Common use of Geschäftstage der Bank Clause in Contracts

Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs betei- ligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungs- vorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt: Alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember Bargeldauszahlung am Geldausgabeautomat: Jeder Tag Hinweise: – Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind. – Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäfts- tage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bank.

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Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs betei- ligten Zahlungsdienstleister beteiligten Zahlungsdienst- leister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungs- vorgängen Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt: Alle Werktage außer Sonnabendean allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember Bargeldauszahlung am Geldausgabeautomat: Jeder - Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag Hinweise: – Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind. – Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäfts- tage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bankeines Jahres ein Geschäftstag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs betei- ligten beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungs- vorgängen Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt: Alle Werktage außer Sonnabendean allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember Bargeldauszahlung am Geldausgabeautomat: Jeder - Gesetzliche Feiertage Für Bargeldauszahlungen und -einzahlungen an Geldautomaten der kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geldautomat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag. Für Echtzeit-Überweisungen ist jeder Tag Hinweise: – Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten der einzelnen Geschäftsstellen unterscheiden, die an der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind. – Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung der Geschäfts- tage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die Bankeines Jahres ein Geschäftstag.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftstage der Bank. Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs betei- ligten beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungs- vorgängen Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgtan allen Werktagen, mit Ausnahme von: Alle Werktage außer Sonnabende, • Sonnabenden • 24. und 31. Dezember Bargeldauszahlung am Geldausgabeautomat: Jeder Tag Hinweise: – Die Geschäftstage können sich von den Öffnungszeiten • Werktagen, an denen die kontoführende Stelle der einzelnen Geschäftsstellen unterscheidenBank wegen örtlicher Besonderheiten (z. B. Karneval, die Betriebsver- sammlung) geschlossen hat und diese Tage im Außenbereich der Geschäftsstelle oder auf der Internetpräsenz rechtzeitig vorher bekannt gemacht wurden. Für Bargeldauszahlungen und Einzahlungen an Geldautomaten der jeweiligen Geschäftsstelle ausgehängt sind. – Der Kunde kann seine Zahlungskarte jederzeit einsetzen. Die Festlegung kontoführenden Bank ist jeder Tag, an dem der Geschäfts- tage betrifft nur die Verarbeitung des Zahlungsvorgangs durch die BankGeld- automat tatsächlich betrieben wird, ein Geschäftstag.

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