Gemischte Anstalten. Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehand- lung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sana- toriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvales- zenten aufnehmen (gemischte Anstalt), im Übrigen aber die Voraussetzungen von Absatz 6 erfüllen, werden die tariflichen Leistungen nur dann erbracht, wenn die INTER diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. Eine vorherige schriftliche Leistungszusage ist nicht erforderlich, wenn - zu einer unverzüglich medizinisch notwendigen Notfallbehandlung einzig eine gemischte Anstalt zur Verfügung steht oder - eine medizinisch notwendige Heilbehandlung nur in einer gemischten Anstalt angeboten wird und diese Behandlung als einzig erfolgversprechende Behandlung angesehen werden muss oder - eine medizinisch notwendige Anschlussrehabilita- tion durchgeführt wird.
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