Gewährleistungszeitraum Musterklauseln

Gewährleistungszeitraum. ROSEN gewährleistet, dass die von ROSEN oder unter der Kontrolle von ROSEN hergestellten Waren und/oder Produkte im Gewährleistungszeitraum frei von Mängeln und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Die Waren und/oder Produkte sind entsprechend den Angaben in der Bedienungsanleitung zu lagern. XXXXX übernimmt keine Gewährleistung bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Lagerbedingungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme der Ware. ROSEN wird im Rahmen der Gewährleistung nach eigener Xxxx die Reparatur oder den Austausch von Gewährleistungsteilen, die Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen, innerhalb des Gewährleistungszeitraums, vornehmen. In diesem Fall hat der Käufer den entsprechenden Mangel unverzüglich ROSEN anzuzeigen. Die vorstehende Gewährleistung entfällt (I) bei Reparatur oder Austausch von Teilen infolge von Unfall, missbräuchlicher Nutzung, Fahrlässigkeit oder fehlender Wartung entsprechend den Vorschriften oder infolge nicht vorgesehener Nutzung oder (II) bei Änderungen der Ware durch den Käufer oder (III) bei Entfernung oder Änderung der Gerätenummer oder des Gewährleistungsdatums des Herstellers oder (IV) wenn durch den Käufer gemachte unrichtige Angaben ursächlich für den betreffenden Schaden sind oder (V) wenn die Ware nur einen unwesentlichen Mangel aufweist. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktionsfähigkeit des Produktes nach aktuellem Stand der Technik nicht eingeschränkt ist. Alle sonstigen Forderungen des Käufers gegen ROSEN oder dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.
Gewährleistungszeitraum. Die Verpflichtung zur Gewährleistung besteht für die Dauer von 6 Mona- ten nach Erklärung der Funktionsbereitschaft bzw. nach Abnahme. T+S Text und Satz Verarbeitungs-GmbH Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Amtsgericht München HRB 95862 USt-IdNr. DE 129474308 Geschäftsführender Gesellschafter: Xxxxxxxxx Xxxxxxxx Stadtsparkasse München: IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXXX HypoVereinsbank: IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 65 BIC XXXXXXXXXXX Commerzbank: IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXXXXXX Postbank München: IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC XXXXXXXX Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der T+S Text und Satz Verarbeitungs-GmbH, X-00000 Xxxxxxx (T+S)
Gewährleistungszeitraum. Der Gewährleistungszeitraum, der in der nachfolgenden Tabelle angegeben ist, kann in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich sein. HINWEIS: “Region” steht für die chinesischen Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau. Eine Gewährleistung von 3 Jahren für Teile und von einem Jahr für die Arbeitsleistung bedeutet beispielsweise, dass Lenovo kostenlosen Gewährleistungsservice bereitstellt für:
Gewährleistungszeitraum. Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit dem Abnahmetermin, der in der schriftlichen Abnahmeerklärung genannt wird. Der Garantiezeitraum für Ersatzteile beträgt ebenfalls 24 Monate nach Inbetriebnahme. Für ausgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme (über die gesetzliche Hemmung der Garantiezeit) die Gewährleistungszeit neu. Während der Gewährleistungszeit werden vom Auftragnehmer keine Lohnkosten, Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Zuschläge jeglicher Art berechnet, es sei denn, daß die Schadensursache vom Auftraggeber/Betreiber zu verantworten ist.
Gewährleistungszeitraum. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab der wirtschaftlichen Inbetriebnahme oder Nutzung, längstens 30 Monate ab Lieferung. Soweit gesetzliche Regelungen längere Gewährleistungsfristen vorsehen, gelten diese.
Gewährleistungszeitraum. Der Gewährleistungszeitraum des Lieferanten richtet sich nach den in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung enthaltenen Gewährleistungszeiträumen der Kunden von SMIA. Für alle anderen Kunden gilt eine Sachmängelhaftung von 36 Monaten ab Fahrzeugerstzulassung (Automotive), ab Verkauf des Endprodukts beim Händler (Industriebereich) oder ab dem Ersatzteileeinbau.

Related to Gewährleistungszeitraum

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.