Gewinnprognose Musterklauseln

Gewinnprognose. Die in diesem Abschnitt dargestellten und am 26. April 2023 veröffentlichten Prognosen des Umsatzes, des Er- gebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (nachfolgend „EBITDA“) und des Konzernergebnisses des Deutsche Rohstoff Konzerns für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 stellen keine Beschreibung von Tatsachen dar und sollten von potentiellen Anleihezeichnern auch nicht als solche interpretiert werden. Vielmehr handelt es sich um eine Aussage über die Erwartung des Vorstandes der Gesellschaft in Bezug auf die Entwicklung des Um- satzes, des EBITDA und des Konzernergebnisses der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 (zusam- men die „Umsatz- und Gewinnprognose“). Potentielle Anleihezeichner sollten sich daher bei ihrer Investitions- entscheidung nicht in unangemessenem Umfang von dieser Umsatz- und Gewinnprognose leiten lassen. Das EBITDA hat die Deutsche Rohstoff AG im Geschäftsjahr 2022 als Periodenergebnis vor Zinsen, Steuern und vor Abschreibungen auf das materielle und immaterielle Anlagevermögen sowie vor Abschreibungen auf Wert- papiere des Anlage- und Umlaufvermögens definiert. Die von der Emittentin verwendete Finanzkennzahl „EBITDA“ ist eine sogenannte „alternative Leistungskenn- zahl“, wie dieser Begriff in den am 5. Oktober 2015 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbe- hörde (European Securities Market Authority – „ESMA“) herausgegebenen Richtlinien zu alternativen Leistungs- kennzahlen (ESMA Guidelines on Alternative Performance Measures) definiert ist. Die von der Emittentin ge- setzte Definition dieser Finanzkennzahl ist möglicherweise nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar und hat Einschränkungen als analytisches Instrument und sollte nicht isoliert oder als Ersatz für die Analyse der nach HGB abgeleiteten Ergebnisse der Emittentin betrachtet werden. Die folgende Tabelle zeigt diese alternative Leistungskennzahl und deren Definition und Berechnung für die an- gegebenen Zeiträume: + - 0,0 = 66,2 26,4 + 19,8 0,7 + 6,9 6,3 Sonstige Steuern Ergebnis nach Steuern Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 1,4 0,7 + 47,7 33,5 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen
Gewinnprognose. Die Emittentin hat die folgende Gewinnprognose aufgestellt: Für das laufende Geschäftsjahr 2024 prognostiziert die Geschäftsführung der Gesellschaft folgende Kennzahlen: Umsatzerlöse: TEUR 29.051 – 48.300 (Management case: TEUR 36.359) Bruttomarge: 11 % - 20 % (Management case: 18 %) EBIT: TEUR -9.691 – -2.945 (Management case: TEUR -5.747) EBIT-Marge: -33 % – -6 % (Management case: -16 %) Die vorstehenden Kennzahlen sind keine faktische Darstellung und sollten von potentiellen Investoren auch nicht als solche interpretiert werden. Vielmehr spiegeln sie die Erwartungshaltung der Geschäfts- führung hinsichtlich der Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr wider. Potentielle Investoren sollten sich nicht uneingeschränkt auf die Prognose verlassen. Die vorstehenden Kennzahlen definiert die Gesellschaft wie folgt: Die Umsatzerlöse stellen die Umsatzerlöse gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 1 HGB dar. Die Gesamtleistung ergibt sich aus den Umsatzerlösen zzgl./abzgl. der Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Die Bruttomarge ergibt sich aus den Umsatzerlösen abzgl. der Herstellkosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 2 HGB) und stellt das Verhältnis zur Gesamt- leistung dar. Das EBIT, auch Ergebnis vor Zinsen und Steuern, ergibt sich aus dem Ergebnis vor Steuern zzgl. Zin- sen und ähnliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB) abzgl. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (§ 275 Abs. 2 Nr. 11 HGB). Die EBIT-Xxxxx stellt das Verhältnis des EBIT zur Gesamtleistung dar. Die Prognose basiert auf den nachfolgend aufgelisteten Annahmen der Geschäftsführung hinsichtlich - Faktoren außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft, - Faktoren, die von der Gesellschaft eingeschränkt beeinflusst werden können, und - Faktoren, die die Gesellschaft beeinflussen kann. Auch wenn die Gesellschaft die Annahmen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für angemessen hält, können sie sich im Nachhinein als unzutreffend herausstellen. Sollten sich eine oder mehrere Annahmen im Nachhinein als unzutreffend herausstellen, könnten die tatsächlichen Kennzahlen von den für das Geschäftsjahr 2024 prognostizierten Entwicklungen abweichen. Basierend auf der Entwicklung des Geschäftsjahres 2024 prognostiziert die Geschäftsführung gegen- über den im Geschäftsjahr 2023 erzielten Umsatzerlösen und Ergebnis höhere Umsatzerlöse und ein höheres Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024. Im Jahr 2...
Gewinnprognose. 10.1. Allgemeine Angaben zur Gewinnprognose Die Emittentin hat im Abschnitt 5 des im Jahresabschluss enthaltenen Lageberichts (siehe Ziffer 9.6) eine Gewinn- prognose für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlicht, die sich unter anderem auf das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit („EBIT“) bezieht und im Folgenden erörtert wird. Diese Gewinnprognose stellt keine Beschreibung zukünf- tiger Tatsachen dar und sollte von potentiellen Anlegern und anderen Interessenten nicht als solche verstanden werden. Vielmehr handelt es sich um eine Aussage über die Erwartung der Geschäftsführer der Emittentin betref- fend die Umsatzerlöse und des EBIT. Da sich die Gewinnprognose auf einen noch nicht abgeschlossenen Zeitraum bezieht und auf der Grundlage von Annahmen über künftige ungewisse Ereignisse und Handlungen erstellt wird, ist sie naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass das tatsächliche EBIT der Gesell- schaft erheblich vom prognostizierten EBIT abweicht. Potentielle Anleger und andere Interessenten sollten daher bei ihren Entscheidungen nicht in unangemessenem Umfang auf die getroffenen Annahmen und die hieraus abgeleitete Gewinnprognose der Emittentin vertrauen. Die Gewinnprognose der Emittentin bezieht sich auf das EBIT. Die Geschäftsführer der Emittentin sind der Auffas- sung, dass die Entwicklung dieser Kennzahl indikativ für das Jahresergebnis ist. Die Kennziffer EBIT wird als „alternative Leistungskennzahl“ klassifiziert. Als solche ist die gewählte Xxxxxxxx üb- licherweise aus den in Übereinstimmung mit dem einschlägigen Rechnungslegungsrahmen erstellten Abschlüssen abzuleiten. Im Folgenden wird die Ermittlung des EBIT durch die Emittentin, wie sie sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt, dargestellt: Jahresüberschuss +/- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag +/- Zinsen und ähnliche Aufwendungen +/- Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge = EBIT Die Art und Weise, in der die Gesellschaft das EBIT ermittelt, entspricht nicht notwendigerweise der Vorgehens- weise, mit der andere Unternehmen diese oder vergleichbare Kennzahlen ermitteln. Daher kann diese Kennzahl mit den entsprechenden oder vergleichbaren Kennzahlen anderer Unternehmen gegebenenfalls nicht oder nur bedingt vergleichbar sein. Die nachfolgend aufgeführten Annahmen beziehen sich auf Faktoren, die von der Emittentin nicht oder nur in ein- geschränktem Maße beeinflusst werden können. Auch wenn diese Annahmen nach Auffassung der Emittent...

Related to Gewinnprognose

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.