Gesetzliche Einlagensicherung. Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Xxxxxx der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnet. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des EinSiG und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bis zu einem Gegenwert von 000.000 € pro Einleger. In den in § 8 Absatz 2 EinSiG genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 000.000 €. Dazu gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- nehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- schaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terro- rismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Einzelheiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8 geregelt.
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Samples: Komfort Depot Geschäftsbedingungen
Gesetzliche Einlagensicherung. Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Xxxxxx der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnetzugeord- net. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des EinSiG und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bis zu einem Gegenwert von 000.000 € pro Einleger. In den in § 8 Absatz 2 EinSiG genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 000.000 €. Dazu gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- nehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- schaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terro- rismusfinanzierung entstanden sind, und InhaberschuldverschreibungenInhaberschuldverschreibun- gen. Einzelheiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8 geregelt.
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Samples: Girokonto Geschäftsbedingungen
Gesetzliche Einlagensicherung. Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Xxxxxx der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnet. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des EinSiG und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bis zu einem Gegenwert von 000.000 € pro Einleger. In den in § 8 Absatz 2 EinSiG genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 000.000 €. Dazu gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang Zusammen- hang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- nehmenUnternehmen, staatlichen staatli- chen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- schaftenGebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terro- rismusfinanzierung Terrorismusfinanzierung entstanden sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Einzelheiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8 geregelt.
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Gesetzliche Einlagensicherung. Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Xxxxxx der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnet. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nach Maßgabe des EinSiG und vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen Einlagen bis zu einem Gegenwert von 000.000 € pro Einleger. In den in § 8 Absatz 2 EinSiG genannten Fällen erhöht sich dieser Betrag auf 000.000 €. Dazu gehören insbesondere Beträge, die aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang Zusammen- hang mit privat genutzten Wohnimmobilien resultieren. Nicht geschützt werden insbesondere Einlagen von finanziellen Unter- nehmenUnternehmen, staatlichen Stellen einschließlich kommunaler Gebietskörper- schaftenGebietskörperschaften, Einlagen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terro- rismusfinanzierung entstanden Terrorismusfinanzierung ent- standen sind, und Inhaberschuldverschreibungen. Einzelheiten sind im EinSiG, insbesondere dessen § 8 geregelt.
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