Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen Musterklauseln

Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen. Dieses Personalreglement gilt für sämtliche Mitarbeitenden der (Arbeitgeber/in), ausgenommen für befristete Anstellungsverhältnisse sowie Arbeitsverhältnisse auf Abruf mit Aushilfen und Praktikanten. Für diese werden separate Verträge gemäss OR vereinbart. Das Reglement gilt auch für Auszubildende, soweit für diese nicht gesetzliche Spezialvorschriften und besondere Vereinbarungen im Lehrvertrag gelten. Schriftliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag gehen diesem Reglement vor. Soweit in diesem Reglement keine Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Ausserdem unterstehen die Arbeitsverhältnisse den Vorschriften des Arbeitsgesetzes.
Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen. (1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge mit der Deutschen Post AG und ihren verbundenen Unternehmen, nachfolgend „Deutsche Post“, über die grenzüberschreitende Beförderung von Briefen und brief- ähnlichen Sendungen, nachfolgend „Sendungen“. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein. Diese AGB umfassen insbe- sondere folgende Produkte und Leistungen: 1. Brief, Postkarte, Infopost International, Infobrief International, Presse und Buch International, Blindensendung und Briefe zum Kilotarif; (Briefsendungen), 2. Päckchen International, Economy Päckchen, Premium Päckchen; (Päckchen), 3. Einschreiben, Wertbrief International, Eigenhändig, Rückschein, Nachnahme, Eil International, Internationale Werbeantwort, Internationaler Antwortschein, Anschriftenprüfung/-mitteilung; (Zusatzleistungen), 4. Nachsendung von Briefsendungen und Päckchen. (2) Ergänzend zu diesen AGB gelten das Verzeichnis „Leistungen und Preise“ und die Broschüre „Internationaler Briefversand: Wichtige Informationen für Gestaltung und Einlieferung.“, in der jeweils gültigen Fassung, die bei den Geschäftsstellen der Deut- schen Post und im Internet zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. Zudem gelten spezielle Leistungsbeschreibungen und Beförderungsbedingungen, auf die allgemein in dem Verzeichnis „Leistungen und Preise“, in Rahmenvereinbarungen oder Beför- derungspapieren (Einlieferungsbelegen usw.) verwiesen wird. Weitere aktuelle Infor- mationen stellt die Deutsche Post im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx/ land-fuer-land („Länderliste“) bereit. (3) Soweit – in folgender Rangfolge – durch zwingende gesetzliche Vorschriften, Einzel- vereinbarungen, die in Absatz 2 genannten speziellen Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden der Weltpostvertrag und seine Nebenabkommen (insbesondere Ergänzende Briefpostbestimmungen), nachfolgend „Verträge des Welt- postvereins“, in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen. 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge zwischen Deltacon GmbH (nachfol- gend: „DC“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) für den Internetservice BoP über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (§ 449 HGB) einschließlich Katalogen (nachfolgend: „Sendungen“), im In- und Ausland. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein. 2. Beauftragt der Auftraggeber den Druck von Briefsendungen oder sonstigen Druckerzeugungen gemäß dem Produktange- bots BoP, so gehört zum Dienstleistungsbereich BoP auch der Abschluss eines jeweils eigenständigen Beförderungsver- trages über die herzustellenden Briefsendungen mit der DC, zu den unter Ziffer (1) genannten Beförderungsbedingungen der DC. Der Auftraggeber beauftragt DC zum Abschluss eines Beförderungsvertrages mit DC.
Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge zwischen der Livepost Austria GmbH (nachfolgend: „Livepost“) und deren Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) für die Bereitstellung von Onlineservices zum Versenden von Briefen im In- und Ausland sowie der Übergabe der Sendungen an einen Postdienstleister, zum Versenden von digital signierten Dokumenten mit elektronischer Zustellung sowie zum Versenden von Mitteilungen, die in diversen anderen digitalen Formen zugestellt werden. Der Geltungsbereich schließt besonders vereinbarte Zusatz- und Nebenleistungen ein. 1.2. Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB kommen durch Vertragsabschluss zustande. Für den jeweiligen Einzelauftrag gelten die auf den Internetseiten von Livepost erfassten Auftragsdaten des Auftraggebers sowie die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 1.3. Ergänzend zu diesen AGB gelten für besondere Leistungsarten spezielle Leistungs- und Verarbeitungsbedingungen, auf die Livepost den Auftraggeber gesondert hinweist.

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  • Zielsetzung und Geltungsbereich 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

  • Zweck und Geltungsbereich 1.1 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich — die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und — die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen. 1.2 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gelten für die gesamte Geschäfts- verbindung zwischen EIU und Zugangsberechtigten, die sich aus der Benutzung der Serviceeinrichtungen und der Erbringung der angebotenen Leistungen ergibt. 1.3 Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen gliedern sich in einen Allgemeinen Teil (NBS-AT) und einen unternehmensspezifischen Besonderen Teil (NBS-BT). 1.4 Die NBS-AT ergänzende sowie etwaige von den NBS-AT abweichende Regelungen ergeben sich aus den NBS-BT. Regelungen in den NBS-BT gehen den Regelungen in den NBS-AT vor. 1.5 Vertragliche Vereinbarungen zwischen Zugangsberechtigten und den von ihnen beauf- tragten EVU haben keinen Einfluss auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Zugangsberechtigten und den EIU. 1.6 Die Bestimmungen betreffend Zugangsberechtigte und EVU gelten sinngemäß auch für Fahrzeughalter. 1.7 Allein rechtsverbindlich sind die Nutzungsbedingungen in deutscher Sprache. Werden die Nutzungsbedingungen in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union ver- öffentlicht, dient dies lediglich der besseren Information von Zugangsberechtigten.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Räumlicher Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht – abweichend von A1-6.14 – für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Island oder Liechtenstein eintreten.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Örtlicher Geltungsbereich Die Versicherung gilt in der ganzen Welt.

  • Rechtsgrundlagen Häufig ist die Datenverarbeitung gesetzlich zulässig, weil sie für das Vertragsverhältnis erforderlich ist. Das gilt vor allem für das Prüfen der Antragsunterlagen, das Abwickeln des Vertrags und um Schäden und Leistungen zu bearbeiten. In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn Sie dazu ausdrücklich einwilligen. Beispiele: - Gesundheitsdaten, die wir in der Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung verarbeiten. - In einigen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten zu Werbezwecken nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich eingewilligt haben. Um diese Einwilligung bitten wir Sie gesondert. In anderen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten auf Grund einer allgemeinen Interessenabwägung, d. h. wir wägen unsere mit den jeweiligen Interessen des Betroffenen ab. Ein Beispiel: Wenn wir wegen einer Prozessoptimierung Daten an spezialisierte Dienstleister übermitteln und diese eigenverantwortlich arbeiten, schließen wir mit diesen Dienstleistern Verträge. Diese stellen sicher, dass die Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau einhalten.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.