Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen, die nicht dem Erbringen von Diensten der elektronischen Kommu- nikation an Dritte dienen (Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen ohne Erbringen von Diensten der elektronischen Kommunikation). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt dieses Protokoll für diejenigen Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen, welche eine individuelle Frequenzzuteilung verlangen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen, die nicht dem Erbringen von Diensten der elektronischen Kommu- nikation Kommunikation an Dritte dienen (Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen ohne Erbringen von Diensten der elektronischen elek-tro- nischen Kommunikation). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt dieses Protokoll für diejenigen Nutzungsrechte an Frequenzen für FunkanlagenFunkan- lagen, welche eine individuelle Frequenzzuteilung verlangen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen, die nicht dem Erbringen von Diensten der elektronischen Kommu- nikation Kommunikation an Dritte dienen (Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen ohne Erbringen von Diensten der elektronischen elek- tronischen Kommunikation). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt dieses Protokoll für diejenigen Nutzungsrechte an Frequenzen für Funkanlagen, welche eine individuelle Frequenzzuteilung verlangen.
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