Gesamtbetrachtung Musterklauseln

Gesamtbetrachtung. Eine Gesamtbetrachtung ergibt, dass der Abschluss des Gewinnabführungsvertrages zwischen der Bitcoin Group SE und der futurum bank AG für beide Gesellschaften von Vorteil ist. Wir empfehlen deshalb der Hauptversammlung der Bitcoin Group SE, dem Vertrag zuzustimmen. Herford, den 15. Juli 2020 Der Verwaltungsrat Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx, Xxxx. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxxx Xxxxxx Frankfurt am Main, den 15. Juli 2020 Der Vorstand
Gesamtbetrachtung. Nach h.M. ist daher in Durchbrechung des aus dem Abstraktionsprinzip folgenden Trennungsgrundsatzes ganz ausnahmsweise eine Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und dinglichen Vertrags vorzunehmen, d.h. even- tuelle Nachteile aus dem Verfügungsgeschäft sind bereits bei der Beurteilung des Verpflichtungsgeschäfts zu be- rücksichtigen.5 Fraglich ist daher für die vertretungsrechtliche Wirksamkeit des Schenkungsvertrags, ob die damit bezweckte Auf- lassung für S rechtlich nachteilig ist.
Gesamtbetrachtung rn einer Gesamtbetrachtung ergeben sich für 100 unter § 8a K3tG fallende Zinsen nach Auffassung des BWr und der hW in der Literatur die folgen- den steuerlichen Konsequenzen (ohne Refinanzierungskosten)2. Einkommen ohne § 8a K3tG Einkommen mit § 8a K3tG Gesellschafter = W Gesellschafter = W-Gmbk Gesellschaft (Darlehens- nehmer)3 –100 0 0 Gesellschafter (Darlehens- geber) +100 +50 +5 Gesamt 0 +50 +5 Je nach Erfolgssituation der Beteiligten kann es zu 3teuermehr- oder -minderzahlungen kommen. 3onderbelastungen ergeben sich möglicher- 2710.1 2711 1 Waccermeyer, D3tR 2004, Z4t.
Gesamtbetrachtung. 128. Im Resultat entsteht durch den Zusammenschluss E.ON/Ruhrgas ein vertikal integrierter Strom- und Gaskonzern, wobei die Integration sämtli- che Wertschöpfungsstufen sowohl der Gas- als auch der Stromversorgung erfasst, und die beiden auf den jeweiligen Sektoren dominierenden Unter- nehmen zusammen führt. Aufgrund des in verschiedenen Bereichen beste- henden Substitutionsverhältnisses zwischen Strom und Gas weisen die Zusammenschlussvorhaben zugleich eine bedeutende horizontale Dimen- sion auf. Die Verknüpfung strom- und gaswirtschaftlicher Aktivitäten be- gründet einen so weiten Verhaltensspielraum von E.ON/Ruhrgas, dass das Gewicht der Wettbewerbsbeschränkungen als besonders schwerwiegend beurteilt werden muss. Dies gilt insbesondere angesichts der im Strom- markt abnehmenden Wettbewerbsintensität, die sich auch zukünftig fort- setzen wird, und der im Gasmarkt nahezu wettbewerbslosen Struktur. 129. Damit werden die Absichten des Gesetzgebers aus dem Jahre 1998/99, die Strom- und Gaswirtschaft zu einem Durchleitungssystem umzuformen und sie so dem Wettbewerb zu öffnen, unterlaufen. Hinzu kommt, dass die Zusammenschlussvorhaben zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem die zuvor kartellrechtlich freigestellten Versorgungsgebiete abge- schafft wurden, die rechtlichen und tatsächlichen Bedingungen für einen wirksamen Gas-zu-Gas-Wettbewerb in Deutschland jedoch noch nicht gewährleistet sind. Den vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbe- werbsbeschränkungen kommt damit ein besonders hohes Gewicht zu.
Gesamtbetrachtung. 1. Änderungen der Besonderen Vertragsbedingungen aufgrund der Nachtragsleistung

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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