Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt dieses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, Amateurfunkkonzessionen, Funkversuchskon- zessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen sowie Jedermannsfunk- konzessionen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt dieses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, AmateurfunkkonzessionenAma- teurfunkkonzessionen, Funkversuchskon- zessionenFunkversuchskonzessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen Vorfüh- rungen sowie Jedermannsfunk- konzessionenJedermannsfunkkonzessionen.
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Samples: Vereinbarung
Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens gilt dieses die- ses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, AmateurfunkkonzessionenAmateur- funkkonzessionen, Funkversuchskon- zessionenFunkversuchskonzessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen sowie Jedermannsfunk- konzessionenJedermannsfunkkonzessionen.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Geltungsbereich dieses Protokolls. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf bestimmte Funkkonzessionen, die nicht dem Erbringen von Telekommunikationsdiensten an Dritte dienen (Funkkonzessionen ohne Erbringen von Fernmeldediensten). Im Zeitpunkt Zeit- punkt seines Inkrafttretens gilt dieses Protokoll insbesondere in den Bereichen Betriebsfunkkonzessionen, Amateurfunkkonzessionen, Funkversuchskon- zessionenFunk- versuchskonzessionen, Funkkonzessionen für Vorführungen sowie Jedermannsfunk- konzessionenJe- dermannsfunkkonzessionen.
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Samples: Vereinbarung