Gerätenutzung Musterklauseln

Gerätenutzung. Die Bedienung der von der Schule gestellten IT-Ausstattung (mobile Endgeräte; Laptops etc.) oder von privaten Geräten hat entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft bzw. der Auf- sichtsperson zu erfolgen. • Werden Geräte entgegen den Anweisungen genutzt, können geeignete erzieherische Maß- nahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die temporäre Untersagung der weiteren Nutzung der Geräte. • Die Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit in der Schule genutzten Geräten verpflichtet. • Nach Beendigung der Nutzung müssen der Raum sowie die Rechnerarbeitsplätze ordnungs- gemäß verlassen werden. Xxxx Xxxxxxxx / Xxxxx Xxxxxx ist für seinen Arbeitsplatz verantwort- lich (Abmelden, Rechner herunterfahren, Arbeitsplatz aufräumen und reinigen). • Die Hygienemaßnahmen im Rahmen des Hygienekonzeptes während der Corona-Pandemie sind zwingend einzuhalten.
Gerätenutzung o Der DV-Raum darf erst auf Anweisung oder Erlaubnis der Lehrkraft betreten werden. o Die Bedienung der von der Schule gestellten IT-Ausstattung oder von privaten Geräten hat entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft bzw. der Aufsichtsperson zu erfolgen. o Drucker, Beamer und Schalter (Stromzufuhr) werden ausschließlich von der Lehrkraft be- dient. o Werden Geräte entgegen den Anweisungen genutzt, können geeignete erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die temporäre Untersagung der weiteren Nutzung der Geräte. o Die Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit den in der Schule genutzten Geräten ver- pflichtet. Essen und Trinken während der Nutzung sind untersagt. o Ausdrucke sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und müssen von der Aufsicht führenden Lehrkraft genehmigt werden. In der Regel ist dem Drucken eine Speicherung der Daten vorzuziehen. o Nach Beendigung der Nutzung müssen der Raum sowie die Rechnerarbeitsplätze ord- nungsgemäß verlassen werden. Xxxxx Xxxxxx ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (Abmelden, Rechner herunterfahren, Arbeitsplatz aufräumen). o Zu Beginn eines Schuljahres erinnert der Klassenlehrer an die Benutzerordnung und ver- merkt dieses im Klassenbuch.
Gerätenutzung. Der AG ist berechtigt, die Mietobjekte für die Dauer der Mietzeit im Rahmen der Zweckbestimmung zu nutzen. Bei vertragswidriger Verwendung ist der AN zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der AG hat für die pflegliche und schonende Behandlung des Mietobjektes Sorge zu tragen, sowie alle gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dessen Nutzung zu beachten. Der AN hat jederzeit das Recht, nach vorheriger Ankündigung, das Mietobjekt zu besichtigen und dessen Einsatz zu überprüfen. Der AG ist verpflichtet, dem AN einen ungehinderten Zugang zu verschaffen. Der AN ist berechtigt, dem AG die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen.
Gerätenutzung. Mit den Geräten ist pfleglich, bestimmungsgemäß und Ressourcen schonend umzugehen. In der Nähe von Computern ist Essen, Trinken, Toben und ähnliches untersagt. Der Benutzer darf einen Computer, über den er beim Intranet angemeldet ist, nicht unbeaufsichtigt lassen. Nach Beendigung der Nutzung muss er sich deshalb unbedingt vom Intranet abmelden. Er soll den Arbeitsplatz aufgeräumt hinterlassen. Er hat den Anweisungen von Aufsichtspersonen Folge zu leisten. Schülerinnen und Xxxxxxx dürfen eigene Geräte oder Speichermedien mit schuleigenen Geräten oder dem Intranet nur dann verbinden, wenn eine Aufsichtsperson es ihnen erlaubt. Portscans, Abhören von Netzwerkverkehr und Manipulationen an Geräten, die die zweckbestimmte Nutzung der Geräte gefährden, einschränken oder erschweren, sowie die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen und Ähnliches sind verboten. Beschädigungen an Geräten, die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, sind vom Verursacher zu ersetzen.
Gerätenutzung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Mietobjekte für die Dauer der Mietzeit im Rahmen der Zweckbestimmung zu nutzen. Bei vertragswidriger Verwendung ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Auftraggeber hat für die pflegliche und schonende Behandlung der Mietgeräte Sorge zu tragen sowie alle gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit deren Nutzung zu beachten.
Gerätenutzung. Die Bedienung der von der Schule gestellten IT-Ausstattung oder von privaten Geräten hat entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft bzw. der Aufsichtsperson zu erfolgen. • Werden Geräte entgegen den Anweisungen genutzt, können geeignete erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die temporäre Untersagung der weiteren Nutzung der Geräte. • Die Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit in der Schule genutzten Geräten verpflichtet. • Nach Beendigung der Nutzung müssen der Raum sowie die Rechnerarbeitsplätze ordnungsgemäß verlas- sen werden. Xxxx Xxxxxxxx/Xxxxx Xxxxxx ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (Abmelden, Rechner her- unterfahren, Arbeitsplatz aufräumen). • Störungen oder Schäden an den von der Schule gestellten Geräten sind der Aufsichtsperson unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Xxxxxxx verursacht, hat diese zu ersetzen. • Manipulationen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten • IT-Ausstattung (z.B. durch das Einschleusen von Schadsoftware), das Ausspähen oder das Manipulieren fremder Zugangsdaten sind untersagt. • Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung des Lehrpersonals an schulische Geräte oder an das schulische Netzwerk angeschlossen werden. • Das Verändern, Löschen, Entziehen oder sonstige Unbrauchbarmachen von Daten, die auf den von der Schule gestellten Geräten von anderen Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden, ist grund- sätzlich untersagt. Automatisch geladene Programme (wie Virenscanner) dürfen nicht deaktiviert oder been- det werden.
Gerätenutzung. Digitale Medien, die der Schule gehören: • Alle Nutzer/-innen verpflichten sich, die schuleigene Hard- und Software entsprechend den Instruktionen und Bedienungsanleitungen zu nutzen. Störungen und Schäden sind sofort der Aufsicht führenden Person zu melden. Wer vorsätzlich Schäden verursacht, kommt dafür auf. Digitale Medien, die dem/der Xxxxxxx/-in bzw. den Eltern gehören: • Jede/r Nutzer/-in haftet für sein/ihr eigenes Gerät und für etwaige Schäden an diesem. Die Benutzung der Geräte legt die jeweilige Lehrkraft fest. Die Schule haftet nicht für die Sicherheit der Daten und für kostenpflichtige Dienstleistungen auf den privaten Geräten.
Gerätenutzung. ▪ Die Bedienung der von der Schule gestellten IT-Ausstattung oder von privaten Geräten hat entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft bzw. der Aufsichtsperson zu erfolgen. ▪ Werden Geräte entgegen den Anweisungen genutzt, können geeignete erzieherische Maßnahmen ergriffen werden. In Betracht kommt insbesondere die temporäre Untersagung der weiteren Nutzung der Geräte. ▪ Die Nutzer sind zum sorgsamen Umgang mit den in der Schule genutzten Geräten verpflichtet. Essen und Trinken während der Nutzung sind untersagt. ▪ Nach Beendigung der Nutzung müssen der Raum sowie die Rechnerarbeitsplätze ordnungsgemäß verlassen werden. Xxxxx Xxxxxx ist für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (Abmelden, Rechner herunterfahren, Arbeitsplatz aufräumen).
Gerätenutzung. 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Mietobjekte für die Dauer der Mietzeit im Rahmen der Zweck- bestimmung zu nutzen. Bei vertragswidriger Verwendung ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Auftraggeber hat für die pflegliche und schonende Behandlung des Mietobjekts Sorge zu tragen sowie alle gesetzli- chen Vorschriften in Zusammenhang mit dessen Nutzung zu beachten. Der Auftragnehmer hat jederzeit das Recht, nach vorheriger Ankündigung, das Mietobjekt zu besichtigten und dessen Einsatz zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer einen ungehinderten Zugang zu verschaffen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber die Kosten einer zweiten oder mehrmaligen Anfahrt in Rechnung zu stellen.
Gerätenutzung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Mie- tobjekte für die Dauer der Mietzeit im Rahmen der Zweckbestimmung zu nut- zen. Bei vertragswidriger Verwendung ist der Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Auftraggeber hat für die pflegliche und schonende Be- handlung der Mietobjekte Sorge zu tra- gen sowie alle gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dessen Nutzung zu beachten.