Gewährleistung bei Zuwiderhandlung Musterklauseln

Gewährleistung bei Zuwiderhandlung. Wenn Konstruktion, Zeichnung, technische Informationen ("Daten") vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, garantiert der Kunde, dass diese Daten und ihre Verwendung keine Rechte an geistigem Eigentum oder Know-how Dritter verletzen oder verletzen werden; der Kunde garantiert weiterhin, dass ARAYMOND INDUSTRIAL sie frei nutzen kann, ohne vertragliche oder gesetzliche Pflichten zu verletzen. Der Kunde stellt XXXXXXXX INDUSTRIAL von den unmittelbaren oder mittelbaren Folgen eines zivil- oder strafrechtlichen Haftpflichtverfahrens aus einem Verletzungs- oder Wettbewerbsverfahren frei. Wenn der Lieferant Eigentümer der Urheberrechte ist, garantiert er, dass die im Rahmen des Vertrags hergestellten Teile nach bestem Wissen und Gewissen keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, die zum Zeitpunkt des Angebots des Lieferanten und am Ort der Herstellung veröffentlicht waren. Wenn ein Anspruch nach diesem Abschnitt zu einer einstweiligen Verfügung oder einer anderen Anordnung führt oder führen könnte, die den Lieferanten daran hindern würde, Teile für den vorgesehenen Zweck zu liefern oder den Kunden daran hindern, die Teile für den vorgesehenen Zweck zu verwenden, wird der Lieferant nach seiner Xxxx und auf seine Kosten entweder (i) eine Lizenz am geistigen Eigentumsrecht erwerben, die es dem Lieferanten erlaubt, die Teile weiterhin an den Kunden zu liefern, oder (ii) die Teile so ändern, dass sie nicht verletzend sind, oder (iii) die Teile durch nicht verletzende, aber praktisch gleichwertige Teile ersetzen. Der Lieferant übernimmt keine Haftung nach diesem Abschnitts, es sei denn, der Kunde stellt dem Lieferanten vollständige Informationen, Mitwirkung und Unterstützung in Bezug auf eine von diesem Abschnitt abgedeckte Forderung und entsprechende Vollacht zur Verteidigung zur Verfügung. Der Lieferant haftet nicht, wenn und soweit ein Verletzungsanspruch auf (1) einer vom Kunden oder einem Dritten vorgenommenen Teileänderung, (2) einer vom Lieferanten auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Teileänderung, (3) Verwendung oder Verbindung des Teils durch den Kunden mit anderen nicht vom Lieferanten hergestellten oder bezogenen Produkten beruht.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.