausdrücklich abgetreten wurden. Für die Anmeldung eines Garantiefalls genügt das rechtzeitige Absenden einer E-Mail an xxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xxx, außerdem stehen Ihnen von Montag bis Xxxxxxx, 09.00 bis 13.00 Uhr und 14 bis 17.00 Uhr, Mitarbeiter unserer Reklamationshotline und des Technischen Supports telefonisch zur Verfügung unter: +49 (0) 8231 / 00 00 000; Fax: +49 (0) 8231 / 99 19 009 Bitte teilen Sie uns mit der Anmeldung eine möglichst detaillierte Fehlerbeschreibung mit. Sie erhalten mit der Anmeldung eine Ticketnummer (bzw. RMA-Nummer) für die weitere Abwicklung. • Bei Anmeldung eines Garantiefalls wird TUXEDO Computers umgehend das Produkt dahingehend prüfen, ob ein Garantiefall vorliegt. Hierzu müssen Sie uns das Produkt zur Verfügung stellen, und zwar nach unserer Xxxx • an Ihrem Wohnsitz, • durch Übersendung an einen unserer Servicestandorte • oder einen von uns bestimmten Dritten. • Wird ein Garantiefall anerkannt, wird das fehlerhafte Produkt repariert oder nach Ermessen von TUXEDO Computers durch ein gleiches oder vergleichbares Produkt ersetzt. Für die ersten sechs Monate der Garantielaufzeit bieten wir außerdem den Service Sofort-Reparatur oder Tausch mit einer maximalen Bearbeitungszeit von zwei Arbeitstagen (Montag bis Xxxxxxx). • Falls das Produkt nicht mehr lieferbar ist oder Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, bietet Ihnen TUXEDO Computers ein angemessenes Ersatzprodukt an. Sollte eine Reparatur nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich sein, kann auch eine Geldentschädigung geleistet werden, wobei die Nutzungsdauer des Produkts zu berücksichtigen ist. • Für die Sicherung Ihrer Daten sind Sie grundsätzlich selbst verantwortlich. Bitte legen Sie sich entsprechende Sicherungskopien an bzw. löschen Sie enthaltene personenbezogene Daten. Dies ist insbesondere dann von B...
Geltungsbereich der Garantie. Die Garantie gilt für Fahrzeuge mit amtlicher Zulassung und mit regelmäßi- gem Standort in der EU sowie der Schweiz.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und