GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT Musterklauseln

GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. 32.1 Alle Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Rechte an geistigem Eigentum an der AvaTrade‐Webseite in ihrer Gesamtheit, deren Inhalte und zusammenhängende Materialien ("Ava IP") sollen zu allen Zeiten alleiniges, ausschließliches und absolutes Eigentum der Ava Group und den Lizenzhabern sein und im Fall von Materialien einer dritten Partei, die auf der Webseite von AvaTrade zu finden sind, haben diese kein Recht auf oder Interesse an der Ava Group IP.
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. 6.1 – Geistiges Eigentum und Know-How der Unterlagen und der Produkte
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. 7.1 Der Lieferant behält sich alle Rechte, Ansprüche und Berechtigungen hinsichtlich KnowHow, technischen Informationen, Zeichnungen, Spezifikationen oder sonstigen Dokumenten, Ideen, Konzepten, Methoden, Verfahrensweisen, Techniken und Erfindungen vor, die vom Lieferanten oder im Auftrag des Lieferanten entwickelt oder hergestellt wurden und in Erfüllung eines Vertrags geliefert wurden. Derartige Informationen sind vom Käufer vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten gegenüber nicht offenbart werden, sofern und soweit derartige Informationen nicht öffentlich zugänglich werden; derartige Informationen dürfen vom Käufer ausschließlich zum Gebrauch der Ware genutzt werden; anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Lieferanten.
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. Beide Parteien bleiben Eigentümer bzw. berechtigt zu ihren bestehenden geistigen Eigentumsrechten. Nichts im Vertrag impliziert eine Lizenz, die Vergabe von Rechten oder die Übertragung von Technologie oder Wissen von oder über solche Rechte an den Verkäufer. Der Verkäufer wird das gesamte technische und kaufmännische Wissen, Spezifikationen, Erfindungen, Verfahren, Projekte und den gesamten Inhalt der Verträge und AOs bezüglich den Aktivitäten der DEWULFGROUP ausschließlich für die Durchführung der Verträge verwenden und diese während der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und für eine Periode von zehn (10) Jahren danach als vertraulich behandeln.
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. 6.1 Geistiges Eigentum und Know-how der Dokumente und Produkte XXXXXXXX bleibt Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte sowie des Know-hows in Bezug auf die übermittelten Unterlagen, gelieferten Produkte und erbrachten Leistungen. Jegliche Übertragung geistiger Eigentumsrechte oder von Know-how bedarf einer schriftli- chen Vereinbarung mit ARAYMOND.
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart und vom ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet, verbleiben alle Rechte, Titel und Anteile an Erfindungen, Entwicklungen, Verbesserungen oder Modifikationen der Geräte und Dienstleistungen, die vom Verkäufer oder Käufer infolge dieses Vertrags gemacht werden, ausschließlich beim Verkäufer. Alle vom Verkäufer an den Käufer übermittelten Entwürfe, Berichte, Pläne, Zeichnungen, Standards, Spezifikationen oder sonstigen Informationen („Dokumente des Verkäufers“) wurden auf Kosten des Verkäufers entwickelt und bleiben das ausschließliche Eigentum des Verkäufers. Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer keine Verkäuferdokumente kopieren oder Dritten gegenüber offenlegen und sie nicht für andere Zwecke als die Installation, den Besitz, den Betrieb und die Wartung der betreffenden Geräte oder die Nutzung der Dienstleistungen verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung im Rahmen eines anderen Projekts oder für den Abschluss des in diesem Vertrag vorgesehenen Projekts durch andere. Verkäuferdokumente sind nicht für die Verwendung in anderen Vereinbarungen oder Projekten geeignet und jede Wiederverwendung von Verkäuferdokumenten ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers erfolgt auf alleiniges Risiko des Käufers und der Käufer hat den Verkäufer von allen Ansprüchen, die sich aus der Wiederverwendung von Verkäuferdokumenten durch den Käufer ergeben, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Auf Verlangen des Verkäufers zu einem beliebigen Zeitpunkt hat der Käufer unverzüglich alle Verkäuferdokumente zurückzugeben. Wenn die Ausrüstung des Verkäufers ein zum Datum dieser Vereinbarung geltendes US-Patent verletzt (mit Ausnahme von Verstößen, die sich aus der Einhaltung der Designs, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers durch den Verkäufer ergeben oder aus der Verwendung der Geräte in Kombination mit anderen Materialien oder dem Betrieb eines Prozesses), kann der Verkäufer dem Käufer nach eigenem Ermessen das Recht zur Nutzung der Geräte, oder das Recht, sie durch nicht rechtsverletzende Geräte zu modifizieren oder zu ersetzen, verschaffen, den Kaufpreis, der den verletzenden Geräten zuzurechnen ist, zu erstatten, oder solche Handlungen im Namen des Käufers beizulegen oder anderweitig zu beenden. Das Vorstehende stellt die gesamte Haftung des Verkäufers und den einzigen Rechtsbehelf des K...
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. 23.1Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit den Produkten ergeben, sind ausschließliches Eigentum von DSM. 23.2DSM hat das mögliche Vorhandensein von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die durch den Verkauf bzw. die Lieferung der Produkte verletzt werden könnten, nicht überprüft; auch haftet DSM in dieser Hinsicht nicht für Verluste oder Schäden. 23.3Durch den Verkauf von Produkten findet weder eine stillschweigend noch eine anderweitige Übertragung von Lizenzen im Rahmen von Rechten an geistigem Eigentum in Bezug auf die Zusammensetzung bzw. Anwendungen der Produkte statt; auch übernimmt der Kunde ausdrücklich alle Gefahren einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte durch seine Einfuhr bzw. Verwendung der Produkte, ob einzeln oder in Kombination mit anderen Materialien oder in Verarbeitungsverfahren. 23.4Alle von oder im Namen von DSM zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen vom Kunden nur zum Zweck aller Transaktionen verwendet werden. Die Weitergabe von Daten an Mitarbeiter des Kunden oder an Dritte ist nur auf der Grundlage des Grundsatzes „Kenntnis nur, wenn nötig“ zulässig, vorbehaltlich einer gerichtlichen Verfügung oder einer gesetzlichen Verpflichtung des Kunden, die Daten weiterzugeben, vorausgesetzt, der Kunde informiert DSM unverzüglich und arbeitet angemessen mit DSM zusammen, wenn er eine Schutzanordnung erwirken möchte. Auf Verlangen hat der Kunde alle solchen Informationen DSM unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Kopie davon aufzubewahren. Der Kunde hat das Bestehen dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Der Kunde oder seine Mitarbeiter unterzeichnen auf Verlangen eine Vertraulichkeitsvereinbarung.
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. (a) Der Lieferant gewährt Xxxxxxx und deren verbundenen Unternehmen sowie ihren und deren Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern die dauerhafte, übertragbare, lizenzgebührenfreie Lizenz, in Zusammenhang mit den Dienstleistungen jegliches vom Lieferanten gehaltene geistige Eigentum wahrzunehmen. Der Lieferant erwirbt keine Rechte, Eigentumsansprüche, Anteile oder Lizenzen am geistigen Eigentum von Nouryon oder deren verbundenen Unternehmen. Der Lieferant wird das geistige Eigentum von Nouryon und das geistige Eigentum ihrer verbundenen Unternehmen nur für die Erbringung der Dienstleistungen sowie in dem dafür erforderlichen Umfang verwenden. Der Lieferant wird das geistige Eigentum von Xxxxxxx nicht gegenüber Dritten offenbaren. Das geistige Eigentum von Nouryon und ihrer verbundenen Unternehmen umfasst, ist aber nicht beschränkt auf sämtliche Patente, Warenzeichen, Urheberrechte, Designrechte, Datenbankrechte, Informationen und Kenntnisse, einschließlich unter anderem aller Prozesse, Parameter, Methoden, Verfahren, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Rezepturen, Betriebsgeheimnisse und Forschung und Entwicklung, die der Lieferant von oder über Nouryon und deren verbundene Unternehmen erhält oder vom Lieferanten bei der Erbringung der Dienstleistungen entwickelt werden (einschließlich unter anderem der Arbeitsergebnisse und aller darin verkörperten Daten, Informationen und Kenntnisse).
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. Alle durch CTF 2000 geschlossenen Verträge gelten zwischen CTF 2000 und dem Vertragspartner als streng vertraulich; dies gilt unabhängig vom Gegenstand des Vertrags (Lieferung, Montage, Installation, Beratung, Tolling,…). Etwaige Rechte an geistigem Eigentum, die CTF 2000 an ihren Produkten oder Verfahren erzeugt, verbleiben jederzeit im Eigentum von CTF 2000. Jede unrechtmäßige Verwendung der Produkte oder des Know-hows von CTF 2000 kann eine strafrechtliche Verfolgung und Schadenersatzansprüche im Hinblick auf den (sowohl materiellen als auch immateriellen) Schaden, der CTF 2000 entstanden ist, nach sich ziehen.
GEISTIGES EIGENTUM UND VERTRAULICHKEIT. 5.1. Daten und Dokumente - Der Kunde behält sich alle geistigen Eigentumsrechte an technischen Studien, Plänen und technischen Dokumenten vor. Wenn diese Dokumente an KANTEMIR übermittelt werden, werden sie als Darlehen zur Verwendung ausgegeben, nur um einen Beitrag zum Aufsetzen und zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags zu leisten.