Leistungen der Deutschen Post Musterklauseln

Leistungen der Deutschen Post. (1) Die Deutsche Post befördert die Sendung und übergibt sie den beteiligten ausländischen Unternehmen zur Weiterbeförderung und Ablieferung an den jeweiligen Empfänger. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins ist nicht geschuldet, soweit nicht für einzel- ne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingun- gen etwas anderes geregelt ist. Der Deutschen Post ist es unter Berücksichti- gung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch frei von ihr gewählte Subunternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
Leistungen der Deutschen Post. (1) Die Deutsche Post befördert die Pakete und übergibt sie den beteiligten ausländischen Unternehmen zur Weiterbeförderung und Ablieferung entsprechend den im jeweiligen Bestim- mungsland für Pakete üblichen Verfahren an den jeweiligen Empfänger. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet. Der Deutschen Post ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch dritte Transportunternehmen erbringen zu lassen.
Leistungen der Deutschen Post. (1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift ab. Die Deutsche Post unternimmt dabei zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellauf- zeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garan- tiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil, d. h. die Deutsche Post schuldet nicht die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Abliefe- rungstermins, soweit nicht für einzelne Produkte in den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten besonderen Bedingungen etwas anderes geregelt ist. Der Deutschen Post ist es unter Berücksichtigung der Interessen des Absenders freigestellt, Art, Weg und Mittel der Beförderung zu wählen und sämtliche Leistungen durch Sub- unternehmer (Unterfrachtführer) erbringen zu lassen.
Leistungen der Deutschen Post. (1) Der Kunde erhält von der Deutschen Post eine personalisierte Kundenkarte (Goldcard) mit individueller PostNummer und Passwort sowie eine oder mehrere - ggf. zeitlich oder auf bestimmte Sendungen beschränkt gültige - Geheimzahl(en). Kundenkarte und Geheimzahl dienen dem Kunden als Empfangsberechtigungsnachweis bei der Abholung am Paketautomaten.
Leistungen der Deutschen Post. (1) Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger ab. Die Deutsche Post bietet dem Empfänger aufgrund gesonderter Vereinbarung optionale Services zur elektronischen Benachrichtigung über die für ihn bestimmten Sendungen (Zustellankündigung) an. Die Einzelheiten dieser Services sind in den Bedingungen nach Ziffer 1 (2) „Leistungen und Preise“ geregelt. Die Deutsche Post unternimmt bei der Beförderung zwar alle zumutbaren An- strengungen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend ihren eigenen Qualitätszielen (Regellaufzeiten) abzuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil,
Leistungen der Deutschen Post. (1) Aufgrund der Weisung des Auftraggebers ändert die Deutsche Post den vom Absender angegebenen Bestimmungsort der Sendung im Rahmen des einseitigen Verfügungsrechts des Empfängers nach § 418 Absatz 2 HGB in den von ihm bezeichneten Bestimmungsort (Nachsendung). Dies gilt nicht, wenn der Absender durch eine besondere Weisung (Vorausverfügung) etwas anderes bestimmt hat. Ausgenommen von der Nachsendung im Inland sind Dialogpost ohne Umhüllung und Express-Sendungen. Pressesendungen (z.B. Kunden- oder Mitarbeiterzeitschriften) und Postvertriebsstücke (z.B. Tageszeitungen oder Nachrichtenmagazine), nachfolgend

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.