Common use of Geltungsbereich und Vertragspartner Clause in Contracts

Geltungsbereich und Vertragspartner. 1.1 Die Koelnmesse GmbH, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx, („Koelnmesse“) betreibt das digitale Angebot Medienleistungen (Marketingpaket) gemäß Punkt 10 der Teilnahmebedingungen Besonderer Teil, nachfolgend „digitales Angebot“ oder „digitale Leistungen“. 1.2 Unternehmen können die in diesen Nutzungsbedingungen für digitale Aussteller, insbesondere in der nachfolgenden Ziffer 1.2.1, („Nutzungsbedingungen“) und in dem Formular über die Anmeldung zur Nutzung des digitalen Angebots („Anmeldeformular“) beschriebenen Leistungen der Koelnmesse erwerben. Jedes diese Leistungen erwerbende Unternehmen wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem digitalen Angebot jeweils als „digitaler Aussteller“ bezeichnet, unabhängig davon, welche Leistung konkret erworben wurde und unabhängig davon, ob er sich für eine ggf. parallel zu dem digitalen Angebot stattfindenden Präsenzveranstaltung zur Teilnahme angemeldet hat und diese Leistungen als Annex der Präsenzveranstaltung verpflichtend gestaltet wurde. 1.2.1 Nach Maßgabe der Regelungen in Verbindung mit dem Anmeldeformular kann das digitale Angebot nur parallel zu der entsprechenden Präsenzveranstaltung genutzt werden. Es kann auch im Anmeldeformular festgelegt sein, dass das digitale Angebot nur für solche Aussteller zur Verfügung steht, die auch an der Präsenzveranstaltung teilnehmen. Entfällt eine solche Präsenzveranstaltung ist vereinbart se, dass dann auch der Vertrag über das digitale Angebot automatisch entfällt, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Alternativ kann auch vereinbart sein, dass beim Entfall der Präsenzveranstaltung für rein digitale Aussteller oder Aussteller die beide Ausstellungsformen gewählt haben, diesen die Möglichkeit eingeräumt wird vom Vertrag über das digitale Angebot ohne Stornierungskosten zurückzutreten. In diesem Fall ist dieses Recht dann innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis auszuüben. 1.2.2 Die Koelnmesse stellt digitalen Ausstellern nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und den Regelungen in dem Anmeldeformular für die Laufzeit dieses Vertrags die entgeltliche Möglichkeit bereit, in dem im digitalen Angebot zur Verfügung stehenden Funktionsumfang digitale Präsentations- und Kommunikationsleistungen in Anspruch zu nehmen, um eigene Inhalte selbst zu integrieren oder integrieren zu lassen. 1.3 Die digitalen Leistungen der Koelnmesse erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen in dem Anmeldeformular sowie dieser Nutzungsbedingungen inkl. deren Anlage(n). Diese Nutzungsbedingungen sowie deren Anlage(n) gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt und die Parteien Bezug auf diese Nutzungsbedingungen nehmen. Die Präsenzveranstaltung richtet sich nach den dem Aussteller bekannten ATB/BTB sowie nach Maßgabe der Regelungen im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Präsenzveranstaltung. 1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des digitalen Ausstellers finden keine Anwendung, auch wenn die Koelnmesse ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von der Koelnmesse schriftlich anerkannt worden sind. 1.5 Der digitale Aussteller kann die Nutzungsbedingungen jederzeit auf der Webseite des digitalen Angebots (xxx.xxx-xxxxxxx.xx) abrufen, abspeichern und ausdrucken. 1.6 Die Koelnmesse speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Vertragstext ist dem digitalen Aussteller nicht zugänglich. 1.7 Für weitere Leistungen im Rahmen des digitalen Angebots (insbesondere Werbeleistungen) können gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Anwendung finden. Auf die Anwendbarkeit dieser gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Koelnmesse in geeigneter Weise hinweisen.

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Samples: Teilnahmebedingungen

Geltungsbereich und Vertragspartner. 1.1 Die Koelnmesse GmbH, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx, („Koelnmesse“) betreibt das digitale Angebot Medienleistungen „didacta @home“ (Marketingpaket) gemäß Punkt 10 der Teilnahmebedingungen Besonderer Teil, nachfolgend „digitales Angebot“ oder „genannt) parallel zur Präsenzveranstaltung didacta am Standort Köln. In diesem Zusammenhang wird den Ausstellern eine digitale Leistungen“Präsentationsmöglichkeit nach Maßgabe der folgenden Bedingungen eingeräumt. 1.2 Unternehmen können die in diesen Nutzungsbedingungen für digitale Aussteller, insbesondere in der nachfolgenden Ziffer 1.2.1, („Nutzungsbedingungen“) und in dem Formular über die Anmeldung zur Nutzung des den Erwerb der digitalen Angebots Beteiligung („Anmeldeformular“) beschriebenen Leistungen der Koelnmesse im Zusammenhang mit dem digitalen Angebot erwerben. Jedes diese Leistungen erwerbende Unternehmen wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem digitalen Angebot jeweils als „digitaler AusstellerAussteller “ bezeichnet, unabhängig davon, welche Leistung konkret erworben wurde und unabhängig davon, ob er sich für zusätzlich eine ggf. parallel zu dem digitalen Angebot stattfindenden Präsenzveranstaltung zur Teilnahme angemeldet hat und diese Leistungen als Annex an der Präsenzveranstaltung verpflichtend gestaltet wurdegem. Ziffer 1.1 vereinbart ist. 1.2.1 Nach Maßgabe der Regelungen in Verbindung mit dem Anmeldeformular kann das digitale Angebot nur parallel zu der entsprechenden Präsenzveranstaltung genutzt werden. Es kann auch im Anmeldeformular festgelegt sein, dass das digitale Angebot nur für solche Aussteller zur Verfügung steht, die auch an der Präsenzveranstaltung teilnehmen. Entfällt eine solche Präsenzveranstaltung ist vereinbart se, dass dann auch der Vertrag über das digitale Angebot automatisch entfällt, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Alternativ kann auch vereinbart sein, dass beim Entfall der Präsenzveranstaltung für rein digitale Aussteller oder Aussteller die beide Ausstellungsformen gewählt haben, diesen die Möglichkeit eingeräumt wird vom Vertrag über das digitale Angebot ohne Stornierungskosten zurückzutreten. In diesem Fall ist dieses Recht dann innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis auszuüben. 1.2.2 Die Koelnmesse stellt digitalen Ausstellern nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und den Regelungen in dem Anmeldeformular für die Laufzeit dieses Vertrags die entgeltliche Möglichkeit bereit, in dem im digitalen Angebot zur Verfügung stehenden Funktionsumfang digitale Präsentations- und Kommunikationsleistungen in Anspruch zu nehmen, um eigene Inhalte selbst zu integrieren oder integrieren zu lassen. 1.3 Die digitalen Leistungen der Koelnmesse erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen in dem Anmeldeformular sowie dieser Nutzungsbedingungen inkl. deren Anlage(n). Diese Nutzungsbedingungen sowie deren Anlage(n) gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt und die Parteien Bezug auf diese Nutzungsbedingungen nehmen. Die Präsenzveranstaltung richtet sich nach den dem Aussteller bekannten ATB/BTB sowie nach Maßgabe der Regelungen im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Präsenzveranstaltung. 1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des digitalen Ausstellers finden keine Anwendung, auch wenn die Koelnmesse ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von der Koelnmesse schriftlich anerkannt worden sind. 1.5 Der digitale Aussteller kann die Nutzungsbedingungen jederzeit auf der Webseite des digitalen Angebots (xxx.xxx-xxxxxxx.xx„xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx“) abrufen, bei sich abspeichern und ausdrucken. 1.6 Die Koelnmesse speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Vertragstext ist dem digitalen Aussteller nicht zugänglich, weshalb ihm die Speicherung gemäß vorstehender Ziffer 1.5 ermöglicht wird. 1.7 Als digitale Aussteller zugelassen werden können nur im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder in vergleichbaren Firmenverzeichnissen eingetragene Unternehmen, und zwar mit den Produkten, die dem Thema der Veranstaltung entsprechen. Das entsprechende Produktgruppenverzeichnis findet sich unter xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx. 1.8 Für weitere Leistungen im Rahmen des digitalen Angebots (insbesondere Werbeleistungen) können gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Anwendung finden. Auf die Anwendbarkeit dieser gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Koelnmesse in geeigneter Weise hinweisen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Digitale Aussteller

Geltungsbereich und Vertragspartner. 1.1 Die Koelnmesse GmbH, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx, („Koelnmesse“) betreibt das digitale Angebot Medienleistungen (Marketingpaket) gemäß Punkt 10 der Teilnahmebedingungen Besonderer Teil„gamescom now, den Content-Hub für Consumer“ nachfolgend „digitales Angebot“ oder „digitale Leistungen“. 1.2 Unternehmen können die in diesen Nutzungsbedingungen für digitale AusstellerPartner, insbesondere in der nachfolgenden Ziffer 1.2.1, („Nutzungsbedingungen“) und in dem Formular über die Anmeldung zur Nutzung Buchung des digitalen Angebots „gamescom Di- gital Partner Package“ („Anmeldeformular“) beschriebenen Leistungen der Koelnmesse erwerben. Jedes diese Leistungen Leis- tungen erwerbende Unternehmen wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem digitalen Angebot jeweils als digitaler Aussteller“ bezeichnetPartner“bezeichnet, unabhängig davon, welche Leistung konkret erworben wurde und unabhängig davon, ob er sich für eine ggf. parallel zu dem digitalen Angebot stattfindenden Präsenzveranstaltung zur Teilnahme angemeldet hat und diese Leistungen als Annex der Präsenzveranstaltung verpflichtend gestaltet wurdeangemel- det hat. 1.2.1 Nach Maßgabe der Regelungen in Verbindung mit dem Anmeldeformular kann das digitale Angebot nur parallel zu der einer entsprechenden Präsenzveranstaltung oder alternativ davon unabhängig erworben und genutzt werden. Es kann auch im Anmeldeformular festgelegt sein, dass das digitale Angebot nur für solche Aussteller zur Verfügung steht, die auch an der Präsenzveranstaltung teilnehmen. Entfällt eine solche Präsenzveranstaltung ist vereinbart se, dass dann auch der Vertrag über das digitale Angebot automatisch entfällt, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Alternativ kann auch vereinbart sein, dass beim Entfall der Präsenzveranstaltung für rein digitale Aussteller oder Aussteller die beide Ausstellungsformen gewählt haben, diesen die Möglichkeit eingeräumt wird vom Vertrag über das digitale Angebot ohne Stornierungskosten zurückzutreten. In diesem Fall ist dieses Recht dann innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis auszuüben. 1.2.2 Die Koelnmesse stellt digitalen Ausstellern Partnern nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und den Regelungen in dem Anmeldeformular für die Laufzeit dieses Vertrags Vertrages die entgeltliche Möglichkeit bereit, in gamescom now in dem im digitalen Angebot auf der Webseite zur Verfügung stehenden stehen- den Funktionsumfang digitale Präsentations- und Kommunikationsleistungen in Anspruch zu nehmen, um eigene Partnerseiten einzurichten sowie eigene Inhalte selbst zu integrieren oder als Teil der Veranstaltung „game- scom 2022“ integrieren zu lassen. Hierfür ist der Erwerb des „gamescom Digital Partner Packages“ erforderlich. 1.3 Die digitalen Leistungen der Koelnmesse erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen in dem Anmeldeformular sowie dieser Nutzungsbedingungen inkl. deren Anlage(n). Diese Nutzungsbedingungen sowie so- wie deren Anlage(n) gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt und die Parteien Bezug auf diese Nutzungsbedingungen nehmen. Die Präsenzveranstaltung richtet sich nach den dem Aussteller bekannten ATB/BTB sowie nach Maßgabe der Regelungen im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Präsenzveranstaltung. 1.4 Die Koelnmesse stellt Partnern nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die Möglichkeit be- reit, gegen Zahlung eines Entgelts die beim DPMA und beim EUIPO zugunsten des Verbandes game – Verband der deutschen Games-Branche e.V. („game“), dem ideellen Xxxxxx der gamescom, eingetragene Wortmarken „GAME- SCOM“, die Wort- Bildmarke „gamescom“ , sowie weitere dem Partner von der Koelnmesse ausdrücklich zur Nut- zung in Bezug auf die Veranstaltung gamescom 2022 überlassene Marken und Logos (gemeinsam „gamescom- Marken“) für den in Ziffer 7.1.3 festgelegten Zeitraum zu nutzen. 1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des digitalen Ausstellers Partners finden keine Anwendung, auch wenn die Koelnmesse ihrer ih- rer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von der Koelnmesse schriftlich anerkannt worden sind. 1.5 1.6 Der digitale Aussteller Partner kann die Nutzungsbedingungen jederzeit auf der Webseite des digitalen Angebots (xxx.xxx-xxxxxxx.xx„Web- seite“) abrufen, abspeichern und ausdrucken. 1.6 1.7 Die Koelnmesse speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Vertragstext ist dem digitalen Aussteller Partner nicht zugänglich. 1.7 1.8 Für weitere Leistungen im Rahmen des digitalen Angebots (insbesondere Werbeleistungen) können gesonderte ge- sonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Anwendung finden. Auf die Anwendbarkeit dieser gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Koelnmesse in geeigneter Weise hinweisen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Geltungsbereich und Vertragspartner. 1.1 Die Koelnmesse GmbH, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx, („Koelnmesse“) betreibt das digitale Angebot Medienleistungen (Marketingpaket) gemäß Punkt 10 der Teilnahmebedingungen Besonderer Teil, nachfolgend „digitales Angebot“ oder „digitale Leistungen“. 1.2 Unternehmen können die in diesen Nutzungsbedingungen für digitale Aussteller, insbesondere in der nachfolgenden Ziffer 1.2.1, („Nutzungsbedingungen“) und in dem Formular über die Anmeldung zur Nutzung des digitalen Angebots („Anmeldeformular“) beschriebenen Leistungen der Koelnmesse erwerben. Jedes diese Leistungen erwerbende Unternehmen wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem digitalen Angebot jeweils als „digitaler Aussteller“ bezeichnet, unabhängig davon, welche Leistung konkret erworben wurde und unabhängig davon, ob er sich für eine ggf. parallel zu dem digitalen Angebot stattfindenden Präsenzveranstaltung zur Teilnahme angemeldet hat und diese Leistungen als Annex der Präsenzveranstaltung verpflichtend gestaltet wurdehat. 1.2.1 Nach Maßgabe der Regelungen in Verbindung mit dem Anmeldeformular kann das digitale Angebot nur parallel zu der einer entsprechenden Präsenzveranstaltung oder alternativ davon unabhängig erworben und genutzt werden. Es kann auch im Anmeldeformular festgelegt sein, dass das digitale Angebot nur für solche Aussteller zur Verfügung steht, die auch an der Präsenzveranstaltung teilnehmen. Entfällt eine solche Präsenzveranstaltung ist kann vereinbart sesein, dass dann auch der Vertrag über das digitale Angebot automatisch entfällt, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Alternativ kann auch vereinbart sein, dass beim Entfall der Präsenzveranstaltung für rein digitale Aussteller oder Aussteller die beide Ausstellungsformen gewählt haben, diesen die Möglichkeit eingeräumt wird vom Vertrag über das digitale Angebot ohne Stornierungskosten zurückzutreten. In diesem Fall ist dieses Recht dann innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis auszuüben. 1.2.2 Die Koelnmesse stellt digitalen Ausstellern nach näherer Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und den Regelungen in dem Anmeldeformular für die Laufzeit dieses Vertrags die entgeltliche Möglichkeit bereit, in dem im digitalen Angebot zur Verfügung stehenden Funktionsumfang digitale Präsentations- und Kommunikationsleistungen in Anspruch zu nehmen, um eigene Inhalte selbst zu integrieren oder integrieren zu lassen. 1.3 Die digitalen Leistungen der Koelnmesse erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Regelungen in dem Anmeldeformular sowie dieser Nutzungsbedingungen inkl. deren Anlage(n). Diese Nutzungsbedingungen sowie deren Anlage(n) gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt und die Parteien Bezug auf diese Nutzungsbedingungen nehmen. Die Präsenzveranstaltung richtet sich nach den dem Aussteller bekannten ATB/BTB sowie nach Maßgabe der Regelungen im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Präsenzveranstaltung. 1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des digitalen Ausstellers finden keine Anwendung, auch wenn die Koelnmesse ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von der Koelnmesse schriftlich anerkannt worden sind. 1.5 Der digitale Aussteller kann die Nutzungsbedingungen jederzeit auf der Webseite des digitalen Angebots (xxx.xxx-xxxxxxx.xx„Webseite“) abrufen, abspeichern und ausdrucken. 1.6 Die Koelnmesse speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Vertragstext ist dem digitalen Aussteller nicht zugänglich. 1.7 Für weitere Leistungen im Rahmen des digitalen Angebots (insbesondere Werbeleistungen) können gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Anwendung finden. Auf die Anwendbarkeit dieser gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Koelnmesse in geeigneter Weise hinweisen. 1.6 Die Koelnmesse speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Vertragstext ist dem digitalen Aussteller nicht zugänglich. 1.7 Für weitere Leistungen im Rahmen des digitalen Angebots (insbesondere Werbeleistungen) können gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Koelnmesse Anwendung finden. Auf die Anwendbarkeit dieser gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Koelnmesse in geeigneter Weise hinweisen.

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Samples: Nutzungsbedingungen