Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes. Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
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Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes. Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen ange- troffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen Sa- chen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
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Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes. Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt Ge- walt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
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Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes. Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer fri- scher Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung Andro- hung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
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Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes. Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer fri- scher Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung An- drohung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen.
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