Geschäftsgeheimnis. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über nicht allgemein bekannte, geschäftlich relevante und bedeutsame Angelegenheiten des Auftraggebers (Geschäftsgeheimnisse) Verschwiegenheit zu wahren. Der Auftragnehmer wird auch seine Mitarbeiter und evtl. beauftragte Subunternehmer zur Verschwiegenheit verpflichten. Dem Auftraggeber bleibt es unabhängig davon unbenommen, entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtungen direkt mit den Mitarbeitern des Auftragnehmers zu vereinbaren. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus, Verschwiegenheit über die Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers zu wahren.
Geschäftsgeheimnis. Geschäftsgeheimnisse sind Ihre eigenen oder fremden Geschäftsgeheimnisse, die Ihnen von Dritten rechtmäßig anvertraut wurden. Hierbei handelt es sich um Informationen, die 1 weder insgesamt noch in ihren Einzelheiten den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, bekannt oder ohne weiteres zugänglich sind und daher von wirtschaftlichem Wert sind und
Geschäftsgeheimnis. 8.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche von HLS – in welcher Form auch immer – erhaltenen Informationen vertraulich und als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Die Pflicht der Verschwiegenheit bezieht sich insbesondere auf alle Angelegenheiten, die geeignet sind, HLS einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen oder HLS‘ Ansehen zu verletzen und beziehen sich auch auf die Zeit nach Fertigstellung und Abnahme des erteilten Auftrages. Alle mit dem Auftrag betrauten Mitarbeiter des Auftragnehmers und dessen Unterauftragnehmer sind entsprechend zu verpflichten.
8.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung von HLS keinen Kontakt mit dem Endkunden von HLS aufzunehmen.
Geschäftsgeheimnis. Der Lieferant hat die Bestellung und seine Lieferungen und Arbeiten als Geschäftsgeheimnis zu betrachten. Eine Erwähnung unseres Firmennamens zu Werbezwecken ist nur mit unserem vorherigen Einverständnis zulässig.
Geschäftsgeheimnis. Die at data verpflichtet sich, über nicht all- gemein bekannte, geschäftlich relevante und bedeutsame Angelegenheiten des Kunden (Geschäftsgeheimnisse) Ver- schwiegenheit zu wahren. Sie wird auch ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit ver- pflichten. Dem Kunden bleibt es unabhän- gig davon unbenommen, entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtungen direkt mit den Mitarbeitern at data zu vereinba- ren.
Geschäftsgeheimnis. Konkurrenzverbot
3.7.1 Der Arbeitnehmer verpflichtet sich während und nach Ablauf des Ver- tragsverhältnisses zu strikter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses.
3.7.2 Mit Rücksicht auf den Einblick, welchen der Arbeitnehmer in den Geschäfts- betrieb, die Geschäftspraktiken sowie die Kundenkartei des Arbeitgebers erhält, ver- pflichtet er sich, nach Beendigung dieses Arbeitsvertrages für die Dauer von zwei Jahren weder direkt noch indirekt Xxxxxx seines früheren Arbeitgebers zu akquirieren.
3.7.3 Bei Verstoss gegen dieses Kon- kurrenzverbot verpflichtet sich der Arbeit- nehmer in jedem Fall zur Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von ein bis drei Monatslöhnen sowie kumulativ zur Bezahlung weiteren Schadens, den sein ehemaliger Arbeitgeber dadurch erleidet.
3.7.4 Diese Zahlungen befreien den Arbeitnehmer nicht vom Konkurrenzverbot.
3.7.5 Das Konkurrenzverbot kann von den Parteien jederzeit generell oder in Ein- zelfällen durch schriftliche Übereinkunft aufgehoben werden.
Geschäftsgeheimnis. Die Vertragsparteien verpflichten sich alle, auch ofenkundige Einzelheiten, Informationen und Daten der Parteien, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
Geschäftsgeheimnis. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unsere Bestellungen und die damit verbundenen kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und auch seine Mitarbeiter entsprechend anzuweisen und zu überwachen.
Geschäftsgeheimnis. Bei der Vergabe von Informationen müssen die Mitarbeiter das Geschäftsgeheimnis bewahren. Es ist verboten zu kommunizieren, von wem und von woher Sendungen stammen oder an wen und wohin Sendungen gesendet werden. Es ist auch untersagt, offizielle Daten ohne Zustimmung der verantwortlichen Personen der Gesellschaft gemäß dem Regelwerk über das Geschäftsgeheimnis der Gesellschaft bereitzustellen.
Geschäftsgeheimnis. Der Nachunternehmer ist verpflichtet, unsere Absprachen, Verträge und alle damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Gibt er hier Informationen weiter, ist er zum Schadenersatz verpflichtet.