Common use of Geltungsbereich dieses Protokolls Clause in Contracts

Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt die- ses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, Amateur- funkkonzessionen, Funkversuchskonzessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen sowie Jedermannsfunkkonzessionen.

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Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt Zeit- punkt seines Inkrafttretens gilt die- ses dieses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, Amateur- funkkonzessionenAmateurfunkkonzessionen, FunkversuchskonzessionenFunk- versuchskonzessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen sowie JedermannsfunkkonzessionenJe- dermannsfunkkonzessionen.

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Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt die- ses dieses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, Amateur- funkkonzessionenAmateurfunkkonzessionen, FunkversuchskonzessionenFunkversuchskon- zessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen sowie JedermannsfunkkonzessionenJedermannsfunk- konzessionen.

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Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt die- ses dieses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, Amateur- funkkonzessionenAma- teurfunkkonzessionen, Funkversuchskonzessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen Vorfüh- rungen sowie Jedermannsfunkkonzessionen.

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