Gerichtliche Zuständigkeit Musterklauseln

Gerichtliche Zuständigkeit. 1 Streitschlichtungen obliegen den ordentlichen Gerichten.
Gerichtliche Zuständigkeit. 1. Für Auslegungsfragen des KVP ist die westschweizerische paritätische Berufskommission des Ausbaugewerbes zuständig.
Gerichtliche Zuständigkeit. 1. Streitschlichtungen obliegen den ordentlichen Gerichten am Ort der Stiftung.
Gerichtliche Zuständigkeit. Wenn ein Dritter vor einem Gericht in Bezug auf Produkte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, gegen die Käuferin eine Klage erhebt, kann die Käuferin vorbehaltlich der Verfahrensvorschriften des Gerichts nach ihrer Xxxx dem Verkäufer die Streitverkündigung Dritter geben, den Rechtsstreit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag beizulegen einschließlich der Fragen zum Bestehen, der Gültigkeit, Auslegung oder der Kündigung des Vertrages sowie etwaiger nicht-vertraglicher Ansprüche, und der Verkäufer verpflichtet sich unwiderruflich, die ausschließliche Zuständigkeit dieses Gerichts für diesen Rechtsstreit anzuerkennen. Gemäß Vorstehendem unterliegt jeder Rechtsstreit aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Fragen zum Bestehen, der Gültigkeit, Auslegung oder der Kündigung des Vertrages der ausschließlichen gerichtlichen Zuständigkeit der Gerichte in München.
Gerichtliche Zuständigkeit. 66. IM STREITFALL WIRD DIE AUSDRÜCKLICHE ZUSTÄNDIGKEIT ZUGEWIESEN: - WIRD DIE LIZENZ MIT XXXXXXX SA VEREINBART, WIRD DIE ZUSTÄNDIGKEIT UNBESCHADET DER MEHRZAHL DER BEKLAGTEN ODER DER STREITVERKÜNDUNG DEN GERICHTEN IM KANTON WAADT ZUERKANNT; - WIRD DIE LIZENZ MIT XXXXXXXX FRANCE VEREINBART, WIRD DIE ZUSTÄNDIGKEIT UNBESCHADET DER MEHRZAHL DER BEKLAGTEN ODER DER STREITVERKÜNDUNG DEN PARISER GERICHTEN ZUERKANNT.
Gerichtliche Zuständigkeit. Zuständig sind die Strafvollstreckungskammer und die Jugendkammer bei dem Landgericht, das nach dem Landes- recht Berlins für den Sitz der jeweiligen Aufsichtsbehörde örtlich zuständig ist (§ 78a Absatz 3 des Gerichtsverfas- sungsgesetzes, § 92 Absatz 2 Satz 3 des Jugendgerichtsgesetzes). Die Vollstreckungsleitung obliegt dem Jugendrich- ter oder der Jugendrichterin des Amtsgerichts, das nach dem Landesrecht Berlins örtlich zuständig ist (§ 85 Absatz 3 des Jugendgerichtsgesetzes).
Gerichtliche Zuständigkeit. Die ausschließliche Gerichtsbarkeit bezüglich aller Streitigkeiten, die sich aus oder in Bezug auf diese allgemeinen Verkaufsbedingungen und Kaufverträge ergeben, üben die ordentlichen Gerichte in Graz aus.
Gerichtliche Zuständigkeit. 24.1 Streitschlichtungen obliegen den ordentlichen Gerichten.

Related to Gerichtliche Zuständigkeit

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.