Common use of Geltungsbereich und Allgemeines Clause in Contracts

Geltungsbereich und Allgemeines. 1.1. Diese Vertragsbedingungen finden bei der Inanspruchnahme der von der Prima Power GmbH (nach- folgend „Prima Power“) durchgeführten Serviceleistungen - wie z.B. (Remote-)Wartung von Maschi- nen, Reparaturen, Montagen, Maschinenumstellungen, Lieferung von Ersatzteilen, Schulungen und sonstige Beratungsleistungen - durch den Vertragspartner von Prima Power (nachfolgend „Kunde“) Anwendung. Diese Vertragsbedingungen ersetzen vorhergehende schriftliche oder mündliche Ver- einbarungen. Die vorliegende Vereinbarung - nebst eventuell vorhandener Anlagen - stellt die voll- ständige Absprache zwischen den Vertragsparteien dar. 1.2. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden von Prima Power nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn Prima Power bei Auftragsannahme diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nicht, wenn Prima Power schriftlich der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen zugestimmt hat. 1.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 1.4. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss des Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) - An- wendung. 1.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit zulässig - das Landgericht München I; Prima Power bleibt - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind - berechtigt, den Kunden an seinem allge- meinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Geltungsbereich und Allgemeines. 1.11.1 Diese Allgemeinen Mietvertragsbedingungen des Vermieters (im Folgenden: Mietbedingungen) gelten aus- schließlich gegenüber bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelnden Unternehmern, juristischen Personen und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese Vertragsbedingungen finden bei der Inanspruchnahme der von der Prima Power GmbH (nach- folgend „Prima Power“) durchgeführten Serviceleistungen - wie z.B. (Remote-)Wartung von Maschi- nenGegenüber ihnen gelten diese Mietbedingungen ausnahmslos für alle Angebote, Reparaturen, Montagen, Maschinenumstellungen, Lieferung von Ersatzteilen, Schulungen Vertragsabschlüsse und sonstige Beratungsleistungen - durch den Vertragspartner von Prima Power (nachfolgend „Kunde“) Anwendung. Diese Vertragsbedingungen ersetzen vorhergehende schriftliche oder mündliche Ver- einbarungen. Die vorliegende Vereinbarung - nebst eventuell vorhandener Anlagen - stellt die voll- ständige Absprache zwischen den Vertragsparteien darVermietungen des Vermieters. 1.2. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende 1.2 Allgemeine Geschäftsbe- dingungen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) des Kunden werden von Prima Power nicht anerkannt, Mieters verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn Prima Power bei Auftragsannahme er ihnen nach Eingang nicht noch einmal widersprochen hat. Das bedeutet, dass im Falle von Kollisionen zwischen diesen Bedingungen Mietbedingungen und den AGB des Mieters ausschließlich diese Mietbedin- gungen gelten. Aus diesem Grund werden auch solche in den AGB des Mieters enthaltenen zusätzlichen bzw. ergänzenden Regelungen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nichtVertragsinhalt, wenn Prima Power schriftlich der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen zugestimmt hatdie in diesen Mietbedingungen fehlen. 1.3. Änderungen 1.3 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Mieter und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen dem Vermieter, insbesondere alle vertraglichen Ne- benabreden und nachträglichen Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernisdie Änderung und/oder Ergänzung dieser Mietbedingungen. 1.4. Es findet ausschließlich das Recht 1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mieter gegenüber dem Vermie- ter abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss des Überein- kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) - An- wendungSchriftform. 1.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit zulässig - das Landgericht München I; Prima Power bleibt - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind - berechtigt, den Kunden an seinem allge- meinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietvertrag

Geltungsbereich und Allgemeines. 1.1. Diese Vertragsbedingungen finden bei Der Geltungsbereich der Inanspruchnahme Allgemeinen Geschäftsbedingungen der b+t sky-lift zeilinga gmbh, nachfolgend Vermieterin genannt, bezieht sich auf alle Angebote und Mietverträge für die Vermietung von Arbeits- und Hebebühnen, sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters kommen nicht zur Anwendung und werden seitens der Prima Power GmbH (nach- folgend „Prima Power“) durchgeführten Serviceleistungen - wie z.B. (Remote-)Wartung von Maschi- nen, Reparaturen, Montagen, Maschinenumstellungen, Lieferung von Ersatzteilen, Schulungen und sonstige Beratungsleistungen - durch den Vertragspartner von Prima Power (nachfolgend „Kunde“) Anwendung. Diese Vertragsbedingungen ersetzen vorhergehende schriftliche oder mündliche Ver- einbarungen. Die vorliegende Vereinbarung - nebst eventuell vorhandener Anlagen - stellt die voll- ständige Absprache zwischen den Vertragsparteien darVermieterin ausdrücklich widersprochen. 1.2. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden von Prima Power nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn Prima Power bei Auftragsannahme diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nicht, wenn Prima Power schriftlich der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen zugestimmt hat. 1.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das SchriftformerfordernisNebenabreden und etwaige Ergänzungen. 1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin gelten auch für zukünftige Angebote und Verträge zwischen der Vermieterin und demselben Mieter, es sei denn, der Mieter ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. 1.4. Es findet ausschließlich das Recht Die Angebote der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss des Überein- kommens Vermieterin sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) - An- wendungVermieterin erklärt wurde. 1.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit zulässig - das Landgericht München I; Prima Power bleibt - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind - berechtigt, den Kunden an seinem allge- meinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen

Geltungsbereich und Allgemeines. 1.1. Diese Vertragsbedingungen finden bei Der Geltungsbereich der Inanspruchnahme Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Riedl Telelift-Verleih GmbH, nachfolgend Vermieterin genannt, bezieht sich auf alle Angebote und Mietverträge für die Vermietung von Arbeits- und Hebebühnen, sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmern im Sinne des § 14 BGB und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters kommen nicht zur Anwendung und werden seitens der Prima Power GmbH (nach- folgend „Prima Power“) durchgeführten Serviceleistungen - wie z.B. (Remote-)Wartung von Maschi- nen, Reparaturen, Montagen, Maschinenumstellungen, Lieferung von Ersatzteilen, Schulungen und sonstige Beratungsleistungen - durch den Vertragspartner von Prima Power (nachfolgend „Kunde“) Anwendung. Diese Vertragsbedingungen ersetzen vorhergehende schriftliche oder mündliche Ver- einbarungen. Die vorliegende Vereinbarung - nebst eventuell vorhandener Anlagen - stellt die voll- ständige Absprache zwischen den Vertragsparteien darVermieterin ausdrücklich widersprochen. 1.2. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbe- dingungen des Kunden werden von Prima Power nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn Prima Power bei Auftragsannahme diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nicht, wenn Prima Power schriftlich der Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen zugestimmt hat. 1.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies Gleiches gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernisfür Nebenabreden und etwaige Ergänzungen. 1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin gelten auch für zukünftige Angebote und Verträge zwischen der Vermieterin und demselben Mieter, es sei denn, der Mieter ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. 1.4. Es findet ausschließlich das Recht Die Angebote der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss des Überein- kommens Vermieterin sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) - An- wendungVermieterin erklärt wurde. 1.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit zulässig - das Landgericht München I; Prima Power bleibt - sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind - berechtigt, den Kunden an seinem allge- meinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

Appears in 1 contract

Samples: Mietbedingungen