Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen Musterklauseln

Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. 1.1. Diese Besonderen Vertragsbedingungen der ACP für Domainaufträge (nachfolgend „AGB für Domainaufträge“) werden von der ACP IT Solutions AG, Xxxx-Xxxxxx-Xxx. 00x, 00000 Xxxxxxxxxx (nachfolgend „ACP“) im Ge- schäftsverkehr mit Unternehmern i.S. des § 14 BGB ver- wendet. Sie gelten für Verträge über die Beauftragung ei- ner Registrierung einer Domain im Namen und im Auftrag des Kunden und deren anschließender Verwaltung, insbe- sondere einschließlich der Weiterleitung einer Kündi gung der Registrierung sowie von Löschanträgen und Tran s fe- ranträgen an die zuständige Registrierungsstelle. Ergän- zend gelten weitere allgemeine Geschäftsbedingungen der ACP, die zwischen den Parteien vereinbart werden.
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für einmalige Wei- sungen gegenüber der DHL Paket GmbH, nachfolgend „DHL“, über spezielle For- men der Ablieferung (Zustellung) von bestimmten Paketen und Warenpost, nach- folgend als „Sendungen“ bezeichnet. Die Sendungen befördert DHL im Auftrag Dritter (Absender) an den Kunden als Empfänger. Diese Leistungen werden nach- folgend als „Empfangsoptionen“ bezeichnet. Soweit Empfangsoptionen durch andere Unternehmen der Deutsche Post AG DHL Group, insbesondere durch die Deutsche Post AG als Vertragspartner (Frachtführer) der jeweiligen Absender der betreffenden Sendungen, durchzu- führen sind, wird dies dem Kunden gegenüber durch die DHL Paket GmbH als verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz gewährleistet.
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. 1.1. Diese Besonderen Vertragsbedingungen der ACP für Do- mainaufträge (nachfolgend „AGB für Domainaufträge“) werden von den Gesellschaften der Unternehmensgruppe der ACP Holding Deutschland GmbH (nach- folgend "ACP- Unternehmensgruppe") im Geschäftsverkehr mit Unterneh- mern i.S. des § 14 BGB verwendet. Die zur ACP- Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften sind auf der Webseite xxxx://xxx.xxx.xx aufgeführt Sie gelten für Verträge über die Beauftragung einer Registrierung einer Domain im Namen und im Auftrag des Kunden und deren anschließender Verwaltung, insbesondere einschließlich der Weiterleitung einer Kündigung der Registrierung sowie von Löschanträgen und Transferanträgen an die zustän- dige Registrierungsstelle. Ergänzend gelten weitere allge- meine Geschäftsbedingungen der ACP, die zwischen den Parteien vereinbart werden.
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB Paketannahme“ gelten für Verträge zwischen dem Kunden und der Dr. Levante GmbH & Co. KG, nachfolgend LEVANTE, über die Annahme und Lagerung von Warensendungen (Sendungen), die auf Veranlassung des Kunden vom Absender mit der ihm zugeteilten Lieferanschrift versehen wurden (Liefer- und Annahmeservice). Sendungen werden nur als Päckchen, Pakete, Briefe, Xxxxxxxxxx, Großbriefe, Bücher- und Warensendungen angenommen.
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen a) Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über unsere Produkte und Waren (im Folgenden: Waren) sowie für alle von uns Ihnen gegenüber als Kunde angebotenen bzw. zu erbringenden Leistungen gelten die nachstehenden Verkaufs- und Leistungsbedingungen.
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. 1.1 Für Beförderungsverträge mit DB Cargo im grenzüberschreitenden Eisenbahngüterverkehr gelten in der nachfolgenden Rangfolge – die Bestimmungen dieses Abschnitts 3.1, – die „Allgemeine Beförderungsbedingungen für den internationalen Eisenbahngüterverkehr – ABB-CIM“, – sowie die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)“ soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Worldpaketshop und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber). Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die von Wordpaketshop für ihre Auftraggeber erbringt bzw. besorgt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, die in der Geschäftsstelle von Wordpaketshop aufliegt und jedem Kunde per e-mail zugestellt wird.
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abschnitt INTERNETMARKE, (AGB) gelten für Verträge mit der Deutschen Post für
Geltungsbereich/Vertragsgrundlagen. (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit der Deutschen Post AG, Xxxxxxx-xx-Xxxxxx Straße 20, 53113 Bonn, nachfolgend „Deutsche Post“, für die Nutzung der Online-Frankierapplikation. Mit dieser Applikation kann der Kunde adressierte Paketlabels, nachfolgend „DHL Versandmarken“, für die zur Auswahl stehenden Produkte zum Ausdruck am hauseigenen Drucker oder vorausbezahlte individuelle Coupons, nachfolgend „Coupons“, die zum Erwerb von DHL Versandmarken genutzt werden können, erwerben.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.