GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE Musterklauseln

GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE. 6.1 Jede Partei sichert zu, dass sie diesen Rahmenvertrag rechtsgültig abgeschlossen hat und hierfür die entsprechende Befugnis und Ermächtigung besitzt. Wir gewährleisten, dass wir die Services während des Leistungszeitraums mit wirtschaftlich angemessener Sorgfalt und Kompetenz, in allen wesentlichen Aspekten, wie in den Leistungsbeschreibungen dargelegt, erbringen. Falls die Services nicht wie gewährleistet erbracht wurden, müssen Sie den Mangel der Services unverzüglich bei uns schriftlich geltend machen und den Mangel beschreiben (und gegebenenfalls die Nummer des Service Requests angeben, mit dem wir über den Mangel der Services informiert wurden).
GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE. 7.1 Oracle gewährleistet für die Dauer eines Jahres ab Lieferung (dh. die Lieferung erfolgt durch Versand von physischen Datenträgern oder Zurverfügungstellung zum elektronischen Download), dass die Programme, für die Sie eine Lizenz erworben haben, in allen wesentlichen Belangen, wie in der entsprechenden Programmdokumentation beschrieben, funktionieren. Jeglicher der Gewährleistung unterliegende Mangel des Programms muss von Ihnen innerhalb eines Jahres ab Lieferung schriftlich bei Oracle geltend gemacht werden. Oracle gewährleistet weiters, dass die technischen Support Services und die zu den Programmen Bestellbaren Services (wie oben in Abschnitt 6 referenziert), die im Rahmen dieses Anhangs P bestellt und erbracht werden, aufgrund einer professionellen Vorgehensweise im Einklang mit den Industriestandards erbracht werden. Jeglicher der Gewährleistung unterliegende Mangel der technischen Support Services oder der zu den Programmen Bestellbaren Services muss von Ihnen innerhalb von 90 Tagen nach Erbringung der mangelhaften technischen Support Services oder der zu den Programmen Bestellbaren Services schriftlich bei Oracle geltend gemacht werden.
GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE. 7.1 Oracle räumt Ihnen eine eingeschränkte Gewährleistung („Oracle Gewährleistung für Hardware“ oder „Oracle Hardware Warranty“) für (i) die Hardware, (ii) das Betriebssystem, die Integrierte Software und die Integrierten Software Optionen sowie (iii) den Betriebssystem-Datenträger, den Datenträger für die Integrierte Software und den Datenträger für die Integrierten Software Optionen (gemeinsam bezeichnet als "Datenträger"; und (i), (ii) und (iii) gemeinsam bezeichnet als „Hardware Elemente“) ein. Oracle gewährleistet für die Dauer eines Jahres ab Lieferung der Hardware an Sie, dass die Hardware frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung ist und dass solche Mängel nicht durch die Nutzung des Betriebssystems, der Integrierten Software und der Integrierten Software Optionen verursacht werden. Oracle gewährleistet für die Dauer von 90 Tagen ab Lieferung der Datenträger an Sie, dass die Datenträger frei von wesentlichen Mängeln bezüglich Material und Verarbeitung sind. Detailliertere Informationen zur Oracle Gewährleistung für Hardware können Sie unter xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxx/xxxxx.xxxx (“Warranty-Web Page”) abrufen. Jegliche Änderungen der Oracle Gewährleistung für Hardware, die auf der Warranty-Web Page angeführt sind, kommen auf Hardware oder Datenträger, die vor Durchführung dieser Änderungen bestellt wurden, nicht zur Anwendung. Die Oracle Gewährleistung für Hardware gilt nur für Hardware und Datenträger, die (1) von oder für Oracle hergestellt wurden, und (2) von Oracle (entweder direkt oder über einen von Oracle autorisierten Vertriebspartner) verkauft wurden. Die Hardware kann neu oder wie neu sein. Die Oracle Gewährleistung für Hardware besteht für Hardware, die neu ist und für Hardware, die wie neu ist, dh die von Oracle wiederaufbereitet wurde und für die das Recht auf Gewährleistung bestätigt wurde.
GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE. 12.1 Oracle gewährleistet, dass (i) die Cloud Services in allen wesentlichen Belangen, wie in den Leistungsbeschreibungen der Services beschrieben, erbracht werden, und dass (ii) die Professional Services aufgrund einer professionellen Vorgehensweise gemäß den Leistungsbeschreibungen der Services erbracht werden. Sofern die Services nicht gemäß dieser Gewährleistung erbracht wurden, müssen Sie den Mangel unverzüglich schriftlich bei Oracle geltend machen (sofern zutreffend unter Angabe der Nummer der Serviceanfrage (service request), mit der Oracle über den Mangel der Services informiert wurde).

Related to GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHE ANSPRÜCHE

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.