Inkrafttreten, Kündigung. Diese Dienstvereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.
Inkrafttreten, Kündigung. Die Vereinbarung tritt zum 01. 01. 1996 in Kraft. Sie gilt übergangsweise solange, bis die Bewertung belegärztlicher Tätigkeit im Rahmen eines Gesamtvertrages zwischen dem IKK-Landesverband Brandenburg und Berlin und der Kassenärztlichen Vereini- gung Berlin geregelt wird. Die Vereinbarung kann von jedem Partner mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Schluß eines jeden Kalendervierteljahres, frühestens zum 31. 12. 1996 gekündigt werden. Berlin, den 06.05.1996
Inkrafttreten, Kündigung. 5 Inkrafttreten § 6 Kündigung
Inkrafttreten, Kündigung. Der GAV tritt auf den 1. Januar 2006 in Kraft. Der GAV kann, unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten, jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals per 31. Dezember 2009. Die kündigende Partei unterbreitet gleichzeitig mit der Kündigung schriftlich ihre wesentlichen Erneuerungsvorschläge. Wird die Kündigung nur von einem oder von einzelnen Personalverbänden resp. von einem oder von einzelnen Arbeitgeberinnen ausgesprochen, bleiben der GAV und die Ausführungsbestimmungen für die nicht kündigenden Vertragsparteien in Kraft.
Inkrafttreten, Kündigung. 32 Inkrafttreten, Übergangsregelung, Kündigung
(1) Dieser Vertrag gilt ab 1. Oktober 2000 mit Wirkung für die Ambulanten Vorsorgeleistungen, die nach dem 30. September 2000 beginnen; er tritt an die Stelle des Vertrages über die kurärztliche Behandlung (Kurarztvertrag) vom 1. Juli 1995 in der Fassung vom 1. April 1999.
(2) Ärzte, die nach dem Kurarztvertrag vom 1. Juli 1995 i. d. F. vom 1. April 1999 an der kurärztlichen Behandlung beteiligt waren, nehmen auch an diesem Vertrag teil.
(3) Dieser Vertrag kann nach den Bestimmungen des BMV gesondert gekündigt werden. Abweichend hiervon ist die Kündigung der Vergütungsregelungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres möglich. Köln/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Hamburg/Bochum, den 16. Januar 2001
Inkrafttreten, Kündigung. 19 Inkrafttreten § 20 Kündigung
Inkrafttreten, Kündigung. Die Kooperationsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und wird auf un- begrenzte Zeit abgeschlossen. Sie kann nach einer Mindestlaufzeit von vier Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
Inkrafttreten, Kündigung. (1) Diese Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft. Der Xxxxxx der freien Jugendhilfe verpflichtet sich, entsprechend den hier vorliegenden Bestimmungen, die Vorlage der erweiterten Führungszeugnisse sicherzustellen.
(2) Jeder Vereinbarungspartner kann die Vereinbarung mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Im gegenseitigen Einvernehmen ist eine frühere Kündigung bzw. Veränderung möglich. Die Kündigung bzw. Veränderung bedarf der Schriftform.
Inkrafttreten, Kündigung. (1) Diese Zusatzvereinbarung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft und erlischt im Falle des Außerkrafttretens des Gesamtvertrages vom 9. Xxxx 2005 über die Bereitstellung der Vorsorgeuntersuchungen.
(2) Sie kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Kalendervierteljahres mittels eingeschriebenen Briefes aufgekündigt werden. Innsbruck, am
Inkrafttreten, Kündigung. Die Verwaltungsvereinbarung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Sie kann von jedem Vereinbarungspartner mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.