Geschäftsgrundlage Musterklauseln

Geschäftsgrundlage. Die Sukzessivlieferungen, d.h. Einzellieferungen bzw. Einzelbereitstellungen im Sinne der Ziff. 2.1.6 dieser AVZ-H, haben eine eigene Geschäftsgrundlage, sie werden hinsichtlich der Überweisung, des Gefahrenübergangs, der Rechnungsstellung und Abfuhr jeweils gesondert betrachtet.
Geschäftsgrundlage. Den Dienstleistungen liegen unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungs- bedingungen zugrunde, die unter anderem auch Gewährleistungs- ansprüche regeln.
Geschäftsgrundlage. Beide Vertragsparteien stellen fest, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten, die von allen Vertragsparteien akzeptierte Geschäftsgrundlage für den Abschluss dieses Vertrages darstellen. Kein Vertragsteil wird daher die Aufhebung dieses Vertrages wegen Irrtums oder aus einem sonstigen Grunde, insbesondere wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage, verlangen, wenn der andere Vertragsteil die in diesem Vertrag übernommenen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Beide Vertragsparteien stellen einverständlich und einseitig unwiderruflich fest, dass der vereinbarte Kaufpreis dem gemeinen Wert des Kaufobjektes entspricht; sie erklä- ren, selbst für den Fall eines Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Wert des Kaufobjektes, sich zu diesem Rechtsgeschäft im Sinne des § 935 ABGB verstanden zu haben und dass die Schadloshaltung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes nach § 934 ABGB ausgeschlossen ist.
Geschäftsgrundlage. Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen, die vom Besteller ausdrücklich anerkannt werden. Entgegenstehenden Einkaufsbedingungen oder sonstigen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Diese Verkaufsbedingungen ersetzen nicht die individuellen Vereinbarungen (QSV, Leistungsbeschreibung, etc.) die mit den Kunden getroffen werden. Wird die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich oder verzögert sie sich, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Der Besteller ist nur berechtigt bei Nichteinhaltung von Lieferfristen vom Vertrag zurückzutreten, wenn Xxxxxxxxxxxxx von uns ausdrücklich verbindlich bestätigt wurden und die uns gesetzte angemessene Nachfrist unbeachtet bleibt.
Geschäftsgrundlage. 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-recht- liches Sondervermögen ist. Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sa- chen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
Geschäftsgrundlage. Die Sukzessivlieferungen, d.h. Einzellieferungen bzw. Einzelbereitstellungen im Sinne der Ziff.
Geschäftsgrundlage. Verträge werden unter der Voraussetzung unverminderter Kreditwürdigkeit des Vertragspartners abgeschlossen. Nicht befriedigende Auskünfte, Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners, und sonsti- ge nach Vertragsabschluß bekannt werdende Umstände, die eine Kreditge- währung nach unserer Ansicht nicht mehr angebracht erscheinen lassen, berechtigen uns vom Vertrag ohne Fristsetzung zurückzutreten oder bei Ver- kaufsgeschäften nach unserer Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleis- tungen zu verlangen. Entsteht uns bei einem Vertragsrücktritt Xxxxxxx, z.B. aufgrund einer Differenz zwischen Kontrakt- und Tagespreis so ist der Ver- tragspartner uns gegenüber für diesen Schaden voll haftbar. Diese Rege- lung gilt nicht für Verträge bei denen uns ein Vorteil entsteht. Bei mehreren zwischen uns und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträgen steht es in unserer Xxxx vorstehende Rechte bei einem, mehreren oder allen Kon- trakten geltend zu machen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Kredit- würdigkeit hat der Vertragspartner seine Kreditwürdigkeit zu beweisen.
Geschäftsgrundlage. (1) Geschäftsgrundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist, dass der Datenschutz beim Auftragnehmer nach der Art der zu erhebenden, zu verarbeitenden und zu nutzenden Daten den Anforderungen genügt, die für den Auftraggeber gelten.
Geschäftsgrundlage. 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Liefergeschäfte und Leistungen der o.g. Firma, mit der die Geschäfte abgeschlossen werden, im Folgenden „SolteQ“ genannt. Eine Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund unserer Angebote und der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Eine Auftragserteilung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
Geschäftsgrundlage. Das Unternehmen einFach (im folgendem Vermieter genannt) vermietet innerhalb seines Ladengeschäftes Fächer, Regale oder Sonderflächen an Aussteller (im folgenden Mieter genannt) gegen Zahlung einer Miete. Der Vermieter übernimmt die Präsentation, die Verkaufsabwicklung und die Abrechnung und erhält als Gegenleistung Miete und Verkaufsprovision.